Strukturelle Benachteiligung von Männern und Familien durch die Elternzeit
Gleichberechtigung ist kein Feminismusding – sie betrifft beide Partner, vor allem wenn es an die Planung der Elternzeit geht. Doch die Strukturen in Deutschland sind gar nicht so gleichberechtigt wie viele denken, wenn es um das Eltern werden geht. Zwar können beide Elternteile Elternzeit beantragen und auch Elterngeld beziehen. Dennoch gibt es einige Benachteiligungen (vor allem für Männer), wenn es um das Papa werden geht. Und diese wirken sich dann auch wieder negativ auf die Mutter und die neue kleine Familie aus.
Deshalb teilen wir in dieser Folge drei Ideen, wie eine wirklich gleichberechtigte Elternzeit für Familien in Deutschland einfach würde.
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Mike: Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge hier in Beziehungsinvestoren Podcast diese Woche geht es um Herausforderungen jeglicher Art für eine gleichberechtigte Elternzeit. Und heute? Im Podcast geht es um die Männer und die Familien. Denn wenn diese schlechter gestellt sind, müssen wiederum die Frauen leiden. Es geht hauptsächlich eben um die Gleichberechtigung.
Marielle: Okay, wir sollten also zuallererst nochmal darüber besprechen, was Gleichberechtigung überhaupt bedeutet in dem ganzen Familienkontext, oder?
Mike: Ja, vielleicht doch nochmal etwas allgemein die Begriffe, denn Gleichberechtigung ist auf keinen Fall nur ein Frauending oder nur ein Feminismusding, sondern das ist etwas, womit wir uns als Gesellschaft einfach noch mal wesentlich mehr beschäftigen sollten. Denn mangelnde Gleichberechtigung zieht sehr unangenehme Konsequenzen nach sich. Gleichberechtigung bedeutet, dass, wenn wir jetzt von der Familie oder Beziehungen ausgehen, beide den gleichen Zugang haben, also die gleiche Berechtigung haben, etwas zu tun oder nicht zu tun. Das kann zum Beispiel bei den Finanzen sein, dass beide Zugriff auf das gemeinsame Konto oder Depot haben, oder beide Überblick über die gemeinsamen Finanzen haben. Wenn das nicht der Fall ist, dann herrscht ein Ungleichgewicht. Gleichberechtigung bedeutet aber auch für die Elternzeit, dass beide die Möglichkeit haben, Karriere zu machen oder auch nicht und beide die Möglichkeit haben, mit ihrem Kind aufzuwachsen oder eben auch nicht, also da so involviert zu sein, wie sie das gerne möchten. Und Gleichberechtigung ist eben nicht vorhanden, wenn eine Person da nicht wirklich eine Chance hat oder keine Wahl hat, was die Person wirklich machen möchte.
Marielle: Grundsätzlich gibt es ja Elternzeit für beide Parteien, da wäre das ja gegeben. Aber wir haben dann doch noch mal einige Stellen identifiziert, in denen die Gleichberechtigung eben nicht so gegeben ist.
Mike: Genau, ich möchte vorher gern nochmal auf einen anderen Punkt eingehen: Wo Gleichberechtigung denn anfängt. Schauen wir mal in die Sprache. Es heißt oft „mit gemeint ist nicht mitgenannt, nur weil ich sage Arzt ist nicht auch die Ärztin mit gemeint. Das geht dann über ins Marketing, die sogenannte Rosa-Blau-Falle. Wir merken es jetzt an unserem Sohn sehr extrem. Es gibt für Jungen fast nur Sachen in Blau. Er liebt Pink und wird dann auch entsprechend komisch angesehen, wenn er sich das aussucht. Übrigens gibt es für Mädchen auch viel, viel schönere Klamotten als für Jungs insgesamt und ihm gefällt nämlich auch ganz oft etwas rosanes. Er hat zum Beispiel eine rosane Zahnbürste und seinen Trinkbecher, weil es einfach schön findet und sich selbst aussucht, aber er wird dafür immer blöd angeguckt.
Marielle: Ich kenne jetzt andersrum, aber wenige Mädchen, die blöd angeguckt werden, wenn sie was blaues mal anziehen.
Mike: Das würde ich nicht sagen, da kommen dann so Sprüche wie, das ist doch ein Mädchen, zieh och mal eine Mädchen-Farbe an oder aber zum Beispiel Kleider.
Marielle: Ja ein Kleid oder ein Rock oder sowas eindeutiges für Mädchen. Aber es gibt ja beispielsweise durchaus blaue Latzhosen, die auch Mädchen anziehen.
Mike: Du sagst es eindeutig für Mädchen und ne Latzhose ist eben jetzt nicht eindeutig für Jungs, sondern haben eben auch zumindest bis zum gewissen Alter Mädchen an. Aber das ist eben so, diese Falle gilt für beide oder für alle Geschlechter, sie haben alle das gleiche Problem. Aber worauf ich mit diesem Exkurs eigentlich hinaus wollte, ist, dass sich das Ganze auch in Gesetzestexten niederschreibt oder dort findet und genau darum wird es nämlich jetzt gehen in dieser Folge hier im Beziehungsinvestoren Podcast. Wir haben 3 Sachen herausgesucht, die wir vor allen Dingen sehr diskriminierend und sehr ungleichberechtigt finden. Alles hat etwas mit der Elternzeit zu tun und da werden Männer in erster Linie diskriminiert, und obwohl damit Frauen bevorzugt werden, wirkt es sich wiederum negativ auf Frauen aus und das ist natürlich ******* weil beide verlieren.
Marielle: Also fangen wir doch mal mit einem ganz konkreten Beispiel an, wenn ich als Frau sage, ich bin schwanger und ich gehe damit zu meinem Arbeitgeber. Egal wann, wenn ich gerade den Schwangerschaftstest gemacht habe oder auch im vierten oder fünften Monat. Ich kann mich entscheiden als Frau, wann ich das tue, aber ab dem Moment, in dem ich es sage, hab ich Kündigungsschutz. Ich kann nicht mehr gekündigt werden und das gilt ab Beginn der Schwangerschaft. Das gilt sogar noch rückwirkend. Wenn ich jetzt gekündigt werden würde, bin aber schon schwanger, dann kann ich sogar noch sagen „Ach übrigens, ich bin aber schwanger“. Also: Dieser Kündigungsschutz ist ein riesiger Vorteil für uns Mütter. Bei Männern wiederum ist es so, dass dieser Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit gesetzlich eintritt. Das heißt als Mann kann es ziemlich unvorteilhaft sein, schon im dritten Monat seinem Arbeitgeber zu sagen, dass man in Elternzeit gehen wollen wird, weil man dann eben keinen Kündigungsschutz hat. So kann der Arbeitgeber noch sagen „Oh, diese Person werde ich mal schnell noch los“.
Mike: Damit bedient es einfach eine strukturelle Benachteiligung, weil hier vor allen Dingen auch keine Lösung gefunden werden kann. So eine Elternzeit Planung, die braucht einfach etwas Zeit. Allerdings muss sie 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit eingereicht sein. Spätestens! Das heißt eine Woche bleibt da genau, denn der Mann hat ab 8 Wochen vor der Geburt diesen Kündigungsschutz. Der Mann hat also eine Woche Zeit, die Elternzeit mit dem Arbeitgeber abzusprechen und das ist natürlich sehr, sehr wenig Zeit. Wenn man jetzt hier auf den gesetzlichen Kündigungsschutz vertrauen muss, weil der Arbeitgeber sich vielleicht in der Vergangenheit nicht positiv positioniert hat. Ja, das ist natürlich echt richtig blöd für die Väter, aber irgendwie auch für die Mütter, weil die natürlich dadurch auch einen ganz anderen Druck haben. Elternzeit-Planung ist ja einfach eine Sache die beide angeht und nicht nur die Frau. Aber eigentlich kann nur die Frau frühzeitig planen, mit dem Arbeitgeber alles abstimmen usw. Wenn man das als Paar machen möchte, müsste man als Frau auch eigentlich bis 8 Wochen vor der Geburt warten, dass man wirklich weiß, was der Partner möglich machen kann und ich meine 8 Wochen vor der Geburt hat man echt andere Sorgen als noch zu hoffen, dass der Papa auch Elternzeit bekommt.
Marielle: Naja du sagst jetzt 8 Wochen vor der Geburt das ist ja aber nur der Fall, wenn der Vater auch quasi zur Geburt die Elternzeit einreichen möchte.
Mike: Ich möchte jetzt zum Beispiel erst ab dem siebten Lebensmonat Elternzeit einreichen, dann beginnen die 8 Wochen ja auch erst vor diesem siebten Lebensmonat, also das heißt, das ist dann echt schwierig, weil es wie du gerade schon gesagt hast, die familiäre Planung sehr, sehr in Bedrängnis führt. Und für Männer ist es einfach auch keine schöne Sache. Ich meine, wir hatten jetzt die Elternzeit Challenge und da ist es auch so, dass wir immer nur sagen können, ob du es jetzt schon vor den 8 Wochen ansprichst, das hängt sehr davon ab, was du gerade für ein Verhältnis zu deinem Arbeitgeber hast:
- Was hast du für ein Verhältnis zu der dir vorgesetzte Person? Wie schätzt Du das ein?
- Wie familienfreundlich ist das Unternehmen?
Und nur dann können wir sagen ok, wenn du sagst das passt alles, dann versuchs halt mal vorsichtig anzusprechen. Wenn du sagst, das passt alles nicht, dann musst du warten bis diese 8 Wochen da sind und das ist natürlich schon etwas schwierig, denn da ist doch einfach ein unnötiger Druck für Eltern, ja werdende Eltern.
Marielle: Die nächste Sache ist, dass Männer keinen Vaterschaftsschutz mit vollem Lohnausgleich erhalten.
Mike: Also um das auch nochmal zu verbildlichen, du als Mutter hast einen Mutterschutz, der beginnt 6 Wochen vor der Geburt und geht dann noch 8 Wochen nach der Geburt.
Marielle: Die 6 Wochen vor der Geburt kann ich als Frau auch ablehnen, das ist mein Recht, aber ich muss das aktiv sagen, dass ich das nicht nehmen will. Und die 8 Wochen nach der Geburt, da kann ich nichts tun, da kann ich zumindest nicht auf offiziellem Wege wieder arbeiten gehen, weil einfach der Gesetzgeber sagt, die Mutter ist zu schützen. Das Wochenbett ist wichtig und es ist eine Erholungsphase und das sollten eben mindestens diese 8 Wochen sein.
Mike: Der sogenannte Mutterschutz aber die Väter, die haben das Kind ja nicht auf die Welt gebracht, deshalb brauchen sie offensichtlich auch keinen Schutz.
Marielle: Väter haben das nicht, sie können nur Elternzeit beantragen und können auch nur Elterngeld für diese Zeit beantragen. Das Mutterschaftsgeld, das man während dem Mutterschutz bekommt gleich tatsächlich den gesamten Lohn aus in der Regel, da wird ein Teil von der Krankenkasse übernommen und der restliche Teil wird vom Arbeitgeber in der Regel aufgestockt. Da gibt es auch Ausnahmen natürlich, aber das ist jetzt mal die Regel für die meisten. Und warum sagst du ist das so unfair, warum sollte der Vater, obwohl er das Kind nicht auf die Welt gebracht hat, ja also nicht im Wochenbett ist, warum sollte denn der Vater auch einen Vaterschutz bekommen?
Mike: Es ist einmal für die Mutter wichtig, dass das Wochenbett wirklich ein Wochenbett ist, also das heißt, dass du dich auf das gesund werden auf das regenerieren konzentrieren kannst und dich nicht um den Nachwuchs kümmern musst. Das ist beim ersten Kind vielleicht noch gerade so irgendwie händelbar. Ab dem zweiten Kind, also wenn ein älteres Kind zu Hause schon rumspringt, wird es unmöglich, diese 8 Wochen einfach im Bett zu liegen. Und darum geht es ja eigentlich, deswegen heißt das Wochenbett so und nicht Wochen-Gymnastik und Wochen-Bespaßung, sondern das ist das Wochenbett und da ist der Vater, also der der zweite Elternteil in der Verantwortung diese ganzen anderen Sachen wie Haushalt, Kind betreuen zu übernehmen. Windeln einkaufen, Einkäufe tätigen und so weiter und sofort ist in dem Moment der Job des Vaters. Auf vielen sozialen Medienkanälen wird dann empfohlen, die Mama hinzu zu holen, die Oma hinzu zu holen. Also andere weibliche Personen mit rein zu nehmen. Das ist völliger Schwachsinn, sondern hier würde es wirklich helfen, den Vater mit in den Vaterschutz reinzuschicken. Dann braucht man da keine weitere Person, sondern kriegt das als neue Familie hin. die Familie das hin.
Marielle: Eigentlich ist das ja auch das, was unsere Vergangenheit uns gelehrt hat. Also wenn wir jetzt mal auf unsere Vorfahren gucken. Da war das, als wir noch nicht in unserer zivilisierten Gesellschaft waren, wie folgt: Der Vater hat sich um die Familie gekümmert, das war der Versorger und in dem Fall ist er ja eigentlich auch der Versorger. Er muss halt kein Tier schießen und vorbeibringen zum Essen, sondern er muss sich um die Einkäufe kümmern und um das Wohlergehen der Frau und des Kindes. Das ist seine Aufgabe in diesen 8 Wochen nach der Geburt. Also über die 6 Wochen vorher können wir vielleicht noch streiten. Aber über die 8 Wochen danach? Eigentlich nicht.
Mike: Der zweite Punkt ist und das ist dabei helfen würde, die Vorurteile gegenüber Frauen und Familien in den Unternehmen abzubauen, weil es jetzt auf einmal völlig egal ist, welches Geschlecht. Nicht ein Elternteil hat, sondern beide Elternteile gehen automatisch diese 8 Wochen nach der Geburt in diesen Schutz rein.
Marielle: Also du meinst, dass ein Arbeitgeber nicht mehr überlegt, ne Frau Mitte 30 stelle ich die noch ein, die könnte ja ein Kind bekommen, sondern dass er das egal ist, weil der Mann wird genauso in den Vaterschutz gehen.
Mike: Es bleibt keine andere Möglichkeit mehr übrig, als dass das Unternehmen sich familienfreundlicher aufstellt, weil ein Unternehmen kann sich auch einfach nicht erlauben die Spanne von 25 – 45 Jahren nicht mehr zu beschäftigen oder zu diskriminieren, das ist zu viel und eine zu produktive Altersspanne, als das hier tatsächlich die Möglichkeit wäre, dann noch zu sagen „Nee, auf Mütter und Väter verzichten wir komplett oder auf diese Altersspanne Männer und Frauen verzichten wir komplett“. Es würde definitiv ein Umdenken hervorbringen, und das würde wiederum sowohl der Gesellschaft als auch dem Unternehmen als auch dann natürlich der der Einheit der Familie sehr zugute kommen.
Marielle: Das finde ich einen sehr wichtigen Punkt, denn das bewirkt dann auch ein echtes Umdenken in den Unternehmen. Ich glaube, es wird auch ganz vielen Frauen helfen tatsächlich. Loszulassen, weil dadurch, dass man als Frau einfach das Kind die ganze Zeit im Bauch hatte. Und dann danach die 8 Wochen so eng mit dem Baby zusammenhängt und wenn da der Vater mehr präsent wäre, wäre es viel einfacher für viele Frauen, dem Vater zu vertrauen. Ja, er hat dann genauso die Zeit das Kind kennenzulernen, viele Aufgaben zu übernehmen und dann ist es vielleicht auch nach den 8 Wochen einfacher für die Frau sich helfen zu lassen beziehungsweise dass es natürlich ist, dass er genauso seine Aufgaben hat, genauso gut mit dem Kind umgehen kann. Das würde wiederum auch den weiblichen Karrieren und dem weiblichen „man selbst sein“ und nicht „nur noch Mama sein“ sehr gut tun.
Mike: Ja, Selbstverwirklichung! Und jetzt haben wir noch einen dritten Punkt: Was auch noch gesetzlich festgelegt ist ist, dass Männer in der Elternzeit keinen Ausgleich der Rentenpunkte bekommen, sondern hier auf die Gnade der Frau angewiesen sind.
Marielle: Es ist so, dass relativ kurz nach der Geburt, habe ich einen Brief bekommen, in dem steht drin: Herzlichen Glückwunsch, Kind ist da. Sie bekommen jetzt für die nächsten 3 Jahre den durchschnittlichen Rentenpunkt. Damit soll diese Betreuungszeit des Kindes nicht negativ angerechnet werden, sodass auch wenn ich in dieser Zeit raus bin aus dem Job oder nur in Teilzeit arbeite und eben nicht den Rentenpunkt selbst verdienen würde, diesen dennoch bekomme. Gleichzeitig steht in diesem Schreiben drin, dass ich diesen Rentenpunkt natürlich auch gerne an meinen Partner abtreten kann. Wenn er denn die gesamte Sorge für das Kind übernimmt, wenn er die Betreuungszeit übernimmt. Aber was nicht geht, ist den Punkt zu teilen. Also ich kann nicht sagen, ich bleib 50% zu Hause, er bleibt 50% zu Hause, also gebe ich ihm halben Rentenpunkt ab.
Mike: Gehen wir mal hypothetisch von dem Extremfall aus. Beide gehen volle 3 Jahre in Elternzeit, gehen während der Zeit nicht arbeiten und dann ist es so, dass für diese Zeit die Frau oder die Mutter diese 3 Rentenpunkte bekommt. Maximal gäbe es ja 6 (für 3 Jahre bei deutlich überdurchschnittlichem Einkommen) und du kriegst den Durchschnitt das heißt, es gibt 3 Rentenpunkte und der zweite Elternteil ist in diesem Moment völlig außen vor.
Marielle: Das einzige, was er kriegen würde ist, wenn man verheiratet ist und sich scheiden lassen würde. Dann werden alle Rentenpunkte wieder auf einen Haufen geworfen und durch 2 geteilt. Wenn man keinen anderslautenden Ehevertrag hat! Aber Rentenpunkte sollten jetzt auch kein Grund für eine Scheidung irgendwann sein, nur dass man die endlich mal aufteilen kann.
Mike: Vor allem, stell Dir vor: Insgesamt ist die Familie 6 Jahre in Elternzeit (jeder nimmt 3 Jahre) und es gibt aber anstatt 6 Rentenpunkten nur 3 Rentenpunkte. Das heißt, dass hier Familien benachteiligt werden, weil es ja dann für beide tatsächlich nur einen halben Rentenpunkt gibt, also deutlich unter dem Durchschnittswert und das ist natürlich eine Sache, das benachteiligt tatsächlich beide Elternteile. Da geht die Gesellschaft oder die Politik davon aus, dass eine Person ausreichend ist und motiviert nicht gerade dazu, dass das Ganze gleichberechtigt aufgeteilt wird.
Marielle: Das waren nun die 3 Facetten, die Männer oder Väter beziehungsweise den zweiten Elternteil ganz klar benachteiligen und dabei auch deutliche Auswirkungen für die Frau und die Familie insgesamt haben.
Mike: Wir haben 3 Änderungsvorschläge, die könnt ihr vielleicht schon ein bisschen erahnen.
Der erste Punkt ist Kündigungsschutz mit Beginn der Schwangerschaft für beide Elternteile und dabei ist es völlig unabhängig, ob es das leibliche Kind ist, ob es eine Adoption, eine Leihmutterschaft oder sonst irgendetwas. Wenn beide Eltern werden, dann müssen beide ab diesem Punkt den Kündigungsschutz bekommen.
Marielle: Punkt Nummer 2 den wir gerne geändert hätten: Wir möchten nicht Mutterschutz und einen Vaterschutz, sondern wir hätten gerne einen Familienschutz, der ersetzt den Mutterschutz und zwar auch bei vollem Lohnausgleich und denselben Bedingungen. Das heißt vor der Geburt muss aktiv durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin widersprochen werden, da jetzt drin zu sein in diesem Familienschutz. Und nach der Geburt gibt es diese Möglichkeit nicht, sondern hier wird ganz klar gesagt die Familie braucht diese Zeit, um sich zu finden. Die Mutter braucht die Zeit zum Regenerieren, und der Vater braucht die Zeit zum unterstützen und es ist kein Platz dafür, eine Voll- oder Teilzeittätigkeit währenddessen auszuüben.
Mike: Eine ganz wichtige Botschaft, denn dieses Gegenargument wird sofort kommen: Was ist, wenn die Eltern nicht zusammenleben? Auch dann kann der Vater helfen und wenn er die Einkäufe vor die Tür stellt. Gegebenenfalls gibt es dann bei getrennt lebenden Eltern einfach noch die ein oder andere Verpflichtungen dazu. Das kann man natürlich ausarbeiten, aber grundsätzlich sollte dein Familienschutz sein, damit es auch keine Diskussion mit Unternehmen oder so gibt. Ich finde übrigens Familienschutz klingt auch viel besser als Mutter- oder Vaterschutz.
Marielle: Es würde vor allen Dingen den Stellenwert der Familie innerhalb der Gesellschaft deutlich deutlich erhöhen.
Mike: Der 3. Punkt wird jetzt nicht überraschend sein: Ausgleich der Rentenpunkte für alle Elternteile, die die Elternzeit nutzen. Das heißt, wenn wir beide jeweils 3 Jahre in Elternzeit sind, dann kriegen wir beide jeweils für diese Zeit die Rentenpunkte erstattet und hier ist es auch wieder völlig egal, ob es leibliches Kind ist, eine Adoption, etc.
Marielle: Auch da sollte man mal überlegen, wie man Selbstständige mit ins Boot holen kann. Und auch denen eine Art der Unterstützung beziehungsweise Vorsorge zukommen lassen kann, weil Rentenpunkte natürlich auch wieder nur für die Angestellten interessant sind.
Mike: Wir sind super gespannt, was ihr davon haltet. Wir sind gespannt auf all die Politiker, die jetzt auf uns zukommen und unsere Hilfe möchten. Wir freuen uns, wir unterstützen egal, in welcher Form, das ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Apropos wichtiges Anliegen: Derzeit hat die Brigitte, das Elternmagazin und Initiative pro parents einen offenen Brief geschrieben und eine offene Petition eröffnet. Dabei geht es darum, dass Familien oder das Merkmal Familie als ein Diskriminierungsmerkmal anerkannt werden. Diese Initiative bitten wir Euch ebenfalls zu unterstützen – denn dies wäre schon einmal der erste Schritt in die richtige Richtung!
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