Seit fast 3 Jahren sind wir verheiratet. Bislang ohne Ehevertrag.

Vor unserer Eheschließung stand für uns fest: Ein Ehevertrag muss her!

Rund um die Hochzeit erzählten wir jedem, dass wir einen Vertrag schließen würden. Und was ist geschehen? Nichts!

Wir feierten unser „Ja“ und hatten einen wunderschönen Tag.

Nach der Hochzeit sind unsere Finanzen zusammengewachsen und haben ein Kind bekommen. Beides gänzlich ohne Vertrag.

Doch stimmt das wirklich?

Zusätzlich gibt es ein paar Punkte, die wir mit unserer heutigen Erfahrung im Guten geklärt haben wollen. Beispielsweise Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung, bis unser Baby-Investor in die Schule geht.

​Doch können wir das so einfach nach zwei Jahren Ehe noch ändern?

Um diese und viele weitere Fragen rund um den vermeintlich unromantischen Ehevertrag ein für alle mal zu beantworten, durften wir ein tolles Interview mit Familien- und Vertragsrechtsanwältin Christiane Warnke führen, in dem es eine ganze Stunde um besagten Vertrag für die Ehe ging.

Die Ergebnisse aus diesem Gespräch fassen wir in diesem Artikel zusammen. Wenn Du das ganze Gespräch als Podcast hören möchtest, findest Du diesen auch auf allen gängigen Podcast-Plattformen.

Wieso haben wir bereits einen Ehevertrag, obwohl wir keinen aufgesetzt haben?

​Rund um die Hochzeitsplanungen war für uns klar, dass wir einen Ehevertrag schließen wollten. Mit zunehmender Recherche wussten wir ​weniger und weniger, was wir überhaupt regeln wollten und entschieden uns am Ende doch dagegen.​

Direkt zu​ Beginn unseres Gespräches erklärte uns ​Christiane Warnke, dass wir vor zwei Jahren sehr wohl einen Ehevertrag geschlossen haben, ohne es zu wissen. Denn die Eheschließung ist ein rechtlich bindender Vertrag.

Die Rahmenbedingungen dieses Vertrages legt der Staat fest, in dem wir leben. In Deutschland wird die Ehe automatisch als Zugewinngemeinschaft gestaltet, wenn nichts anderes festgelegt wird. Auch Unterhaltszahlungen, Versorgungsausgleich und andere Themen sind bereits geregelt und unterschrieben.

Egal, ob dies zu unserer Situation passt oder nicht.

Wir beide haben also bereits einen Ehevertrag – genauso wie jedes andere verheiratet Paar.

Unser romantisches Eheversprechen, unser großer Tag hat uns zu einer rechtlich miteinander verbundenen Zugewinngemeinschaft gemacht – zwei einfache Ja-Worte und Unterschriften haben damit einen großen Einfluss auf unsere Gegenwart und Zukunft.

 

Doch wieso macht es Sinn einen zusätzlichen ​Vertrag über die Ehe miteinander auszuhandeln und zu schließen?

​Ich bin von Berufswegen darauf gepohlt immer das Schlechteste zu denken und dafür Lösungen zu finden. ​Wenn es dann nicht eintritt, ist das wunderbar. Ich sage immer wieder: Der beste Ehevertrag ist der, der in der Schublade bleibt und niemals gebraucht wird.

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

Wieso ein zusätzlicher Ehevertrag ​Sinn macht?

​50 % aller Ehen werden geschieden. Unsere natürlich nicht – da waren wir uns bei der Hochzeit ganz sicher. Wie wahrscheinlich jedes Paar.

Doch unser Leben verändert sich. Jeder entwickelt sich weiter. S​elbst verursachte Veränderungen und unerwartete Schicksalsschläge beeinflussen unseren Werdegang – die individuellen sowie unseren Weg als Paar.

Und kannst Du wirklich die Hand dafür ins Feuer legen, dass in 5, 15 oder 25 Jahren zwischen Euch noch immer diesselbe Liebe und Leidenschaft herrscht wie heute?

Wir können dies nicht!

Auch wenn wir jeden Tag an unserer Beziehung arbeiten und uns heute ganz sicher sind, dass wir miteinander unsere Zukunft formen und auch erleben möchten.

Es wäre sehr hochmütig, davon auszugehen, dass wir niemals zu den 50 % gehören könnten, die sich irgendwann trennen.

Im Trennungsfall werden wir beide sehr enttäuscht sein. Traurig, dass es nicht geklappt hat. Wahrscheinlich auch wütend, weil der andere (alles) falsch gemacht hat. Emotionen werden hochkochen.

Werden wir uns dann noch so wohlgesonnen sein wie heute? Wie an diesem romantischen Tag, an dem wir uns versprochen haben für immer zueinander zu halten?

Wohl kaum!

​Eine Scheidung ohne Ehevertrag kostet im Durchschnitt 5 Mal so viel wie ein maßgeschneiderter Ehevertrag.

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

Unsere​ Argumente gegen einen separaten Ehevertrag kurz vor und nach unserer Hochzeit lauteten bis heute:

  1. Wir verdienen doch ohnehin fast gleich – also bringen wir auch gleich viel in unser gemeinsames Leben ein. Was sollen wir da schon regeln?
  2. Unsere aktuellen Vermögensunterschiede haben wir dokumentiert und uns ist klar, wem was zum Start unseres Ehelebens gehörte. Sollten wir uns trennen, gehört jedem weiterhin seins – das gilt ja schließlich sogar für Erbfälle während der Ehe.
  3. Bekommen wir irgendwann ein Kind, werden wir uns die Elternzeit ohnehin teilen. Also ist auch hier keine Notwendigkeit Unterhalt oder Rentenansprüche auszugleichen.

​Diese Argumente brachten wir auch beim Gespräch mit ​Christiane Warnke vor als sie uns fragte, wieso wir uns gegen einen separaten Ehevertrag entschieden hätten.

Natürlich lies sie diese nicht gelten:

Wenn eine Ehe scheitert sind die drei großen finanziellen Ansprüche:

  • Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • ​Versorgungsausgleich​

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

Gemeinsam mit ​Christiane Warnke haben wir diese drei Bereiche näher beleuchtet und diskutiert, was dies für unsere persönliche Situation bedeutet:

1) ​Ehegattenunterhalt

 

Seit dem Jahr 2008 wurde das Unterhaltsgesetz entscheidend angepasst. Nach einer Trennung muss grundsätzlich jeder für sich selbst sorgen.

Auch wenn Ihr sehr lange miteinander verheiratet wart, bedeutet dies, dass die früher ​bekannten Unterhaltszahlungen an die Ehefrau ​/ den Ehemann der Vergangenheit angehören.

​​Etwas anderes gilt für Paare mit kleinen Kindern. Habt Ihr ein gemeinsames Kind, das jünger als 3 Jahre ist, erhält derjenige, der die Betreuung des Kindes übernimmt, bis zu dessen 3. Lebensjahr Ehegattenunterhalt.

Dies soll dafür sorgen, dass (meist) Mütter nach dem 3. Geburtstag wieder ins Arbeitsleben einsteigen und eben nicht von dem Ex-Partner finanziell abhängig bleiben.

Dazu kommt der separate Kindesunterhalt, der nicht von einer Ehe abhängig ist. Hier kommt es auf das Einkommen des (meist) Vaters und das Alter des Kindes an. Die Berechnung erfolgt nach der Düsseldorfer Tabelle und die Zahlung dient ausschließlich dem Unterhalt des Kindes.

Warum ist die Regelung zum Ehegattenunterhalt problematisch?

​Ein Kind ist eine gemeinsame Verantwortung – ganz unabhängig davon, ob Ihr als Eltern zusammen seid oder euch trennen möchtet.

Ist Euer gemeinsames Kind älter als 3 Jahre, erhält derjenige, bei dem das Kind lebt, vom Ex-Partner zwar Unterhaltszahlungen für das Kind. Darüberhinaus müssen alle Kosten – Miete, Lebensmittel, Auto, etc. – jedoch selbst bestritten werden.

Also gehst Du arbeiten und verdienst Dein eigenes Geld – wie es der Gesetzgeber vorsieht – und bist unabhängig und selbstbestimmt.

Doch wie sieht der Alltag mit einem 4, 5 oder 6-jährigen Kind in der Realität aus?

​Es gibt kaum Ganztages-Kinderbetreuungsplätze. Ihr möchtet Euer Kind gar nicht den ganzen Tag in eine Fremdbetreuung geben. Ein eigenes Zimmer soll das Kind jedoch auf jeden Fall haben.

In vielen Regionen Deutschlands sind weder ein Kinderbetreuungsplatz noch eine ausreichend große Wohnung durch ein Teilzeit-Gehalt abzudecken. Geschweigedenn von all den üblichen Kosten des Lebens.

Doch mehr als ein Teilzeit-Job ist – besonders bei Alleinerziehenden – meist gar nicht möglich.

Wenn der Vollzeitjob nicht mit den Betreuungszeiten vereinbar, jedoch die einzige Möglichkeit für ein würdevolles Leben (auch für das Kind) ist, dann wird es wirklich unschön. Und wie fair wäre dann eine Unterhaltszahlung des Ex-Partners? Denn auch dieser möchte am Ende doch nur das Beste für das gemeinsame Kind!

​Als Paar kann man sich trennen, Eltern bleibt man immer gemeinsam.

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

​Wie ein Ehevertrag helfen könnte

In einem Ehevertrag könntet Ihr regeln, dass der Ehegattenunterhalt über den 3. Geburtstag Eures Kindes hinaus gezahlt wird. Ihr könnt auch direkt eine Höhe (in ​ Prozent oder Absolut, dann mit Indexierung) festlegen. Oder Ihr verschriftlicht ganz klar, wer welche Kosten des gemeinsames Kindes im Falle einer Trennung übernehmen würde – vielleicht zahlt der Ex-Partner, wenn er / sie deutlich mehr verdient auch einfach weiterhin die Miete im gewohnten Umfeld?

Möglichkeiten gibt es viele. Eine typische Lösung ist, dass der Ehegattenunterhalt bis zum ​6. Geburtstag verlängert wird – denn ist das Kind in der Schule erleichtert sich vieles und die Frage nach Teilzeit oder Vollzeit kann meist deutlich freier beantwortet werden als bei einem Kindergartenkind. ​

​Behaltet bei der Regelung vor allem Euer gemeinsames Kind im Hinterkopf: Wie könnt Ihr möglichst fair miteinander sein – auch über Eure Beziehung hinaus – und tut Eurem Nachwuchs das Beste?

​Was die Ehegatten-Regelung für unseren persönlichen Ehevertrag bedeutet:

​Bislang dachten wir, dass wir ohnehin recht ähnlich verdienen. Die Einkommensunterschiede beginnen ​jedoch langsam zu steigen (aufgrund unterschiedlicher Branchen und Karrieremöglichkeiten). Zudem können wir beide beruflich derzeit nur so gut vorankommen, da wir uns gegenseitig unterstützen.

Seit einem Jahr sind wir Eltern und teilen uns die Elternzeit ​gleichmäßig auf. So dass wir beide weiter berufliche Erfolge feiern können.

Doch das Gespräch mit ​Christiane Warnke hat uns klar vor Augen geführt: Würden wir uns trennen, wäre dies für uns beide deutlich schwieriger.

Wir beide möchten viel Zeit für unseren Babyinvestor haben und ihn definitiv nicht ganztägig in eine Fremdbetreuung geben. Doch um dies zu realisieren, müsste mindestens der betreuende Elternteil von uns in Teilzeit arbeiten. Und von einem Teilzeitgehalt lässt sich im Rhein-Main-Gebiet keine besonders tolle Wohnung finanzieren.

Wir leben und arbeiten in einer teuren Gegend – würden wir uns trennen und unser Babyinvestor wäre inzwischen 3 Jahre alt, müsste derjenige, der ihn betreut, mit ihm ein ganzes Stück wegziehen, um das Leben finanzieren zu können.

​Dies wiederspricht ebenfalls unserer gemeinsamen Entscheidung BEIDE möglichst viel Zeit mit ihm verbringen zu können.

​Den Ehegattenunterhalt in unserem Fall entsprechend zu erweitern, erscheint uns da wie ein sinnvoller Vorschlag.

Bis zu welchem Alter und wie wir das Ganze betraglich gestalten, diskutieren wir derzeit noch.

Die größte Herausforderung wird sein, festzulegen, bei wem unser Nachwuchs leben ​würde und wer folglich der Hauptverantwortliche für seinen Alltag werden sollte – denn dies möchten wir natürlich beide gern sein.

​Geld ist meist nur ein Auslöser, dahinter stehen Emotionen. Es geht für viele um’s Überleben – gerade beim Thema Unterhalt. Zugewinn ist ​dann noch so etwas obendrauf nach dem Motto „Jetzt soll er zahlen

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

2) Zugewinnausgleich

 

Um direkt zu Beginn das wichtigste Gerücht aus der Welt zu räumen: Zugewinnausgleich heißt nicht, dass alles zusammen geworfen wird und Euch bei einer Eheschließung ohne zusätzlichen Vertrag alles gemeinsam gehört.

​Tatsächlich bedeutet Zugewinnausgleich folgendes: Im Falle einer Scheidung wird festgestellt, was der Mann zur Hochzeit gehabt hat und was ​die Frau zum selben Zeitpunkt gehabt hat.

Zudem wird geprüft, was sie am Ende hat und wie es bei ihm am Ende der Ehe aussieht.

​Also: Endvermögen – Anfangsvermögen = Zugewinn

Derjenige, der mehr Vermögen während der Ehe erwirtschaftet hat, muss dem Partner den Überschuss zu 50 % ausgleichen. Der Zugewinnausgleich.

​Ein Beispiel zum​ Verständnis des Zugewinnausgleiches bei Scheidung:

Beide Partner hatten zu Beginn der Ehe kein Vermögen. Sie hat am Ende 50.000 Euro (verteilt auf Konten, eine Immobilie, Aktien oder andere Vermögenswerte). Er steht immer noch bei 0 Euro Vermögen.

Header ​Mann ​Frau
​Anfangsvermögen ​0 Euro ​0 Euro
​Endvermögen ​0 Euro ​50.000 Euro
​Zugewinn ​0 Euro ​50.000 Euro

Die Ehefrau ist damit ausgleichspflichtig: Sie zahlt an den Mann 25.000 Euro​.

​Anderes Beispiel: Die Frau bringt ein Vermögen von 50.000 Euro ein. Der Mann ein Vermögen von 75.000 Euro. Am Ende der Ehe steht die Frau bei 75.000 Euro und der Mann bei 200.000 Euro.

Header ​Mann ​Frau
​Anfangsvermögen 75.000 Euro ​50.000 Euro
​Endvermögen ​200.000 Euro 75.000 Euro
​Zugewinn 125.000 Euro 2​5.000 Euro

​​Differenz: 125.000 – 25.000 = 100.000 Euro.

Der Ehemann ​ist ausgleichspflichtig an die Frau. Er zahlt an sie 50.000 Euro. 

Achtung:

Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Geld bar auf dem Konto oder in Aktien, Immobilien oder dem eigenen Unternehmen investiert ist.

​​Bei dieser vermeintlich einfachen Regel ist zu beachten, dass tatsächlich die Vermögenswerte, die wir in unsere Ehe ein​bringen, im Falle einer Trennung auch weiterhin dem ursprünglichen Eigentümer gehören.

Es wird also bei Weitem nicht alles in einen Topf geworfen! ​Jeder behält sein Vermögen, auch Ererbtes und Geschenktes. Allerdings ist hier die Wertsteigerung auszugleichen, die bei Immobilien erheblich sein kann! Dazu unser nächstes Beispiel:

​Unser persönliches Beispiel zum Zugewinnausgleich:

Wir wohnen bislang in einer Eigentumswohnung. Diese gehört Marielle, denn ihre Mutter hat ​sie gekauft und ihr geschenkt – bereits vor der Eheschließung.

Für diese Wohnung haben wir lange Jahre gemeinsam Miete an Marielle’s Mutter gezahlt. 50:50.

Diese war deutlich niedriger als Mieten für vergleichbare Wohnungen hier vor Ort, denn es war lediglich um die Kosten von Marielle’s Mutter zu decken.

Mike hat also gespart (denn so günstig hätte er hier nicht leben können) und gleichzeitig eine Wohnung indirekt mit abgezahlt ohne Eigentümer zu werden. Im Schenkungsvertrag und damit heute im Grundbuch steht nur Marielle.

Auch wenn wir uns in Zukunft Mieteinnahmen aus dieser Wohnung teilen, ist dies lediglich eine Vereinbarung zwischen uns als Partnern und keine Verpflichtung.

Sollten wir uns trennen, gehört diese Wohnung weiterhin Marielle und sie erhält ​die vollen Mieteinnahmen alleine. Allerdings ist der Wertzuwachs als Zugewinn aus der Wohnung an Mike auszugleichen.

​Im Rhein-Main-Gebiet steigen die Immobilienpreise seit Jahren. Bei der folgenden fiktiven Rechnung würde der Zugewinnausgleich für unsere Wohnung wie folgt berechnet werden:

  • ​Bei Kauf war die Wohnung 50.000 Euro wert. 
  • Bei Eheschließung lag der Wert bei 100.000 Euro.
  • Bei Trennung ist die Wohnung 200.000 Euro wert.

Dies bedeutet, dass Marielle den Wertzuwachs von 100.000 Euro ausgleichen muss. Sie muss ​Mike 50.000 Euro ​zahlen.

Egal, ob dieses Geld in Bar da ist oder nicht. Egal, ob sie die Wohnung weiterhin behält oder nicht.

50.000 Euro ist eine ganze Menge Geld!

​Um Mike 50.000 Euro überweisen zu können, müsste Marielle Aktien veräußern oder anderswo das Geld auftreiben. Alternativ muss sie die Wohnung veräußern, profitiert nicht mehr von den Mieteinnahmen und muss Mike auszahlen.

Und dieses Szenario ist nicht der Worst-Case: Denn was passiert, wenn der Wert der Wohnung zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht dokumentiert ist? Was passiert, wenn wir uns nicht einig sind, wie hoch die Wertsteigerung ausfällt?

Ja in diesen Fällen verdienen Gutachter an unserer Trennung mit, es entsteht schnell Druck die Immobilie verkaufen zu müssen und die Streitigkeiten beginnen.

​​​Wenn die ursprünglichen Werte nicht dokumentiert sind, sind genau dies die Scheidungsverfahren, die sich über Jahre hinziehen und meist nur enden, weil einer von beiden so zermürbt ist, dass er oder sie einfach allem zustimmt. Da wird sehr viel Geld verbrannt!

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

3) Versorgungsausgleich

 

Der letzte Themenbereich, der bei einer Scheidung wichtig wird und sehr weit in die Zukunft reicht – zumindest bei uns. Denn es geht um die Rente!

Der Versorgungsausgleich besagt, dass die Rentenansprüche, die während der Ehezeit erwirtschaftet werden zwischen beiden Ehepartnern 50:50 aufgeteilt werden.

Dafür stellt das Gericht fest, welche Rentenansprüche in sogenannten Kapitalwerten genau erworben wurden – dazu gehören gesetzliche und betriebliche Ansprüche genauso wie Ansprüche aus Lebensversicherungen auf Rentenbasis.

Anschließend wird jeder einzelne Punkt durch 2 geteilt. Es erfolgt keine Aufrechnung, sondern jeder kleine Anspruch wird auf die beiden Partner verteilt.

Die gesetzlichen Regelungen zum Versorgungsausgleich passen in den meisten Fällen ganz gut. Allerdings herrscht eine große Lücke, wenn es um Selbstständige geht, die in keine Rentenversicherung einzahlen sondern privat, z. B. durch Immobilien, vorsorgen – und diese Vermögenswerte nicht automatisch 50:50 mit dem Ex-Partner teilen müssen.

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

Ein praktisches Beispiel zum Versorgungsausgleich im Scheidungsfall:

Ein selbstständiger Handwerker zahlt in keine Rentenversicherung ein. Stattdessen kaufte er während der Ehe mehrere Immobilien. Im Ehevertrag haben die beiden den Zugewinnausgleich ausgeschlossen – auch um das Unternehmen zu schützen.

Die Frau bleibt 20 Jahre zuhause, um die gemeinsamen Kinder großzuziehen und erwirbt somit keine Rentenansprüche. Die beiden trennen sich nach 25 Jahren Ehe und er muss den Zugewinn aus den Immobilien nicht ausgleichen.

Gleichzeitig hat seine Frau keine Rentenansprüche, die sie teilen könnte.

Somit erhält sie gar nichts, womit sie ihren Lebensabend bestreiten könnte und wird zum Sozialfall.

Dieses Beispiel zeigt, dass man nicht pauschal einzelne Bereiche ausschließen kann sondern ein Ehevertrag immer eine Gesamtbetrachtung der individuellen Situation sein muss.

Unser persönliches Versorgungsausgleichs-Beispiel und unsere Lösung für unseren Ehevertrag:

Bislang verdienten wir recht ähnlich. Auch die Elternzeit teilen wir uns 50:50 auf. Gleichzeitig war uns beiden unsere Eigenständigkeit immer sehr wichtig. Sollten wir uns ​trennen, möchten wir alles sauber teilen und dann auch nichts mehr miteinander zu tun haben. Soweit die Theorie.

Also Versorgungsausgleich ausschließen? Im ersten Schritt klingt dies wie der logische Schritt. Doch nach unserem Gespräch mit ​Christiane Warnke denken wir jetzt anders.

Im deutschen Renteversicherungssystem erhält derjenige, der die Kinderbetreuung übernimmt für 3 Jahre weiterhin die durchschnittlichen Rentenpunkte gutgeschrieben. Dies ist eine gute Regelung, allerdings unpraktikabel für unseren Fall.

Denn Marielle kann nur alle oder keinen dieser Punkte an Mike offiziell abgeben. Bleiben wir zusammen, erhält Marielle entsprechend eine höhere Rente bzw. die vollen Rentenpunkte für diese drei Jahre. Mike erhält nichts. Trennen wir uns, muss Marielle nachträglich ihre Punkte mit Mike teilen.

Das klingt ja soweit erst einmal fair und passend für uns. Also Versorgungsausgleich doch nicht ausschließen?

Durch unseren Babyinvestor hat sich höchstwahrscheinlich auch über den 3. Geburtstag hinaus unsere Arbeitsverteilung geändert. Wir beide möchten Teil seines Lebens sein und nicht mehr Vollzeit arbeiten.

Marielle hat die besseren Karriere- und Verdienstmöglichkeiten für unsere Familie. Wir wissen heute noch nicht, wie wir zukünftig arbeiten und Rentenpunkte sammeln werden. Klar ist jedoch: Wir möchten für unsere gemeinsamen Entscheidungen auch die gemeinsame Verantwortung übernehmen und den Partner auch über eine potentielle Trennung hinweg entsprechend absichern.

Gleichzeitig wünschen wir uns, dass individuelle Entscheidungen (bspw. einer kündigt ohne, dass der Partner diese Entscheidung mittragen will) nicht vom Partner ausgebadet werden müssen.

Daher haben wir uns überlegt, den Versorgungsausgleich wie gesetzlich geregelt für uns zu nutzen. ​Sollten wir uns ab einem bestimmten Zeitpunkt dafür entscheiden, dass wir uns die Betreuungsarbeit nicht mehr 50:50 aufteilen, werden wir eine zusätzliche Altersabsicherung für denjenigen schaffen, der für unsere gemeinsame Familie eine geringere Rente in Kauf nimmt.

Ob dies eine sinnvolle Regelung ist, werden wir mit ​Christiane Warnke in einem nächsten Schritt besprechen – heute klingt dies nach einem Modell mit dem wir den Versorgungsausgleich in unserem Ehevertrag für uns modifizieren möchten.

​Die Durchschnittsrente von Frauen liegt derzeit bei unter 800 € / Monat – damit kommt man nicht sehr weit. Deshalb: ​Sprecht darüber, ob es nicht Sinn macht, dass Ihr Eure eigenen Gesetze für Eure Ehe schreibt.

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

Die ganze Sache mit dem Versorgungsausgleich und individuellen Regelungen für diesen Part im Falle einer Scheidung klingt kompliziert – ist es aber gar nicht. Es gibt Versicherungsmathematiker, die bspw. den Verlust berechnenen können, der durch Kinderbetreuungszeiten oder andere Ausfälle bei den Rentenpunkten entsteht.

Damit ist ein gegenseitiger Ausgleich von Rentenansprüchen gar nicht kompliziert und kann sowohl für Ehezeiten als auch für den Scheidungsfall sehr fair und individuell geregelt werden.

Wie ein individueller Ehevertrag überhaupt entsteht:

​Es gibt 7 Schritte für Euren individuellen Ehevertrag:

 

  1. Gemeinsame Zukunftsplanungen dokumentieren​​​
    • ​Wie gestaltet sich Eure aktuelle Situation?
    • Sind Kinder geplant? Wenn ja, wie soll die Betreuung geregelt werden?
    • Wie stellt Ihr Euch Eure Zukunft als Paar vor?
  2. Erstberatung bei einem Familienrechts-Anwalt
    • Was bedeutet das Gesetz für Euch eigentlich?
    • ​​Welche Punkte möchtet Ihr mit Eurem Ehevertrag regeln?
    • ​Was ist Euch bei einem Ehevertrag besonders wichtig?
    • Wie gestaltet sich Eure aktuelle Situation und Euer Vermögen?
  3. Ausarbeitung eines passenden Ehevertrages durch den Anwalt 
    • ​Welche gesetzlichen Regelungen sind für das Paar passend?
    • Welche Punkte müssen individuell angepasst werden?
  4. Besprechung und Erläuterung aller vorgeschlagenen Punkte
    • ​Wie sehen die gesetzlichen Standardregelungen aus?
    • Wie könnten diese für Euch angepasst werden?
    • Was bedeutet das Gesetz für uns eigentlich?
    • Welche Punkte sind noch ungeklärt oder neu dazu gekommen?
  5. Einarbeitung von zusätzlichen Wünschen oder Veränderungen
    • ​Welche Themen kommen bei Euch durch die Auseinandersetzung mit Eurer Beziehung noch nachträglich auf?
    • Welche Vorschläge des Anwaltes passen für Euch? Welche nicht?
  6. Bei Bedarf: Ausarbeitung eines Erbvertrages
    • ​Wollen wir den Notartermin direkt für den Ehevertrag und einen Erbvertrag nutzen? Dies spart Kosten und Aufwand.
    • Wer soll unser „Testamentsvollstrecker“ sein, wenn unsere Kinder noch minderjährig sind?
    • Wer könnte unsere Kinder bei sich aufnehmen, wenn wir gemeinsam einen Unfall haben sollten.
    • Möchten wir an der gesetzlichen Erbfolge etwas verändern? Für den Fall, dass wir zeitgleich oder nur einer von uns sterben?
  7. Alles „Eintüten“ beim Notar
    • ​Alles unterschreiben und Euren Ehevertrag hieb und stichfest machen.

​​​​Einen Ehevertrag empfehle ich immer mit einer sogenannten „Präambel“ zu beginnen. In diesem vorgeschalteten Text wird die aktuelle Situation des Paares beschrieben und gemeinsame Wünsche bzw. Vorhaben für die Zukunft werden festgehalten. Sie bildet den Rahmen für den folgenden Ehevertrag und kann als Orientierung dienen. Außerdem ist es hilfreich, die Jetzt-Situation zu beschreiben, sodass eine spätere Anfechtung des Vertrages erschwert oder unmöglich wird.

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

​​Der fertige Ehevertrag kommt dann in die Schublade und muss hoffentlich niemals herausgeholt werden. Ganz wichtig auch zu wissen: Sollte sich Eure persönliche Situation ändern, könnt Ihr Euren Vertrag auch jederzeit anpassen (lassen).

​Was Ihr noch über einen Ehevertrag wissen solltet:

 

Abschließend möchten wir Euch noch ein paar wichtige Punkte ans Herz legen, die wir über den Ehevertrag von ​Christiane Warnke gelernt haben:

​Zum zeitlichen Aspekt eines Ehevertrages

​Ein Ehevertrag kann theoretisch bis kurz vor der Scheidung geschlossen oder geändert werden, denn er ist immer eine Momentaufnahme -​ im Zweifel verändert er nur seinen Namen und heißt bei direkt anstehender Scheidung „Scheidungsfolgevereinbarung“.

Es ist also niemals zu spät, sich des Themas anzunehmen und Euren Ehevertrag miteinander zu entwickeln. Und es ist wirklich eine Entwicklung, denn der Weg zu einem eigenen Ehevertrag für Eure gemeinsame Zukunft ​erfordert ​einiges an Zeit und kostet auch etwas Geld.

​​​​​Von der Erstberatung über den ersten Entwurf und die anschließenden Besprechungsrunden bis der Vertrag passt kann einiges an Zeit vergehen. Manchmal dauert es 3 Wochen und mein längster Fall hat ganze 3 Jahre und unzählige Korrekturschleifen benötigt. ​Am Ende zählt immer das Ergebnis!

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

Allerdings überzeugte uns ​Christiane Warnke, als sie sagte, dass aus ihrer Erfahrung eine Scheidung ohne Ehevertrag etwa 5 Mal so teuer ist, wie der Ehevertrag gewesen wäre.

​Zum finanziellen Aspekt eines Ehevertrages:

​Christiane Warnke verriet uns, dass sie normalerweise Pauschalpreise mit ihren Mandaten vereinbart – diesen kommuniziert sie nach einem Erstgespräch, nach dem sie den Aufwand abschätzen kann. Dieses Erstgespräch kostet maximal 226,10 € (brutto) – dieser Betrag ist gesetzlich gedeckelt und Ihr könnt somit gut planen.

In der Regel kostet ein Ehevertrag ab 2.000 Euro aufwärts. Nach oben besteht keine Grenze – richtig teuer wird es vor allem, wenn Unternehmen im Spiel sind. Außerdem hängt der Preis davon ab, ob ausschließlich ein Ehevertrag vorbereitet wird oder auch erbrechtliche Verträge geschlossen werden.

Letzteres legte ​Christiane Warnke uns sehr ans Herz. Denn was tun, wenn beide zeitgleich versterben oder Ihr an der gesetzlichen Erbfolge für Euch etwas verändern möchtet?

​Zu den Anwaltskosten kommt dann noch der Notar, der zur Beglaubigung der Vereinbarung notwendig ist. Dieser ist i. d. R. jedoch sehr viel günstiger als der Anwalt zuvor.

Aus finanzieller und wahrscheinlich auch emotionaler Sicht macht ein solcher Vertrag in der fernen Zukunft definitiv vieles einfacher. Dennoch ist er keine Garantie für eine einvernehmliche Scheidung.

Zum emotionalen Aspekt eines Ehevertrages:

Wenn eine Scheidung in einem Jahr durch ist, ist das schnell.

​Viele Trennungen sind zu Beginn vermeintlich einvernehmlich und sollen schnell über die Bühne gehen, doch tatsächlich kommt dann erst bei den ersten Gesprächen auf, worüber man sich alles streiten kann.

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

Im Falle einer Scheidung spielen viele verletzte Gefühle in die Einigung mit rein. Dinge, die Ihr niemals für möglich gehalten hattet, werden gesagt. Es geht um Eure Existenzen und vor allem um viel verletzten Stolz.

​Ein Extra-Tipp für Euren Ehevertrag lautet: Vereinbart eine Mediationsklausel inklusive einer Mindeststundenanzahl für die Mediation.

Was bedeutet eine Mediationsklausel im Ehevertrag?

Sollte es trotz des Ehevertrages zu Streitigkeiten kommen, weil sich die Situation stark geändert hat und der Vertrag aber nicht angepasst wurde​, unterstützt Euch ein Mediator in der Lösungsfindung.

Diese/r Mediator/in ist im besten Fall ebenfalls Familienrechtsanwalt. Auch Eure eigenen Anwälte sind bei den Mediationsterminen dabei, ​sollen sich allerdings nicht​einmischen – sie sind lediglich als emotionale Stütze dabei.

In diesen Gesprächen wird die Situation diskutiert und der eigentliche Grund ​der Streitigkeiten und die Emotionen hinter den Forderungen kommen viel leichter zu Tage als dies vor Gericht möglich wäre. ​

​Vor Gericht gibt es Recht und keine Gerechtigkeit. Es wird einfach nach Fakten und Zahlen geguckt, gerechnet und aus.

​Christiane Warnke

​Ehevertrags-Expertin

Ein solches Vorgehen hilft dabei, dass Ihr Euch trotz einer ggf. sehr emotionalen Scheidung, am Ende weiter in die Augen schauen und das Geschehene für Euch abhaken könnt.

Zusätzlich verkürzt eine außergerichtliche Einigung, die durch eine Mediation möglich wird, sehr oft das gerichtliche Verfahren und spart Euch dann wieder eine Menge Geld.

​Zum praktischen Aspekt eines Ehevertrages:

Es ist ganz egal, ob Ihr den Vertrag vor oder nach Eurer Eheschließung besprecht und schließt. Wichtig ist, das Gespräch auf Augenhöhe zu führen und einen Anwalt auszuwählen, dem Ihr beide vertraut.

​Christiane Warnke bietet ihre Beratung wie viele ihrer Kollegen sowohl persönlich als auch via Skype an – der räumliche Aspekt ist hier also kein Hinderungsgrund.

Wichtiger ist, dass der Anwalt ein echter Experte auf dem Gebiet des Familien- und Ehevertragsrechts ist und Euch damit eine maßgeschneiderte Lösung für Eure individuelle Situation basteln kann.

​Auch in besonderen Situationen gilt es an einen Ehevertrag zu denken:

So macht es bspw. Sinn bei einer Unternehmensgründung ​im GmbH-Vertrag direkt festzuhalten, dass alle Gesellschafter verpflichtet sind einen Ehevertrag zu schließen – um das Unternehmen zu schützen.

Denn kann ein Gesellschafter im Scheidungsfall den Zugewinn aus dem Unternehmen an den Ex-Partner nicht ausgleichen, kann dies das ganze Unternehmen (und seine Mitarbeiter sowie die anderen Gesellschafter) negativ beeinflussen.

Auch bei Schenkungen innerhalb der Familie sollte über eine Verpflichtung zum Ehevertrag nachgedacht werden.

Möchten die Eltern bspw. eine Immobilie an ihr Kind verschenken, sollten sie diesen ebenfalls einen Ehevertrag ans Herz legen, sodass das Geschenk im Zweifel nicht irgendwann an den/die Ex-Schwiegersohn/-tochter geht.

​Unser Fazit: Ein Ehevertrag für die Beziehungs-Investoren

​​Vor unserer Hochzeit haben wir groß getönt, dass wir auf jeden Fall einen separaten Vertrag miteinander schließen möchten.

Am Ende ist dieser Vorsatz daran gescheitert, dass wir nicht wussten, was wir in den Ehevertrag schreiben sollten. Es war die fehlende Kenntnis über die Möglichkeiten und die Wichtigkeit eines Ehevertrages, die uns daran hinderte.

Dank Christiane Warnke wissen wir es jetzt besser! Nur eine Stunde haben wir für unser erstes Gespräch benötigt und darin bereits so viele wertvolle Tipps und Hinweise zur Gestaltung unseres ganz individuellen Ehevertrages erhalten.

Für uns steht fest: Wir gehen das Thema jetzt an und werden sowohl einen Ehevertrag als auch einen Erbvertrag schließen.

​Wir glauben weiter an unsere Liebe und tun alles dafür, dass dieser Vertrag niemals benötigt wird. Doch sollte es dazu kommen, möchten wir vorgesorgt haben. Bald sind wir 10 Jahre zusammen – 10 sehr schöne Jahre und vor allem ein gemeinsames Kind möchten wir nicht in einem Scheidungskrieg enden lassen.

Deshalb regeln wir unsere Ehe in guten Zeiten, in denen wir uns wohlgesonnen sind und ohne emotionale Scheuklappen miteinander sprechen können. Wir möchten eine Lösung finden, die für uns beide fair ist und ermöglicht, dass wir auch über eine potentielle Trennung hinaus beide gut weiterleben und vor allem gute Eltern für unseren Babyinvestor sein können.

Christiane Warnke

Christiane Warnke ist gebürtige Westfälin und Wahl-Münchnerin. Nach dem Studium in Münster hat sie zunächst in zwei Münchner Kanzleien gearbeitet, bevor sie sich 1995 selbständig gemacht hat. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Familien- und Erbrecht. ​Christiane Warnke berät ehrenamtlich den Frauennotruf Ebersberg und ist als Dozentin und Kolumnistin tätig. Sie ist verheiratet und hat einen Sohn.