Achtung: Wer 2025 ein Baby plant, sollte diese Gesetzesänderungen zum Elterngeld kennen!
Eine Schwangerschaft dauert 9 Monate. Ab dem 01.04.2025 wird die Grenze ab der ihr als Paar gar kein Elterngeld mehr bekommt, auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (und hier gilt 2024 bzw. das Kalenderjahr vor der Geburt) gesenkt. Wer also gerade schwanger ist, oder es irgendwann in den nächsten Monaten werden möchte, muss informiert sein. Denn egal, wann euer Baby in 2025 auf die Welt kommt – euer zu versteuerndes Einkommen von 2024 wird darüber entscheiden, ob ihr Elterngeld beziehen könnt oder nicht. Und an dessen Höhe könnt ihr nur noch wenige Monate etwas beeinflussen.
Änderung zum 01.04.2025 am Elternzeit-Gesetz beeinflusst euch schon jetzt, wenn ihr gerade ein Baby plant.
In diesem Artikel und der dazugehörigen Podcastfolge erklären wir, was hinter der Gesetzesänderung steckt, wer betroffen ist und was ihr tun könnt, wenn ihr die neue Elterngeld-Bezugsgrenze (fast) überschreitet. Denn es gibt Mittel und Wege, um das zu versteuernde Einkommen zu senken und damit auch weiterhin Elterngeld zu bekommen.
Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist: Frühzeitige Planung, um alle Anpassungen an euren Einkünften oder Ausgaben rechtzeitig in die Wege zu leiten. Bei eurer individuellen Elternzeitplanung unterstützen wir euch gerne in der Elternzeit-Masterclass oder in einem individuellen Call.
Du kannst den Beziehungsinvestor:innen-Podcast auch über iTunes, Spotify oder mit Android Apps anhören. Klicke dazu hier:
Die Regeln für den Bezug von Elterngeld bisher und was sich in 2025 ändert
Die Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit wurden in 2024 bereits verändert.
Seit dem 01.04.2024 gilt, dass Paare nur noch einen Monat im ersten Lebensjahr des Kindes parallel Basiselterngeld beziehen dürfen. Da das Mutterschaftsgeld mit Basiselterngeld verrechnet wird, bedeutet dies auch, dass ein typisches Elternzeitmodell, in dem der zweite Elternteil die ersten beiden Lebensmonate – während des Wochenbetts – ebenfalls zuhause blieb und Basiselterngeld bezog, nicht mehr möglich ist. Der parallele Bezug von Basiselterngeld mit Elterngeld Plus oder eine parallele Elternzeit ohne Elterngeldbezug ist weiterhin ohne Einschränkungen erlaubt.
Zudem wurde die Bezugsgrenze für das Elterngeld herabgesetzt auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen als Paar oder auf 150.000 Euro für Alleinerziehende. Wer im Steuerjahr vor der Geburt des Kindes diese Grenzen überschreitet, erhält kein Elterngeld mehr. Ganz egal, wie viel in den 12 Monaten vor der Geburt oder aber nach der Geburt verdient wird.
Und genau an diesem Punkt kommen wir zur wichtigen Elterngeld-Änderung, die euch in 2025 erwartet:
Elterngeldkürzung ab 01.04.2025 ab 175.000 Euro Einkommen!
Für alle Eltern, deren Babys ab dem 01.04.2025 geboren werden, gilt eine neue, noch etwas niedrigere Bezugsgrenze. Wer als Paar 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt überschreitet, wird kein Elterngeld mehr erhalten. Für Alleinerziehende bleibt die Grenze von 150.000 Euro erhalten.
Wie bisher auch, enthält der Elterngeldantrag eine Frage zum Einkommen aus dem vorherigen Kalenderjahr. Hier müsst ihr ankreuzen, ob ihr sicher nicht / wahrscheinlich nicht / wahrscheinlich schon über dieser Summe seid. Denn typischerweise liegt der Steuerbescheid für das vorherige Kalenderjahr bei Beantragung von Elterngeld noch nicht vor. Der finale Bescheid muss später nachgereicht werden. Solltet ihr fälschlicherweise Elterngeld bezogen haben, müsst ihr es dann zurückzahlen.
Was das neue Gesetz für die Berechnung eures Elterngeldes bedeutet:
Eine Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen betrifft weit mehr Paare als die frühere Grenze von 200.000 Euro oder 300.000 Euro bis 2024. Dementsprechend empfehlen wir zur Berechnung eures Elterngeldes zukünftig folgende Schritte zu gehen:
Zuerst prüft ihr euren letzten Steuerbescheid oder beide Bescheide, wenn ihr getrennt veranlagt werdet. Wie hoch war euer zu versteuerndes Einkommen? Und welche Schlüsse könnt ihr daraus auf das aktuelle Steuerjahr treffen?
Wenn ihr die Grenze von 175.000 Euro unterschreitet:
In diesem Fall könnt ihr jetzt ganz normal euren Elterngeldanspruch berechnen. Nutzt hierfür einen Elterngeldrechner und haltet alle Einkunftsdaten aus dem Bemessungszeitraum (12 Monate oder Kalenderjahr vor der Geburt) bereit.
Wenn ihr die Grenze von 175.000 Euro deutlich überschreitet:
Mit deutlich meinen wir ab 200.000 Euro aufwärts. In diesem Fall macht es i.d.R. keinen Sinn den Versuch zu unternehmen, das zu versteuernde Einkommen doch noch zu senken, um den Elterngeldanspruch zu wahren. In diesem Fall müsst ihr nicht weiterrechnen, sondern dürft jetzt eure Elternzeit komplett frei planen – denn den Anspruch auf Elternzeit habt ihr natürlich weiterhin. Ihr müsst sie allerdings komplett aus eigener Tasche finanzieren (Ersparnisse aufbauen lohnt sich dadurch jetzt schon). Gerne unterstützen wir euch dabei im Rahmen der Elternzeit-Masterclass – denn hier können wir mit euch durchdenken, mit welchen Teilzeit-Erwerbs- und Carearbeitsaufteilungen ihr gut durch diese sensible Phase als Familie kommt.
Wenn ihr die Grenze von 175.000 Euro knapp überschreitet oder vielleicht etwas darüber seid:
In dieser Situation geht jetzt die Rechnerei erst richtig los! In diesen Einkommensregionen benötigt ihr allerdings keinen klassischen Elterngeldrechner – denn dieser wird ohnehin den Höchstsatz von 1.800 Euro pro Elternteil an Basiselterngeld errechnen.
Stattdessen benötigt ihr jetzt eine*n gute*n Steuerberater*in, die / der mit euch euer zu versteuerndes Einkommen genauer prognostiziert und euch unterstützt, dieses unter die Grenze von 175.000 Euro zu bringen.
Erst wenn dieses Ziel erreicht ist, macht es für euch Sinn eure Elterngeldmonate untereinander zu verteilen und euer Elternzeitmodell zu finalisieren.
Wie bekommen werdende Eltern trotzdem Elterngeld in 2025?
Natürlich haben auch wir ein paar Ideen, wie ihr euer zu versteuerndes Einkommen senken und damit eure Chancen auf Elterngeld erhöhen könnt.
Vorab ist es wichtig zu verstehen, wie sich das zu versteuernde Einkommen zusammensetzt:
Das deutsche Steuerrecht kennt sieben verschiedene Einkunftsarten. Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, wird für jede Einkunftsart ein Betrag ermittelt. Hierfür werden alle Einnahmen den anrechenbaren Ausgaben (bspw. Werbungskosten) je Kategorie gegenübergestellt. Am Ende werden alle Kategorien addiert und ein Endbetrag entsteht. Die verschiedenen Kategorien können sich also gegenseitig beeinflussen. Am Ende wird der persönliche Steuersatz auf Basis der Höhe des zu versteuernden Einkommens auf diesen Betrag angewendet. Verluste in einer Einkommensart führen also zu geringeren Steuerverpflichtungen für alle Einkunftsarten.
Dementsprechend gilt es bei allen Einkunftsarten die Einkommens- und die Ausgabenseite zu beachten, wenn nach Optimierungsmöglichkeiten gesucht wird:
Optimierungen auf der Einkommensseite
Die einfachste Art euer Einkommen zu senken ist eure Erwerbstätigkeit zu reduzieren. Ihr könnt eine befristete Brückenteilzeit beantragen und so euer Gehalt reduzieren. Als Selbstständige*r kannst du weniger Aufträge annehmen oder je nach Unternehmensform deine Gewinnentnahmen bzw. Gehaltszahlungen an dich selbst reduzieren.
Doch auch andere Einkünfte – zum Beispiel aus dem Bereich „Vermietung und Verpachtung“ oder bei den Kapitalerträgen – können minimiert werden. Hierfür müsstest du entweder die Mieten für deine Mieter*innen reduzieren, bewusst Leerstand in Kauf nehmen oder vorhandene Aktien oder Fonds, die Dividenden ausschütten, verkaufen. Eine Idee kann es auch sein, Aktien, die derzeit einen Buchverlust aufweisen, zu verkaufen und damit die Verluste zu realisieren. In diesem Fall senkt dieser Verlust ebenfalls euer zu versteuerndes Einkommen.
Optimierungen auf der Ausgabenseite
Das zu versteuernde Einkommen wird auch von den anrechenbaren Ausgaben der steuerpflichtigen Person beeinflusst. Und hier könnt ihr ebenfalls optimieren, um doch noch Elterngeld zu bekommen – indem ihr eure Ausgaben erhöht.
Der Klassiker sind Werbungskosten im Rahmen der Erwerbstätigkeit. Typischerweise können hier die Fahrtkosten zur Arbeit (lassen sich vermutlich kurzfristig nur schwer erhöhen), Arbeitskleidung, Kosten für ein Arbeitszimmer und ähnliches angesetzt werden. Doch auch Fortbildungskosten gehören dazu, wenn sie beruflich bedingt sind. Wenn du also schon lange eine Weiterbildung oder sogar ein aufbauendes, berufsbegleitendes Studium geplant hattest, wäre dies jetzt ein guter Zeitpunkt, um gleichzeitig deinen Anspruch auf Elterngeld zu verbessern.
Eine weitere Möglichkeit ist es Vorsorgeaufwendungen, die eigentlich im nächsten Kalenderjahr fällig werden, vorzuziehen. Rentenbeiträge oder auch freiwillige Krankenversicherungsbeiträge können hier rein fallen. Falls dies für euch ein Thema ist, sprecht bitte frühzeitig mit eurem Steuerberater und besprecht eure Optionen.
Deutlich einfacher und gleich noch mit einem guten Gefühl kommt unser letzter Vorschlag: Spendet großzügig!
Denn auch Spenden können bis zu einer maximalen Höhe von 20 % aller Einkünfte bei der Steuererklärung als Sonderausgabe deklariert werden. Bei einem Einkommen von 180.000 Euro, dürftet ihr also maximal 36.000 Euro spenden und diese bei der Steuer berücksichtigen lassen. In diesem Fall läge euer zu versteuerndes Einkommen nach Abzug des Spendenbetrages unterhalb der Elterngeldgrenze von 175.000 Euro.
Wie sinnvoll ist es, den Elterngeldanspruch vorab zu beeinflussen?
Wichtig ist, dass ihr gut abwägt, ob eine dieser Maßnahmen zur Reduzierung eures zu versteuernden Einkommens für euch wirklich sinnvoll ist. Denn zwar bekommt ihr dann in der Zukunft eventuell Elterngeld, allerdings steht euch „im heute“ auch weniger Geld als gewohnt zur Verfügung. Es ist super, dass ihr euch ein solch hohes Einkommen erarbeitet habt. So oder so, wird dieses während der Elternzeit sinken.
Im Idealfall erhaltet ihr insgesamt als Paar maximal 25.200 Euro Elterngeld. Kommt der Partnerschaftsbonus noch hinzu, könnt ihr bei 32.400 Euro landen. Somit wird bereits klar, dass es wenig sinnvoll ist, um jeden Preis unter die Grenze von 175.000 Euro kommen zu wollen. Ob die oben beschriebenen Maßnahmen für euch sinnvoll sind, hängt sehr davon ab, wie weit ihr über der Grenze wärt.
Bei einem Reduktionsbedarf von 30.000 Euro oder mehr, würden wir nicht mehr empfehlen, euch „kleinzurechnen“ – stattdessen plant ihr dann besser gänzlich ohne Elterngeld, da dies für eure langfristige finanzielle Situation, i.d.R. die bessere Alternative ist.
Und was tun, wenn ihr eure Elternzeit in 2025 ohne Elterngeldbezug planen müsst?
Wer kein Elterngeld bekommt, sollte darüber so früh wie möglich Klarheit haben. Denn um eure Elternzeit dennoch bedürfnisorientiert planen zu können, benötigt ihr mehr Vorlauf als das durchschnittliche Paar. Schließlich habt ihr wie immer im Leben, die meisten Möglichkeiten zur Planung, je früher ihr beginnt.
Für euch ist es besonders wichtig nun
- eure vorhandenen Rücklagen und Ersparnisse sowie Investitionen zu prüfen. Macht euch ein Bild darüber, was auf den verschiedenen Konten ist und wie gut ihr darauf zugreifen könntet.
- ein rein bedürfnisorientiertes Elternzeitmodell zu erstellen, ohne euch über das Geld Gedanken zu machen. Ihr dürft euch vorstellen, was ist, wenn Geld keine Rolle spielt. Mit diesem Idealmodell, wisst ihr dann, wie ihr eure Elternzeit grundsätzlich aufteilen wollt. Wer möchte wie lange und in welcher Form aus der Erwerbstätigkeit aussteigen? Womit wollen wir unsere Elternzeit verbringen?
- genau zu berechnen, welche (geringeren) Einnahmen euer Elternzeitmodell mit sich bringt. Lasst euch Teilzeitgehälter vorab berechnen und entscheidet, auf welche Rücklagen ihr zurückgreifen wollt und könnt.
- rechtzeitig festzustellen, wie viel ihr noch bis zur Elternzeit sparen müsst bzw. welche Pläne ihr aufgrund der Finanzen abändern müsst.
Wir begleiten euch gerne bei diesem Prozess in der Elternzeit-Masterclass.
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