In 2 Jahren in 8 Immobilien investieren – Mrs. Property im Interview

Ende 2018 begann Maike sich mit Immobilieninvestments zu beschäftigen, heute gehören ihr und ihrem Mann gemeinsam 8 Wohnungen in Ruhrgebiet. Als Mrs. Property unterstützt sie andere Menschen jetzt dabei, ebenfalls die Reise als Immobilieninvestor/in zu starten.

Im Interview sprechen wir über ihren Weg zur Immobilieninvestorin, über Herausforderungen, Bankgespräche und vor allem auch darüber, wie sie ihre Investorentätigkeiten als Paar organisieren.

Maike teilt wichtige Tipps mit Euch uns uns und gibt Einblicke in ihren ganz persönlichen Weg.

Noch mehr Fragen zu ihren Immobilieninvestitionen und wie Ihr Maikes Immobilienwissen für Euch nutzen könnt, seht Ihr in diesem Insta-Live.

8 Gründe für und gegen den Immobilienkauf als Paar

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So verhandelst Du die Elternzeit mit Deinem Arbeitgeber erfolgreich!

Die Elternzeit gleichberechtigt zu gestalten erfordert neue Wege zu gehen – abseits vom bekannten klassischen Rollenmodell. Als Paar sprechen wir über unsere Bedürfnisse und finden eine ideale Lösung für uns. Doch was kommt dann? Genau! Die Gespräche und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Denn auch dieser hat ein Wörtchen mitzureden, wenn es um die Gestaltung Eurer Elternzeit und vor allem der Rückkehr in den Job geht.

In diesem Interview berichtet Carina Tenzer von dem gleichberechtigten Elternzeitmodell, das sie mit ihrem Mann für sich gefunden hat und bis heute lebt. Als Kommunikations- und Verhandlungscoach gibt sie wertvolle Tipps, wie auch Eure Verhandlungen für Eure Wunsch-Elternzeit entspannter laufen werden.

Am Freitag, 07.05.21 wird Carina um 13 Uhr im Beziehungs-Investoren Instagram Live-Talk Rede und Antwort stehen. Sei dabei und tausche Dich mit ihr und uns übers Verhandeln der Elternzeit mit dem Arbeitgeber aus.

Carinas Webseite & InstagramNoch mehr Infos zur gleichberechtigten Elternzeit im gratis Elternzeit-Webinar.

Strukturelle Benachteiligung von Männern und Familien durch die Elternzeit

Gleichberechtigung ist kein Feminismusding – sie betrifft beide Partner, vor allem wenn es an die Planung der Elternzeit geht. Doch die Strukturen in Deutschland sind gar nicht so gleichberechtigt wie viele denken, wenn es um das Eltern werden geht. Zwar können beide Elternteile Elternzeit beantragen und auch Elterngeld beziehen. Dennoch gibt es einige Benachteiligungen (vor allem für Männer), wenn es um das Papa werden geht. Und diese wirken sich dann auch wieder negativ auf die Mutter und die neue kleine Familie aus.

Deshalb teilen wir in dieser Folge drei Ideen, wie eine wirklich gleichberechtigte Elternzeit für Familien in Deutschland einfach würde.

Von hier hast Du zwei Möglichkeiten – direkt die ganze Folge anhören oder lieber erst einmal in unser Gespräch hineinlesen:

Mike: Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge hier in Beziehungsinvestoren Podcast diese Woche geht es um Herausforderungen jeglicher Art für eine gleichberechtigte Elternzeit. Und heute? Im Podcast geht es um die Männer und die Familien. Denn wenn diese schlechter gestellt sind, müssen wiederum die Frauen leiden. Es geht hauptsächlich eben um die Gleichberechtigung.

Marielle: Okay, wir sollten also zuallererst nochmal darüber besprechen, was Gleichberechtigung überhaupt bedeutet in dem ganzen Familienkontext, oder? 

Mike: Ja, vielleicht doch nochmal etwas allgemein die Begriffe, denn Gleichberechtigung ist auf keinen Fall nur ein Frauending oder nur ein Feminismusding, sondern das ist etwas, womit wir uns als Gesellschaft einfach noch mal wesentlich mehr beschäftigen sollten. Denn mangelnde Gleichberechtigung zieht sehr unangenehme Konsequenzen nach sich. Gleichberechtigung bedeutet, dass, wenn wir jetzt von der Familie oder Beziehungen ausgehen, beide den gleichen Zugang haben, also die gleiche Berechtigung haben, etwas zu tun oder nicht zu tun. Das kann zum Beispiel bei den Finanzen sein, dass beide Zugriff auf das gemeinsame Konto oder Depot haben, oder beide Überblick über die gemeinsamen Finanzen haben. Wenn das nicht der Fall ist, dann herrscht ein Ungleichgewicht. Gleichberechtigung bedeutet aber auch für die Elternzeit, dass beide die Möglichkeit haben, Karriere zu machen oder auch nicht und beide die Möglichkeit haben, mit ihrem Kind aufzuwachsen oder eben auch nicht, also da so involviert zu sein, wie sie das gerne möchten. Und Gleichberechtigung ist eben nicht vorhanden, wenn eine Person da nicht wirklich eine Chance hat oder keine Wahl hat, was die Person wirklich machen möchte.

Marielle: Grundsätzlich gibt es ja Elternzeit für beide Parteien, da wäre das ja gegeben. Aber wir haben dann doch noch mal einige Stellen identifiziert, in denen die Gleichberechtigung eben nicht so gegeben ist.

Mike: Genau, ich möchte vorher gern nochmal auf einen anderen Punkt eingehen: Wo Gleichberechtigung denn anfängt. Schauen wir mal in die Sprache. Es heißt oft „mit gemeint ist nicht mitgenannt, nur weil ich sage Arzt ist nicht auch die Ärztin mit gemeint. Das geht dann über ins Marketing, die sogenannte Rosa-Blau-Falle. Wir merken es jetzt an unserem Sohn sehr extrem. Es gibt für Jungen fast nur Sachen in Blau. Er liebt Pink und wird dann auch entsprechend komisch angesehen, wenn er sich das aussucht. Übrigens gibt es für Mädchen auch viel, viel schönere Klamotten als für Jungs insgesamt und ihm gefällt nämlich auch ganz oft etwas rosanes. Er hat zum Beispiel eine rosane Zahnbürste und seinen Trinkbecher, weil es einfach schön findet und sich selbst aussucht, aber er wird dafür immer blöd angeguckt.

Marielle: Ich kenne jetzt andersrum, aber wenige Mädchen, die blöd angeguckt werden, wenn sie was blaues mal anziehen. 

Mike: Das würde ich nicht sagen, da kommen dann so Sprüche wie, das ist doch ein Mädchen, zieh och mal eine Mädchen-Farbe an oder aber zum Beispiel Kleider. 

Marielle: Ja ein Kleid oder ein Rock oder sowas eindeutiges für Mädchen. Aber es gibt ja beispielsweise durchaus blaue Latzhosen, die auch Mädchen anziehen.  

MikeDu sagst es eindeutig für Mädchen und ne Latzhose ist eben jetzt nicht eindeutig für Jungs, sondern haben eben auch zumindest bis zum gewissen Alter Mädchen an. Aber das ist eben so, diese Falle gilt für beide oder für alle Geschlechter, sie haben alle das gleiche Problem. Aber worauf ich mit diesem Exkurs eigentlich hinaus wollte, ist, dass sich das Ganze auch in Gesetzestexten niederschreibt oder dort findet und genau darum wird es nämlich jetzt gehen in dieser Folge hier im Beziehungsinvestoren Podcast.  Wir haben 3 Sachen herausgesucht, die wir vor allen Dingen sehr diskriminierend und sehr ungleichberechtigt finden. Alles hat etwas mit der Elternzeit zu tun und da werden Männer in erster Linie diskriminiert, und obwohl damit Frauen bevorzugt werden, wirkt es sich wiederum negativ auf Frauen aus und das ist natürlich ******* weil beide verlieren.

Marielle: Also fangen wir doch mal mit einem ganz konkreten Beispiel an, wenn ich als Frau sage, ich bin schwanger und ich gehe damit zu meinem Arbeitgeber. Egal wann, wenn ich gerade den Schwangerschaftstest gemacht habe oder auch im vierten oder fünften Monat. Ich kann mich entscheiden als Frau, wann ich das tue, aber ab dem Moment, in dem ich es sage, hab ich Kündigungsschutz. Ich kann nicht mehr gekündigt werden und das gilt ab Beginn der Schwangerschaft. Das gilt sogar noch rückwirkend. Wenn ich jetzt gekündigt werden würde, bin aber schon schwanger, dann kann ich sogar noch sagen „Ach übrigens, ich bin aber schwanger“. Also: Dieser Kündigungsschutz ist ein riesiger Vorteil für uns Mütter. Bei Männern wiederum ist es so, dass dieser Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit gesetzlich eintritt. Das heißt als Mann kann es ziemlich unvorteilhaft sein, schon im dritten Monat seinem Arbeitgeber zu sagen, dass man in Elternzeit gehen wollen wird, weil man dann eben keinen Kündigungsschutz hat. So kann der Arbeitgeber noch sagen „Oh, diese Person werde ich mal schnell noch los“.

Mike: Damit bedient es einfach eine strukturelle Benachteiligung, weil hier vor allen Dingen auch keine Lösung gefunden werden kann. So eine Elternzeit Planung, die braucht einfach etwas Zeit. Allerdings muss sie 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit eingereicht sein. Spätestens! Das heißt eine Woche bleibt da genau, denn der Mann hat ab 8 Wochen vor der Geburt diesen Kündigungsschutz. Der Mann hat also eine Woche Zeit, die Elternzeit mit dem Arbeitgeber abzusprechen und das ist natürlich sehr, sehr wenig Zeit. Wenn man jetzt hier auf den gesetzlichen Kündigungsschutz vertrauen muss, weil der Arbeitgeber sich vielleicht in der Vergangenheit nicht positiv positioniert hat. Ja, das ist natürlich echt richtig blöd für die Väter, aber irgendwie auch für die Mütter, weil die natürlich dadurch auch einen ganz anderen Druck haben. Elternzeit-Planung ist ja einfach eine Sache die beide angeht und nicht nur die Frau. Aber eigentlich kann nur die Frau frühzeitig planen, mit dem Arbeitgeber alles abstimmen usw. Wenn man das als Paar machen möchte, müsste man als Frau auch eigentlich bis 8 Wochen vor der Geburt warten, dass man wirklich weiß, was der Partner möglich machen kann und ich meine 8 Wochen vor der Geburt hat man echt andere Sorgen als noch zu hoffen, dass der Papa auch Elternzeit bekommt

Marielle: Naja du sagst jetzt 8 Wochen vor der Geburt das ist ja aber nur der Fall, wenn der Vater auch quasi zur Geburt die Elternzeit einreichen möchte.

Mike: Ich möchte jetzt zum Beispiel erst ab dem siebten Lebensmonat Elternzeit einreichen, dann beginnen die 8 Wochen ja auch erst vor diesem siebten Lebensmonat, also das heißt, das ist dann echt schwierig, weil es wie du gerade schon gesagt hast, die familiäre Planung sehr, sehr in Bedrängnis führt. Und für Männer ist es einfach auch keine schöne Sache. Ich meine, wir hatten jetzt die Elternzeit Challenge und da ist es auch so, dass wir immer nur sagen können, ob du es jetzt schon vor den 8 Wochen ansprichst, das hängt sehr davon ab, was du gerade für ein Verhältnis zu deinem Arbeitgeber hast:

  • Was hast du für ein Verhältnis zu der dir vorgesetzte Person? Wie schätzt Du das ein?
  • Wie familienfreundlich ist das Unternehmen?

Und nur dann können wir sagen ok, wenn du sagst das passt alles, dann versuchs halt mal vorsichtig anzusprechen. Wenn du sagst, das passt alles nicht, dann musst du warten bis diese 8 Wochen da sind und das ist natürlich schon etwas schwierig, denn da ist doch einfach ein unnötiger Druck für Eltern, ja werdende Eltern. 

Marielle: Die nächste Sache ist, dass Männer keinen Vaterschaftsschutz mit vollem Lohnausgleich erhalten.

Mike: Also um das auch nochmal zu verbildlichen, du als Mutter hast einen Mutterschutz, der beginnt 6 Wochen vor der Geburt und geht dann noch 8 Wochen nach der Geburt.

Marielle: Die 6 Wochen vor der Geburt kann ich als Frau auch ablehnen, das ist mein Recht, aber ich muss das aktiv sagen, dass ich das nicht nehmen will. Und die 8 Wochen nach der Geburt, da kann ich nichts tun, da kann ich zumindest nicht auf offiziellem Wege wieder arbeiten gehen, weil einfach der Gesetzgeber sagt, die Mutter ist zu schützen. Das Wochenbett ist wichtig und es ist eine Erholungsphase und das sollten eben mindestens diese 8 Wochen sein.

Mike: Der sogenannte Mutterschutz aber die Väter, die haben das Kind ja nicht auf die Welt gebracht, deshalb brauchen sie offensichtlich auch keinen Schutz.

Marielle: Väter haben das nicht, sie können nur Elternzeit beantragen und können auch nur Elterngeld für diese Zeit beantragen. Das Mutterschaftsgeld, das man während dem Mutterschutz bekommt gleich tatsächlich den gesamten Lohn aus in der Regel, da wird ein Teil von der Krankenkasse übernommen und der restliche Teil wird vom Arbeitgeber in der Regel aufgestockt. Da gibt es auch Ausnahmen natürlich, aber das ist jetzt mal die Regel für die meisten. Und warum sagst du ist das so unfair, warum sollte der Vater, obwohl er das Kind nicht auf die Welt gebracht hat, ja also nicht im Wochenbett ist, warum sollte denn der Vater auch einen Vaterschutz bekommen?

Mike: Es ist einmal für die Mutter wichtig, dass das Wochenbett wirklich ein Wochenbett ist, also das heißt, dass du dich auf das gesund werden auf das regenerieren konzentrieren kannst und dich nicht um den Nachwuchs kümmern musst. Das ist beim ersten Kind vielleicht noch gerade so irgendwie händelbar. Ab dem zweiten Kind, also wenn ein älteres Kind zu Hause schon rumspringt, wird es unmöglich, diese 8 Wochen einfach im Bett zu liegen. Und darum geht es ja eigentlich, deswegen heißt das Wochenbett so und nicht Wochen-Gymnastik und Wochen-Bespaßung, sondern das ist das Wochenbett und da ist der Vater, also der der zweite Elternteil in der Verantwortung diese ganzen anderen Sachen wie Haushalt, Kind betreuen zu übernehmen. Windeln einkaufen, Einkäufe tätigen und so weiter und sofort ist in dem Moment der Job des Vaters. Auf vielen sozialen Medienkanälen wird dann empfohlen, die Mama hinzu zu holen, die Oma hinzu zu holen. Also andere weibliche Personen mit rein zu nehmen. Das ist völliger Schwachsinn, sondern hier würde es wirklich helfen, den Vater mit in den Vaterschutz reinzuschicken. Dann braucht man da keine weitere Person, sondern kriegt das als neue Familie hin. die Familie das hin.

Marielle: Eigentlich ist das ja auch das, was unsere Vergangenheit uns gelehrt hat. Also wenn wir jetzt mal auf unsere Vorfahren gucken. Da war das, als wir noch nicht in unserer zivilisierten Gesellschaft waren, wie folgt: Der Vater hat sich um die Familie gekümmert, das war der Versorger und in dem Fall ist er ja eigentlich auch der Versorger. Er muss halt kein Tier schießen und vorbeibringen zum Essen, sondern er muss sich um die Einkäufe kümmern und um das Wohlergehen der Frau und des Kindes. Das ist seine Aufgabe in diesen 8 Wochen nach der Geburt. Also über die 6 Wochen vorher können wir vielleicht noch streiten. Aber über die 8 Wochen danach? Eigentlich nicht.

Mike: Der zweite Punkt ist und das ist dabei helfen würde, die Vorurteile gegenüber Frauen und Familien in den Unternehmen abzubauen, weil es jetzt auf einmal völlig egal ist, welches Geschlecht. Nicht ein Elternteil hat, sondern beide Elternteile gehen automatisch diese 8 Wochen nach der Geburt in diesen Schutz rein. 

Marielle: Also du meinst, dass ein Arbeitgeber nicht mehr überlegt, ne Frau Mitte 30 stelle ich die noch ein, die könnte ja ein Kind bekommen, sondern dass er das egal ist, weil der Mann wird genauso in den Vaterschutz gehen. 

Mike: Es bleibt keine andere Möglichkeit mehr übrig, als dass das Unternehmen sich familienfreundlicher aufstellt, weil ein Unternehmen kann sich auch einfach nicht erlauben die Spanne von 25 – 45 Jahren nicht mehr zu beschäftigen oder zu diskriminieren, das ist zu viel und eine zu produktive Altersspanne, als das hier tatsächlich die Möglichkeit wäre, dann noch zu sagen „Nee, auf Mütter und Väter verzichten wir komplett oder auf diese Altersspanne Männer und Frauen verzichten wir komplett“. Es würde definitiv ein Umdenken hervorbringen, und das würde wiederum sowohl der Gesellschaft als auch dem Unternehmen als auch dann natürlich der der Einheit der Familie sehr zugute kommen.

Marielle: Das finde ich einen sehr wichtigen Punkt, denn das bewirkt dann auch ein echtes Umdenken in den Unternehmen. Ich glaube, es wird auch ganz vielen Frauen helfen tatsächlich. Loszulassen, weil dadurch, dass man als Frau einfach das Kind die ganze Zeit im Bauch hatte. Und dann danach die 8 Wochen so eng mit dem Baby zusammenhängt und wenn da der Vater mehr präsent wäre, wäre es viel einfacher für viele Frauen, dem Vater zu vertrauen. Ja, er hat dann genauso die Zeit das Kind kennenzulernen, viele Aufgaben zu übernehmen und dann ist es vielleicht auch nach den 8 Wochen einfacher für die Frau sich helfen zu lassen beziehungsweise dass es natürlich ist, dass er genauso seine Aufgaben hat, genauso gut mit dem Kind umgehen kann. Das würde wiederum auch den weiblichen Karrieren und dem weiblichen „man selbst sein“ und nicht „nur noch Mama sein“ sehr gut tun.

Mike: Ja, Selbstverwirklichung! Und jetzt haben wir noch einen dritten Punkt: Was auch noch gesetzlich festgelegt ist ist, dass Männer in der Elternzeit keinen Ausgleich der Rentenpunkte bekommen, sondern hier auf die Gnade der Frau angewiesen sind.

Marielle: Es ist so, dass relativ kurz nach der Geburt, habe ich einen Brief bekommen, in dem steht drin: Herzlichen Glückwunsch, Kind ist da. Sie bekommen jetzt für die nächsten 3 Jahre den durchschnittlichen RentenpunktDamit soll diese Betreuungszeit des Kindes nicht negativ angerechnet werden, sodass auch wenn ich in dieser Zeit raus bin aus dem Job oder nur in Teilzeit arbeite und eben nicht den Rentenpunkt selbst verdienen würde, diesen dennoch bekomme. Gleichzeitig steht in diesem Schreiben drin, dass ich diesen Rentenpunkt natürlich auch gerne an meinen Partner abtreten kann. Wenn er denn die gesamte Sorge für das Kind übernimmt, wenn er die Betreuungszeit übernimmt. Aber was nicht geht, ist den Punkt zu teilen. Also ich kann nicht sagen, ich bleib 50% zu Hause, er bleibt 50% zu Hause, also gebe ich ihm halben Rentenpunkt ab. 

MikeGehen wir mal hypothetisch von dem Extremfall aus. Beide gehen volle 3 Jahre in Elternzeit, gehen während der Zeit nicht arbeiten und dann ist es so, dass für diese Zeit die Frau oder die Mutter diese 3 Rentenpunkte bekommt. Maximal gäbe es ja 6 (für 3 Jahre bei deutlich überdurchschnittlichem Einkommen) und du kriegst den Durchschnitt das heißt, es gibt 3 Rentenpunkte und der zweite Elternteil ist in diesem Moment völlig außen vor.

Marielle: Das einzige, was er kriegen würde ist, wenn man verheiratet ist und sich scheiden lassen würde. Dann werden alle Rentenpunkte wieder auf einen Haufen geworfen und durch 2 geteilt. Wenn man keinen anderslautenden Ehevertrag hat! Aber Rentenpunkte sollten jetzt auch kein Grund für eine Scheidung irgendwann sein, nur dass man die endlich mal aufteilen kann.

Mike: Vor allem, stell Dir vor: Insgesamt ist die Familie 6 Jahre in Elternzeit (jeder nimmt 3 Jahre) und es gibt aber anstatt 6 Rentenpunkten nur 3 Rentenpunkte. Das heißt, dass hier Familien benachteiligt werden, weil es ja dann für beide tatsächlich nur einen halben Rentenpunkt gibt, also deutlich unter dem Durchschnittswert und das ist natürlich eine Sache, das benachteiligt tatsächlich beide Elternteile. Da geht die Gesellschaft oder die Politik davon aus, dass eine Person ausreichend ist und motiviert nicht gerade dazu, dass das Ganze gleichberechtigt aufgeteilt wird. 

Marielle: Das waren nun die 3 Facetten, die Männer oder Väter beziehungsweise den zweiten Elternteil ganz klar benachteiligen und dabei auch deutliche Auswirkungen für die Frau und die Familie insgesamt haben. 

Mike: Wir haben 3 Änderungsvorschläge, die könnt ihr vielleicht schon ein bisschen erahnen.

Der erste Punkt ist Kündigungsschutz mit Beginn der Schwangerschaft für beide Elternteile und dabei ist es völlig unabhängig, ob es das leibliche Kind ist, ob es eine Adoption, eine Leihmutterschaft oder sonst irgendetwas. Wenn beide Eltern werden, dann müssen beide ab diesem Punkt den Kündigungsschutz bekommen. 

MariellePunkt Nummer 2 den wir gerne geändert hätten: Wir möchten nicht Mutterschutz und einen Vaterschutz, sondern wir hätten gerne einen Familienschutz, der ersetzt den Mutterschutz und zwar auch bei vollem Lohnausgleich und denselben Bedingungen. Das heißt vor der Geburt muss aktiv durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin widersprochen werden, da jetzt drin zu sein in diesem Familienschutz. Und nach der Geburt gibt es diese Möglichkeit nicht, sondern hier wird ganz klar gesagt die Familie braucht diese Zeit, um sich zu finden. Die Mutter braucht die Zeit zum Regenerieren, und der Vater braucht die Zeit zum unterstützen und es ist kein Platz dafür, eine Voll- oder Teilzeittätigkeit währenddessen auszuüben.

Mike: Eine ganz wichtige Botschaft, denn dieses Gegenargument wird sofort kommen: Was ist, wenn die Eltern nicht zusammenleben? Auch dann kann der Vater helfen und wenn er die Einkäufe vor die Tür stellt. Gegebenenfalls gibt es dann bei getrennt lebenden Eltern einfach noch die ein oder andere Verpflichtungen dazu. Das kann man natürlich ausarbeiten, aber grundsätzlich sollte dein Familienschutz sein, damit es auch keine Diskussion mit Unternehmen oder so gibt. Ich finde übrigens Familienschutz klingt auch viel besser als Mutter- oder Vaterschutz.

Marielle: Es würde vor allen Dingen den Stellenwert der Familie innerhalb der Gesellschaft deutlich deutlich erhöhen. 

Mike: Der 3. Punkt wird jetzt nicht überraschend sein: Ausgleich der Rentenpunkte für alle Elternteile, die die Elternzeit nutzen. Das heißt, wenn wir beide jeweils 3 Jahre in Elternzeit sind, dann kriegen wir beide jeweils für diese Zeit die Rentenpunkte erstattet und hier ist es auch wieder völlig egal, ob es leibliches Kind ist, eine Adoption, etc. 

MarielleAuch da sollte man mal überlegen, wie man Selbstständige mit ins Boot holen kann. Und auch denen eine Art der Unterstützung beziehungsweise Vorsorge zukommen lassen kann, weil Rentenpunkte natürlich auch wieder nur für die Angestellten interessant sind.

Mike: Wir sind super gespannt, was ihr davon haltet. Wir sind gespannt auf all die Politiker, die jetzt auf uns zukommen und unsere Hilfe möchten. Wir freuen uns, wir unterstützen egal, in welcher Form, das ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. 

Wie viel Geld besitzt unser Kind beim 18. Geburtstag?

Gemeinsam in Immobilien investieren – was ist vorab zu klären?

Der Monatsabschluss für den März 2021 klingt ein bisschen anders als gewohnt – denn wir starten ihn mit einem Exkurs rund um gemeinsame Immobilieninvestitionen als Paar. Denn wir selbst planen gerade unsere nächsten Immobilienkauf und unser Monatsabschluss bildet hierfür eine grandiose Basis.

Wir erklären in dieser Folge des Beziehungs-Investoren Podcasts, welche Fragen Ihr vor Euren gemeinsamen Investitionen in Immobilien auf jeden Fall klären solltet. Mit dabei:

Eigenheim vs. Kapitalanlage? Was ist Eure Investitionsstrategie? Was ist Eure Zielgruppe zur Vermietung? Wie viel Eigenkapital ist vorhanden? Welche Städte oder Regionen sind sinnvoll? Mit welcher Aufteilung wollt Ihr die Immobilie kaufen? Wenn ihr 50/50 kaufen wollt, aber nicht könnt, welche Alternativen habt Ihr? Was ist Euer langfristiges Ziel? Und anschließend steigen wir in unseren gewohnten Monatsabschluss ein und besprechen unsere Sparquote, unsere Vermögensentwicklung und natürlich auch unsere Einnahmen und Ausgaben des März 2021.

Elternzeit als Familienzeit & Beziehungen optimal pflegen

​Ein neues Familienmitglied stellt oftmals alles auf den Kopf und verändert fast jede Beziehung. In dieser Folge führen wir Euch durch das erste Jahr mit Kind und wieso es aus gutem Grund „Elternzeit“ und nicht „Mamazeit“ heißt. Denn dieses erste Jahr lässt sich als Familienzeit so viel besser wuppen, als wenn nur einer versucht die Veränderungen aufzufangen und den Alltag anzupassen. Wir schauen uns an, was sich in der Paarbeziehung durch die Geburt, in den ersten sechs Monaten und auch im ganzen ersten Jahr mit Kind verändert. Außerdem diskutieren wir, warum diese Familienzeit so wichtig ist, um die neu entstandenen Beziehungen zum Baby zu pflegen.

Geldanlage mit ETFs – Ein Gespräch mit dem Experten Jan Altmann von justETF.com

ETFs sind seit einigen Jahren in aller Munde und gelten als das neue Wundermittel für die Altersvorsorge. Doch was steckt eigentlich hinter der Abkürzung, wie sicher sind ETFs wirklich und warum kann eine Anlage in diese Produkte auch in anderen Lebenssituationen sehr sinnvoll sein? Diese Frage beantwortet uns ein wahrer Experte: Jan Altmann ist ETF-Experte bei justETF.com, gibt dort Online-Seminare für Privatanleger*innen und moderiert den justETF Talk-Podcast. Mehr als 14.000 Privatanleger*innen haben bereits an seinen Online-Seminaren bei justETF teilgenommen. Er ist ein ETF-Mann der ersten Stunde: Im Jahr 2000 hat er im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Deutschen Börse dort das Segment für den ETF-Handel aufgebaut.

Und jetzt ist er zu Gast im Beziehungs-Investoren Podcast – wir freuen uns!

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Gleichberechtigung bei den Meilensteinen einer Langzeitbeziehung

Hochzeit absagen oder verschieben wegen Corona? Tipps einer Familienrechtsanwältin!

Familienfeste in den kommenden Monaten werden eine Herausforderung sein. Bis Ende August 2020 waren Großveranstaltungen untersagt. Auch Feierlichkeiten, die nur kleine Familien betreffen, stehen unter dem Infektionsrisiko in einem anderen Licht. Auch in 2021 startet Deutschland in einem Lockdown…

Und so lesen und hören wir von mehr Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Veranstaltungen, die verschoben oder sogar abgesagt werden sollen. Als Paar ist diese Entscheidung eine riesige Herausforderung! Denn lange ist das Hochzeitsfest geplant, viele Menschen hängen daran und Ihr habt Euch darauf gefreut.

Weil an so einer Absage der Hochzeit vor allem auch viel Geld hängt, haben wir ein Interview mit Christiane Warnke (Rechtsanwältin mit Fokus auf Familien- und Vertragsrecht) geführt. 

Im Interview erfahrt Ihr, was es beim Verschieben oder Absagen des Hochzeitsfestes zu beachten gibt und wie Ihr am besten vorgeht. Gilt natürlich auch für alle anderen Veranstaltungen, die Ihr aufgrund von Corona absagen oder verschieben möchtet. 

Höre direkt ins Interview rein: 

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Im Artikel haben wir die wichtigsten Antworten zusammengefasst und eine kleine Checkliste für Euch erstellt, solltet Ihr Eure Hochzeit absagen oder verschieben wollen. 

Mit Christiane Warnke haben bereits vor einiger Zeit ein Interview zum Thema Ehevertrag geführt. Hier durften wir so viel über die Folgen einer Eheschließung lernen – danke dafür! 

Heute möchten wir über einen Schritt davor sprechen – die Hochzeit selbst und zwar unter erschwerten Bedingungen aufgrund der aktuellen Corona-Krise.

Warum ist „Corona“ eine so große Herausforderung für angehende Ehepaare?

Hochzeiten und Corona ist im Moment ein großes Thema! Nicht nur weil die Hochzeitssaison gerade bevorsteht, sondern vor allem, weil viele Paare unsicher sind, wie sie in der aktuellen Situation mit ihren bereits geschlossenen Verträgen umgehen sollen: 

Welche Verträge haben wir? Wie sieht es aus, wie kann ich Verträge kündigen? Muss ich daran festhalten? Was ist mit Anzahlungen etc.?

Die Hochzeit ist ja immer so der schönste Tag im Leben und oft sehr sehr lange geplant. Und was passiert im Moment? Gaststätten dürfen nicht öffnen, Take Away ist keine wirkliche Option für eine Hochzeit.

Eine Hochzeit besteht ja meist aus vielen verschiedenen Bausteinen; für die Hochzeit werden ganz, ganz viele verschiedene Verträge geschlossen. Das geht los mit dem Restaurant möglicherweise Hotelbuchungen für Gäste oder ich bestelle einen einen Caterer. Wir suchen Räumlichkeit aus, ich brauche einen Fotografen, ich brauche Kuchen, brauche Dekoration, Musik, vielleicht ein Redner.

Also ich habe viele verschiedene Verträge die ich alle einzeln anschauen muss, wenn wir die Hochzeit jetzt absagen oder verschieben möchten. 

Der Gesetzgeber also unser BGB (das Bürgerliche Gesetzbuch) kennt eigentlich keine höhere Gewalt. Corona oder ähnliche Pandemien sind im Gesetz nicht vorgesehen. Die einzige Ausnahme ist das Reiserecht, das können wir dann später besprechen, wenn es um die Hochzeitsreise geht.

Aber sonst gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten!

Und der zweite Grundsatz: Geld hat man zu haben!

Was sagt denn die Gesetzeslage zum Umgang mit diesen Verträgen, die für die Hochzeitsfeierlichkeit geschlossen wurden? 

Solche Sachen wie jetzt gerade passieren, diese Pandemie, hat der Gesetzgeber nicht vorhersehen können und damit nicht eingeplant. 

Das bedeutet, ich habe Verträge geschlossen mit verschiedenen Anbietern von Leistungen. Wenn diese Anbieter ihre Leistung gar nicht erbringen können, haben diese natürlich auch keinen Anspruch auf das Honorar. Wenn ich eine Gaststätte gebucht habe und für das Essen und den Saal einen bestimmten Preis ausgemacht habe. Dann kann dieser Preis natürlich nur verlangt werden, wenn die Leistung erbracht wird.

Das heißt in diesem Fall, dass die Gaststätte auch ein Interesse daran hat, dass der Vertrag aufgehoben wird. Wenn ich allerdings Kuchen bestelle, der kann ja weiterhin geliefert werden. Vielleicht können wir niemanden einladen, der ihn essen kann. Aber der Kuchen an sich, die Leistung, kann erbracht werden. Dennoch ist dann die Frage zu welchem Zweck habe ich den Vertrag geschlossen, macht es Sinn, wenn ich alleine mit 50 Torten da sitze? Wahrscheinlich nicht!

Habe ich zum Beispiel nur einen Raum gebucht und der Konditor sagt, er kann ja liefern. Dann muss man eine Lösung finden, wenn die Hochzeit abgesagt bzw. verschoben wurde.  Denn der Kuchen war ja für die Hochzeit bestimmt, die jetzt aber nicht stattfindet.

Sie können vielleicht später liefern, wenn ich die Hochzeit verschieben kann, aber in dem Moment macht diese Lieferung keinen Sinn.

Es gibt dafür eine Sonderregelung im BGB: Der Wegfall der Geschäftsgrundlage heißt das. Die Geschäftsgrundlage für die Bestellung war, dass die Hochzeit stattfindet, dass ich meine Gäste bewirten kann. Wenn ich das nicht mehr tue, kann ich mit den Torten nichts anfangen, jedenfalls nicht in der Menge.

Welche Unterschiede bei Verträgen sind wichtig zu berücksichtigen?  

Ich muss jeden Vertrag einzeln anschauen, da es verschiedenste Vertragsarten gibt.

Was ist mit dem Hochzeitskleid, wenn ich das in Auftrag gegeben habe bei einer Schneiderin? Das ist das ein sogenannter Werkvertrag.

Andere Verträge wie der mit einem Fotografen oder dem Restaurant sind Dienstleistungsverträge, bei denen eine Dienstleistung geschuldet wird. Bei einem Werkvertrag wird ein Erfolg geschuldet. 

Bestelle ich ein Kleid und die Schneiderin hat vielleicht schon angefangen, dann muss man ihr auch das Geld dafür zahlen. Denn sie kann es ja zuhause fertig machen oder sie hat ein kleines Atelier, welches zwar schließen muss, aber durch einen Abholservice kannst Du dennoch an Dein Kleid kommen. Werkverträge sind also meist das kleinere Problem. 

Auf der anderen Seite stehen Veranstalter, die Künstler, die jetzt auf ihr Honorar verzichten müssen, wenn Ihr Eure Hochzeit absagt. Es ist also ganz schwierig pauschal zu sagen, wie man damit umgehen soll, wenn man die Hochzeit verschiebt, da das „Wann“ auch so ungewiss ist. 

Macht es denn mehr Sinn die Hochzeit erst einmal ganz abzusagen oder lieber zu verschieben?

Die Frage ist, ob man so ein großes Fest einfach 3-4 Monate verschieben kann?

Werdet Ihr so kurzfristig nochmal Räumlichkeiten bekommen und alle anderen Leute, die damit zusammenhängen für den Ersatztag organisieren können? Es ist ja auch so, dass es nicht nur eine einzelne Person betrifft. 

Wenn wir plötzlich anderer Meinung sind oder einen Unfall hatten, dann ist eine Verschiebung leichter möglich als aktuell. Denn Corona betrifft so viele Hochzeitspaare. 

Jeder der schon geheiratet hat, weiß wie sehr man damit beschäftigt ist, alles zu organisieren. Das wird einfach nicht klappen zu sagen: Ach, das machen wir jetzt nächstes Jahr im Mai

Was passiert, wenn wir unsere Hochzeit aus anderen Gründen als Corona absagen oder verschieben möchten?

Wenn du jetzt einfach sagst, wir haben uns doch entschieden wir heiraten nicht – das ist Euer Problem! 

Bei der Corona Pandemie aktuelle hat kein Vertragspartner Schuld daran. Das hat keiner zu vertreten. 

Wenn ihr einfach sagen würde wir lassen die Hochzeit platzen, dann könnte zum Beispiel der Fotograf sagen: Ich habe jetzt die und die Vorbereitung getroffen und für die Arbeit, die ich bisher geleistet habe verlange ich ein Schadenersatz bzw. den Ersatz der Aufwendungen, die ich bisher hatte

Das gilt übrigens auch in Zeiten von Corona! Wenn wirklich schon eine Leistung erbracht ist und zum Beispiel eine Anzahlung geleistet wurde und Ihr sagt ab, obwohl bereits die Organisation in die Hand genommen wurde. Zum Beispiel das Restaurant hat bereits Dekoration geordert oder die Sängerin hat sich auf bestimmte Lieder vorbereitet und dafür auch bereits eine Anzahlung erhalten. Dann müssen die erbrachten Teilleistungen auch honoriert werden, egal ob es stattfindet oder nicht. 

In vielen Verträgen sind aber normalerweise auch Kündigungsfristen drin. 

Wie können solche Fristen aussehen und was bedeutet das für unsere Hochzeitsabsage?

Also grundsätzlich kann z.B. ein Restaurant einen Teil des vereinbarten Preises verlangen, aber nur für Aufwendungen, die erbracht worden sind. Wenn einfach nichts gemacht ist außer der im Kalender eingetragenen Reservierung, und es gibt keinen ausdrücklichen Vertrag, sondern man hat einfach die Buchung gemacht.

Dann gibt es keine weiteren Ansprüche. Das Restaurant bzw. der Veranstalter müssten dann einfach nachweisen welche Arbeit er bisher geleistet hat und die bekäme er entschädigt. 

Ich kann nach dem Gesetz einen Vertrag grundsätzlich kündigen und es gibt immer einen wichtigen Kündigungsgrund. Außerordentliche Kündigungsgründe habe ich, aber mit der Rechtsfolge, dass dann der andere unter Umständen Schadenersatz oder Aufwendungsersatz geltend machen kann. 

Durch sogenannte AGBs oder das Kleingedruckte wie man so schön sagt, kann man quasi eigene Gesetze schreiben: Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch als Individualgesetz bezeichnet. Das heißt ich habe die Möglichkeit, wenn ich vorausschauend war, für bestimmte Fälle, die der Gesetzgeber im BGB nicht erfasst wie z.B. höhere Gewalt spezielle Regelungen zu treffen.

Das gibt mir die Möglichkeit, eigene Regelungen für die Kündigung des Vertrages und pauschale Schadensersatzansprüche zu treffen. Wird die Hochzeit zum Beispiel 4 Wochen vorher abgesagt gleich aus welchem Grund (auch wegen höherer Gewalt), dann stelle ich eine Pauschale für Schadenersatz in Rechnung. Grenzen für die Höhe der Schadensersatzansprüche finden sich dann wieder im BGB.

Aber der Ausweg ist eigentlich für Anbieter von Waren und Leistungen eigene AGBs machen und damit das Gesetz zu ergänzen. 

Wenn man also die Hochzeit absagen möchte, muss man prüfen mit wem man einen schriftlichen Vertrag gemacht hat, ob es solche AGB’s gibt, wenn ja, mit welchem Inhalt und mit wem es eher eine Reservierung auf Zuruf war. 

Wenn mir die Regelungen darin nachteilig vorkommen, sollten diese anwaltlich geprüft werden. 

Ohne solche speziellen Regelungen gilt das allgemeine Recht. 

Was ist Dein wichtigster Tipp, wenn man eine Absage der Hochzeit aufgrund von Corona plant? 

Zuerst einmal eine Liste machen , welche Dienstleister vorhanden sind bzw. welche Verträge bereits geschlossen sind. Jeden einzelnen prüfen und dann in die Gespräche gehen.  

Es trifft ja beide Seiten und Existenzen stehen auf dem Spiel. Bei kleineren Beträgen oder auch kleineren pauschale Abfindungs-bzw.  Abschlagszahlung sollte man überlegen, ob man die Anzahlung wirklich zurück fordern will oder die Hochzeit dann nächstes Jahr wieder im selben Lokal bucht.

Vielleicht wird es angerechnet oder man kann einen Gutschein akzeptieren. Es ist einfach eine Situation mit der keiner rechnen konnte und die alle betrifft. 

Was gibt es denn bei der Hochzeitsreise zu beachten, wenn auch diese der Corona-Krise zum Opfer fällt?

Das Reiserecht hat der Gesetzgeber gesondert geregelt, es ist ein relativ junges Recht im BGB. Dort gibt es Regelungen, dass man bei Pauschalreisen – und nur bei diesen! – zurücktreten kann wenn andere Umstände auftreten z.B. Naturkatastrophen.Hier gibt also den Begriff „höhere Gewalt“ und das ist einzigartig im BGB.

Aber: es wird schon gestritten, ob Corona eine Naturkatastrophe oder etwas Vergleichbares ist. 

Ein Indiz für die Möglichkeit der – kostenlosen – Stornierung ist immer eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt. Das ist derzeit der Fall, aber im Moment nur bis 30.04 also sehr kurzfristig. 

Anders ist es, wenn Ihr keine Pauschalreise sondern einzelne Bausteine (Flug und Hotel separat) gebucht habt. Da gilt wieder das was ich eben gesagt habe: Schaue in die Verträge, welche AGB gelten. Dies muss ich mir bei jedem Baustein einzeln raussuchen, was ist dafür geregelt. 

Hier haben wir also ein starkes Argument für Pauschalreisen.

Gibt es besondere Regelungen, wenn mich Corona ganz persönlich besonders betrifft? 

Gesetzliche Regelungen gibt es nicht für diesen Spezialfall.  Aus einem wichtigen Grund kann ich immer kündigen aber Schadenersatzansprüche aufgrund Gesetz oder AGB kann es immer geben. 

Es besteht die Gefahr, dass der eine oder andere jetzt in Kurzarbeit gerät oder tatsächlich seinen Job verliert und dann schon geschlossene Verträge rund um die Hochzeit nicht mehr bezahlen kann, sind dann auch einfach persönliches Pech. 

Zum 01.04.20 hat der Gesetzgeber zwar das Corona-Gesetz erlassen. Dieses betrifft aber nur Dauerschuldverhältnisse (z.B. Fitnessstudio oder Mietverhältnisse). Für diese Verträge gilt jetzt ein Sonderkündigungsschutz. Das heißt ich habe ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht – ganz kompliziertes Wort – das es mir gestattet, dass ich für einen Zeitraum von drei Monaten bis zum 30.06.20 die Zahlungen aussetzen kann.

Diese Schuld kann ich dann in zwei Jahren tilgen, heißt ab dem 01.07 muss ich wieder zahlen und dann auch den Rest aus diesen drei Monaten. Ich bekomme lediglich für die Rückstände der drei Monate einen Zahlungsaufschub und zwei Jahren Zeit. Das hat sich geändert aber eben nur für wesentliche Verträge wie Mietverträge.

Dasselbe gilt für Verbraucherdarlehensverträge – nicht jedoch für Verträge mit dem Fitnessstudio oder dem Streaming-Dienst, weil diese nicht als wesentlich anerkannt sind.

Insgesamt gibt es im Moment einfach nur eine Möglichkeit: Man muss reden!

Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten auch nur zwischen Unternehmen und Verbrauchern Denn stellt Euch vor, Ihr hättet eine Wohnung gekauft, habt diese finanziert und Euer Mieter möchte jetzt nicht mehr zahlen. Das geht natürlich nicht. Das wäre eine endlose Kette. 

Die Sonderregelung bedeutet auch nur einen Zahlungsaufschub – es ist kein Geldgeschenk! 

Wie sind denn die Regelungen, wenn wir die Hochzeit mit einem Kredit finanziert haben und jetzt die Zahlungen aufgrund der Verschiebung oder Absage nicht mehr benötigt werden?

Es gibt ja durchaus Paare die die Hochzeit von dem Kredit finanzieren und da jetzt im Vorfeld das Geld bereits abgerufen haben. Jetzt haben sie aufgrund der Absage deutlich geringere Ausgaben. Auch da kommt wieder drauf an, was die AGBs des Kreditvertrages sagen. Also es ist sicherlich kein wichtiger Grund weil jetzt das Ereignis für dass das Geld in Anspruch genommen wurde nicht stattfindet. Es geht ja eigentlich nur um das Verhältnis mit der Bank und bei einem Verbraucherkredit besteht die Möglichkeit vielleicht vorzeitig zurückzuzahlen  durch Sondertilgungen.

Auch hier ist der entscheidende Tipp: Reden! Denn dafür hat man ja jetzt in Corona-Zeiten auch etwas mehr Zeit und dann kommt man sicherlich zueinander.

Checkliste zur Absage oder Verschiebung Eurer Hochzeit:

Aus dem Interview mit Christiane Warnke haben wir eine kurze Checkliste für Euch erstellt. Solltet Ihr aufgrund der Corona-Krise Eure Hochzeit oder auch ein anderes Familienfest absagen bzw. verschieben wollen, geht Euch damit sicherlich nichts unter: 

  1. Alle Verträge und Abmachungen mit Dienstleistern notieren
  2. Hinterfragen, ob bereits Leistungen erbracht wurden
  3. Vertragsbedingungen auf Kündigungsfristen und AGB prüfen
  4. Bei Unklarheiten bzgl. Vertragsbestandteilen anwaltlich beraten lassen
  5. Gespräch mit Anbietern bzgl. Alternativtermin oder Rücktritt von Verträgen suchen
  6. Gäste informieren und neuen Termin planen
  7. Von Hochzeitsreise zurücktreten (wenn es eine Pauschalreise ist) oder auch hier Verträge und AGB prüfen

Müsst Ihr Eure Hochzeit aufgrund von Corona verschieben? Welche Fragen sind bei Euch noch offen?

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