
In einem 12-seitigen Papier mit 34 Maßnahmen zu Arbeit, Steuern, Rente und Sozialstaat kommen die Wörter „Frauen*“, „Gleichstellung“, „Care-Arbeit“, „Kinderbetreuung“ oder „Vereinbarkeit“ kein einziges Mal vor. Das Papier denkt „Beschäftigung“ als Normalarbeitsverhältnis eines unbelasteten Vollzeit-Erwerbstätigen und blendet die Hälfte der Bevölkerung, die den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit leistet, systematisch aus. Dabei wird in Deutschland doppelt so viel Care-Arbeit wie Erwerbsarbeit geleistet. Diesen Aspekt aus einem Reformpaket, das vor allem Arbeit adressiert auszublenden, zeigt bereits den Fokus.
Im folgenden Artikel beleuchten wir die aufgeführten Reformvorhaben unter vier Kernfragen:
- Was bedeutet das?
- Was soll erreicht werden?
- Was wird vermutlich stattdessen erreicht?
- Wie sieht unsere Einschätzung aus?
Das gesamte Papier der Bundesregierung findest du hier.
Rente
Was bedeutet das?
Die im Januar 2026 eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Die Koalition sagt zu, diese Empfehlungen als Gesamtpaket in ein Gesetz zu gießen, das bis Ende 2026 verabschiedet wird.
Zu den Kernempfehlungen gehören: Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung (rechnerisch 67,5 Jahre ab 2041, langfristig weiter steigend), Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63″ für besonders langjährig Versicherte (ersetzt durch eine „Schutzrente“ nach Gesundheitsprüfung), Anhebung der Frührente mit Abschlägen von 63 auf 64, eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzsäule nach schwedischem Vorbild (2 % des Bruttolohns, hälftig Arbeitgeber*in /Arbeitnehmer*in, staatlich gelenkter Fonds), Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors, Einbeziehung von Selbstständigen und perspektivisch Beamt*innen, Wegfall beitragsfreier Minijobs außer für Schüler*innen, ein Grundsicherungsfreibetrag für Renten sowie ein diskutiertes verpflichtendes Rentensplitting in Kombination mit einer Reform beziehungsweise Abschaffung der Witwenrente.
Was soll erreicht werden?
Finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Rente angesichts der Demografie: Beitragssatz dämpfen, Rentenniveau halten, Generationengerechtigkeit.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Der Beschluss ist eine Blanko-Zusage: „Wir setzen die Empfehlungen um“ ohne dass eine einzige Empfehlung im Papier benannt, gewichtet oder öffentlich debattiert wurde. Faktisch wird damit die politisch heikelste Entscheidung (längeres Arbeiten, Leistungskürzungen bei Frühverrentung, Witwenrente) an eine Expert*innenkommission delegiert und die parlamentarische Auseinandersetzung auf ein Hauruck-Verfahren bis Jahresende komprimiert. Die Anhebung des Renteneintrittsalters wird real vor allem eine Rentenkürzung durch die Hintertür für alle sein, die nicht bis 67,5+ durchhalten. Das sind überproportional Menschen in körperlich und psychisch belastenden Berufen.
Unsere Einschätzung:
- Care-Arbeit ist kein Thema: Frauen* beziehen im Schnitt rund ein Viertel bis knapp die Hälfte weniger eigene Rente als Männer. Folge von Gender Pay Gap (~16 %), Teilzeitfalle (49 % der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit vs. 11 % der Männer) und unbezahlter Care-Arbeit. Diese Reformvorschläge waren eine riesige Chance endlich den größten Arbeitsbereich in der Rente zu berücksichtigen. Das wurde verpasst. Jede Reform, die Leistungen über längere Beitragszeiten und späteres Eintrittsalter definiert, bestraft unterbrochene und reduzierte Erwerbsbiografien und damit strukturell Frauen.
- Belastende Berufe bräuchten Ausnahmen: Pflege, Erziehung, Reinigung, Einzelhandel, Bau, Handwerk, Schichtdienstberufe & Co sind teils körperlich so zehrend, dass sie nicht bis 67+ ausgeführt werden können. Hier bräuchte es Ausnahmeregelungen. Menschen, die in diesen Berufen tätig sind, werden von den vorhaben strukturell bestraft. Dabei erhalten sie ohnehin schon eine geringere Rente, da ihre Einkommen meist unter- bis durchschnittlich sind.
- Witwenrente/Rentensplitting: Ein verpflichtendes Splitting wäre gleichstellungspolitisch im Grundsatz fortschrittlich (eigene statt abgeleiteter Ansprüche). Fällt aber die Hinterbliebenenabsicherung weg, ohne dass die heutige Generation älterer Frauen – die im Vertrauen auf das Alleinverdiener-Modell auf eigene Ansprüche verzichtet hat – über Übergangsregeln geschützt wird, droht massenhafte weibliche Altersarmut. Es ist jedoch anzunehmen, dass hier eine Stichtagsregelung greifen wird. Die Ausgestaltung entscheidet alles.
Steuern
Was bedeutet das?
Entlastung um ca. 10 Mrd. € proJahr durch: höheren Grundfreibetrag, höheren Kinderfreibetrag, höheres Kindergeld, höheren Arbeitnehmer*innenpauschbetrag, flacheren Tarifverlauf in der zweiten Progressionszone, Spitzensteuersatz greift später. Beispielrechnung: Familie, zwei Kinder, 60.000 € zu versteuerndes Einkommen → 600+ € pro Jahr ab 2028. Gegenfinanzierung: „Reichensteuer“ 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € (statt bisher 45 % ab ~278.000 €); Minijob-Pauschalsteuer von 2 % auf 5 %; Gewinnabführung der KfW (2×500 Mio. €); Kürzung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % (max. 900 statt 1.200 €).
Was soll erreicht werden?
Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, insbesondere von Familien; symbolische Belastung von Spitzeneinkommen als sozialdemokratisches Aushängeschild.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Eine überwiegend kosmetische Entlastung. Ein erheblicher Teil (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag/Kindergeld) ist verfassungsrechtlich ohnehin geschuldet. Zudem: 50 € pro Monat kompensieren nicht einmal die Inflation der letzten zwei Jahre bei Lebensmitteln; unterhalb von 60.000 € (wo die Mehrheit der Haushalte liegt, insbesondere Alleinerziehende) fällt die Entlastung noch geringer aus, weil Freibeträge dort weniger wirken. Das Bundesfinanzministerium hat für eine Alleinerziehende mit einem Einkommen von 2.800 € pro Monat eine Entlastung von 496 € jährlich angegeben. Das sind 40 € im Monat.
Unsere Einschätzung:
- Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Der Kinderfreibetrag entlastet Spitzenverdiener-Eltern pro Kind deutlich stärker als das Kindergeld Median- und Geringverdiener. Aktueller Unterschied liegt bei rund 1.300 € pro Jahr. Werden beide parallel erhöht, statt das Kindergeld an die Freibetragswirkung anzugleichen, wird das Kind reicher Eltern dem Staat weiterhin mehr wert sein als das Kind armer Eltern. Warum? Hier wurde die Chance verpasst, Kinder als gleichwertige Menschen anzusehen, egal, in welchem Haushalt sie aufwachsen. Sollten Unterschiede gemacht werden, bräuchte Kinder aus finanziell ärmeren und armen Familien mehr einfache, unbürokratische, finanzielle Förderung, um die Chancengleichheit ein Stück besser zu gewähren.
- Ehegattensplitting bleibt unangetastet: Die gleichstellungspolitisch wirksamste Steuerreform – der Umbau des Splittings, das laut DIW und Sachverständigenrat nachweislich die Erwerbsarbeit verheirateter Frauen* drückt (Zweitverdienerinnen-Falle, Steuerklasse V) – kommt im gesamten Papier nicht vor. Ein „Programm für Beschäftigung“, das den größten steuerlichen Fehlanreiz gegen Frauen*erwerbstätigkeit ignoriert, ist gleichstellungspolitisch eine Katastrophe, vor allem, weil die SPD die Abschaffung bereits ins Spiel gebracht hätte. Eine einfache Abschaffung hätte es jedoch nicht getan und es bräuchte einen umfassenden Maßnahmenkatalog, um die Effekte auf beide Eheleute zu verteilen und nicht Frauen* als Leidtragende allein zu lassen.
- Keine Vermögensbesteuerung: Die „Reichensteuer“-Änderung ist minimal (2 Punkte mehr ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen); Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge bleiben unberührt. Vermögen ist in Deutschland extrem ungleich verteilt, auch entlang der Geschlechterlinie (Gender Wealth Gap). Es scheint wie der Minimalkompromiss zu sein. „Hier habt ihr was, nun seit ruhig und gebt uns den Rest.“
- Minijob-Pauschalsteuer 2→5 %: Kurzfristig werden Arbeitgeber*innen die Mehrkosten teils auf Beschäftigte abwälzen oder Stellen abbauen; getroffen werden die ca. 6–7 Mio. Minijobber*innen, mehrheitlich Frauen. Langfristig wäre die Eindämmung der Minijobs richtig, sie waren im Rahmen der Agenda 2010 ein riesiger Fehler. Das DIW fordert seit Jahren ihre Abschaffung, weil sie Frauen* in der Teilzeitfalle ohne eigene Renten- und Sozialansprüche halten. Aber: Eine reine Verteuerung ohne Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob-Ausbau, Betreuungsinfrastruktur, Steuerklassenreform) verschlechtert nur die Lage der Betroffenen, statt sie zu verbessern.
- KfW-Gewinnabführung: 1 Mrd. €, die die KfW nicht als Eigenkapital für zinsgünstige Programme (energetische Sanierung, Wohnraumförderung, Gründer*innenkredite) hebeln kann. Bei der KfW wirkt jeder Euro Eigenkapital vielfach. Nun versackt das Geld. Eine kurzsichtige, intransparente Finanzierung.
- Kommunale Belastung: Der Bund gleicht nur den Teil oberhalb des verfassungsrechtlich Gebotenen aus und zieht Mehreinnahmen ab. Kommunale Sparzwänge treffen erfahrungsgemäß zuerst „freiwillige“ Leistungen: Frauenhäuser, Beratungsstellen, Jugendarbeit, Kitaqualität. Mal wieder die gleichstellungsrelevante Infrastruktur.
Arbeitsmarkt
Punkt 3: Stabiler Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Was bedeutet das?
Absichtserklärung, den Beitragssatz nicht zu erhöhen und die Bundesagentur für Arbeit handlungsfähig zu halten. Ziel: Lohnnebenkosten deckeln, Arbeitgeber*innen beruhigen.
Was wird vermutlich passieren?
Bei steigender Arbeitslosigkeit (auf die das Papier selbst in Punkt 23 verweist) bedeutet ein eingefrorener Beitrag ohne Bundeszuschuss zwangsläufig Leistungs- oder Förderkürzungen vermutlich bei Weiterbildung und Eingliederung.
Unsere Einschätzung:
Kürzungen bei aktiver Arbeitsmarktpolitik treffen Wiedereinsteiger*innen nach Familienphasen und gering Qualifizierte zuerst; deren Förderung ist ohnehin unterdurchschnittlich.
Punkt 5: Ausweitung der sachgrundlosen Befristung (48 Monate, 6 Verlängerungen, erneute Ersteinstellung)
Was bedeutet das?
Bis Ende 2030 eingestellte Beschäftigte können ohne jeden Sachgrund bis zu 4 Jahre befristet werden (bisher 2 Jahre, 3 Verlängerungen), mit bis zu 6 Verlängerungen und dasselbe Unternehmen darf dieselbe Person nach einer Unterbrechung erneut „erstmals“ sachgrundlos befristen (bisher durch das Vorbeschäftigungsverbot ausgeschlossen, das das BVerfG 2018 ausdrücklich als Schutz vor Kettenbefristung bestätigt hat).
Was soll erreicht werden?
Einstellungsanreize in unsicherer Konjunktur: Arbeitgeber*innen sollen Personal aufbauen, ohne Kündigungsschutzrisiken zu tragen.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Die empirische Forschung (IAB, WSI) zeigt seit Jahren: Erleichterte Befristung schafft kaum zusätzliche Beschäftigung, sondern ersetzt unbefristete durch befristete Stellen. Die IG Metall nennt das zu Recht einen „Angriff auf Beschäftigtenrechte“; der DGB kritisiert die Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf Beschäftigte. Die Möglichkeit der wiederholten „Ersteinstellung“ legalisiert exakt das Drehtür-Modell, das das Vorbeschäftigungsverbot verhindern sollte.
Unsere Einschätzung:
Einer der gleichstellungspolitisch schädlichsten Punkte des Pakets. Frauen und junge Beschäftigte sind überproportional befristet beschäftigt. Befristung wirkt als Schwangerschafts-Screening ohne Diskriminierungsnachweis: Der Mutterschutz-Kündigungsschutz läuft ins Leere, weil der Vertrag einfach ausläuft. Wer schwanger wird, wird schlicht nicht verlängert, und das ist praktisch kaum justiziabel. Vier Jahre Unsicherheit in der Lebensphase der Familiengründung verschieben Kinderwünsche, verhindern Kreditwürdigkeit und Wohnungssuche und schwächen die Verhandlungsposition (wer verlängert werden will, fordert keine Gehaltserhöhung und meldet keine Überstunden oder Belästigung).
Punkt 7: Steuerprivileg für Abfindungen bei schnellem Jobwechsel
Was bedeutet das?
Abfindungen werden steuerlich begünstigt: je schneller die neue Stelle angetreten wird, desto größer der Vorteil.
Was soll erreicht werden?
Job-to-Job-Übergänge beschleunigen, Arbeitslosigkeitsdauern verkürzen.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Mitnahmeeffekte bei denen, die ohnehin schnell etwas finden (qualifizierte, mobile, gesunde Arbeitskräfte in Ballungsräumen).
Unsere Einschätzung:
Der Anreiz diskriminiert strukturell alle, die nicht schnell wechseln können: Menschen mit Care-Verantwortung (regional gebunden, auf Betreuungszeiten angewiesen), Ältere, gesundheitlich Eingeschränkte, Beschäftigte in strukturschwachen Regionen. Wer ein Kind betreut und sechs Monate sucht, zahlt auf dieselbe Abfindung mehr Steuern als der ungebundene schnelle Wechsler. Kurz: Je priviligierter die Person, desto größer der Steuerbonus.
Punkt 11: Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, AU-Pflicht ab Tag 1, Strafverschärfung § 278 StGB
Was bedeutet das?
Die (2020 eingeführte, 2023 entfristete) telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitgeber können künftig eine ärztliche AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen (bisher gesetzlich ab Tag 4); Betriebe können einzel-/tarifvertraglich abweichen. Falsche AU-Ausstellung wird strafrechtlich schärfer verfolgt. Dazu: „Termingarantie Fachärzte“ im Primärarztsystem und eine gesetzliche „Infarktvorsorge“.
Was soll erreicht werden?
Senkung des Krankenstands; Signal an Arbeitgeberverbände, die „Blaumachen“ via Telefon-AU behaupten.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Das Gegenteil von Effizienz. Hausärzteverbände nennen die Pläne „absolut katastrophal“: Millionen zusätzlicher Praxiskontakte für Bagatellinfekte verstopfen die ohnehin überlasteten Praxen, verdrängen chronisch Kranke und verbreiten Infekte in Wartezimmern. Studienevidenz, dass die Telefon-AU den Krankenstand treibt, gibt es nicht; zu erwarten sind stattdessen mehr Präsentismus (krank arbeiten) mit Folgekosten und Ansteckungen. Die „Termingarantie Fachärzte“ ist ohne Kapazitätsausbau ein leeres Versprechen; die unvermittelt eingestreute „Infarktvorsorge“ wirkt wie ein Verhandlungssouvenir.
Unsere Einschätzung: Klar negativ. Wir erwarten einen Anstieg der Krankentage und eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung.
- Care-Last: Praxisbesuche für sich und die Kinder organisieren überwiegend Frauen. Jede Bagatell-AU wird zum Vormittag Wartezimmer; für Alleinerziehende ohne Vertretung faktisch unlösbar. Die parallele Logik droht auf die Kind-krank-Bescheinigung auszustrahlen.
- Misstrauenskultur: Der DGB spricht zutreffend von einer Misstrauenskultur; die Strafrechtsverschärfung gegen Ärzt*innen setzt Behandelnde unter Rechtfertigungsdruck zulasten von Patient*innen mit schlecht objektivierbaren Beschwerden (Migräne, Endometriose, Menstruationsbeschwerden, psychische Erkrankungen. Überproportional Frauen betreffend und ohnehin medizinisch unterversorgt und/oder nicht ernst genommen).
- Gesundheitliche Chancengleichheit: Wer sich den halben Tag Praxis nicht leisten kann (Schichtarbeit, prekäre Jobs), schleppt sich krank zur Arbeit. Das ist gesundheitspolitisch und arbeitsschutzrechtlich ein Rückschritt.
Wachstum und Gerechtigkeit
Punkt 12: Stärkung von Zukunftstechnologien (Auto, Chemie, Pharma, KI, Rechenzentren)
Was bedeutet das?
Förderzusagen für Automobil, Chemie/Pharma, Clean Tech, Kreislaufwirtschaft, Maschinenbau, Batterien/Halbleiter, KI; autonomes Fahren (einfachere Zulassung, Modellregionen); Änderung der Gewerbesteuer-Zerlegung, damit Standortkommunen von Rechenzentren profitieren.
Was soll erreicht werden? Industriestandort sichern.
Was wird vermutlich erreicht?
Eine Wunschliste ohne Instrumente und Budget; die Gewerbesteuer-Zerlegung für Rechenzentren ist der einzig konkrete Punkt. „Clean Tech“ und Kreislaufwirtschaft tauchen als Worthülsen auf, aber Erneuerbare, Wärmewende und Klimaziele fehlen als Förderziel vollständig. Die Aufzählung liest sich als Bestandsschutz für die fossile Industriestruktur plus KI-Hype.
Unsere Einschätzung:
Die geförderten Branchen sind fast durchweg männlich dominiert. Die Care-Ökonomie – Gesundheit, Pflege, Bildung, der größte und am schnellsten wachsende „Zukunftssektor“ mit massivem Fachkräftemangel und überwiegend weiblichen Beschäftigten – kommt als Investitionsfeld nicht vor. Industriepolitik ist hier implizite Männerförderpolitik. Rechenzentren: Klima- (Strom, Wasser) und Flächenfragen bleiben unadressiert.
Punkt 13: Aktionsplan gegen „Sozialleistungsmissbrauch“ (Datenaustausch, Leistungsausschlüsse)
Was bedeutet das?
BMAS und BMI legen bis Juli 2026 einen Aktionsplan vor, umzusetzen bis Ende 2026: möglichst umfassender Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken-/Pflegekassen; automatische Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister an Leistungsbehörden; Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern bei Anmeldung; Anknüpfung an den „rechtmäßigen“ statt „gewöhnlichen“ Aufenthalt für SGB-II/XII-Leistungen nach fünf Jahren; Leistungsausschluss für per Haftbefehl gesuchte Personen; Auskunftspflicht der Energieversorger über Wohnsitze und Kundenbeziehungen; Änderungen im Freizügigkeitsgesetz/EU.
Was soll erreicht werden?
Bekämpfung organisierten Leistungsbetrugs (Stichwort Schrottimmobilien-Banden), politische Signalwirkung „Härte gegen Missbrauch“.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Der tatsächlich bezifferbare organisierte Missbrauch ist im Verhältnis zum Leistungsvolumen klein; die Infrastruktur, die hier entsteht, ist dagegen groß und dauerhaft: eine behördenübergreifende Verdatung aller Leistungsbeziehenden. Genau das ist die zentrale Gefahr: Einmal geschaffene Datenflüsse zwischen Sozial- und Sicherheitsbehörden werden erfahrungsgemäß ausgeweitet, nie zurückgebaut.
Unsere Einschätzung: Der grundrechtlich bedenklichste Punkt des Pakets.
- Zweckbindung fällt: Sozialdaten sind besonders geschützt (Sozialgeheimnis, § 35 SGB I), weil Menschen dem Staat ihre gesamte Lebenslage offenlegen müssen. Ihre Verknüpfung mit Ausländer- und Sicherheitsbehörden erzeugt den „gläsernen Armen“ während für Vermögende nichts Vergleichbares existiert. Das ist Klassismus pur.
- Chilling Effects: Wer fürchten muss, dass jeder Behördenkontakt weitergemeldet wird, verzichtet auf zustehende Leistungen. Betroffen: vor allem Migrant*innen, darunter Frauen*, die sich aus Gewaltbeziehungen lösen wollen und dafür auf eigenständige Existenzsicherung angewiesen sind.
- Gewaltschutz konkret: Die Auskunftspflicht der Energieversorger über „weitere Wohnsitze und Kund*innenbeziehungen“ und automatisierte Registerabgleiche gefährden unter anderem Frauen*, deren Aufenthaltsort (Frauenhaus, Schutzwohnung, Auskunftssperre) vor gewalttätigen Partnern geheim bleiben muss. Jede zusätzliche Datenweitergabe ist ein zusätzliches Leck-Risiko. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zum Schutz gewaltbetroffener Frauen unabhängig vom Aufenthaltsstatus; ein Meldesystem Ausländerbehörde hin und zurück Leistungsbehörde konterkariert das.
- „Rechtmäßiger“ Aufenthalt & Haftbefehl-Ausschluss: Der Wechsel zum „rechtmäßigen“ Aufenthalt kann Menschen in ungeklärten Statusphasen das Existenzminimum entziehen. Das BVerfG hat 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht migrationspolitisch relativierbar ist. Der Leistungsausschluss bei Haftbefehl (der auch wegen nicht bezahlter Geldstrafen oder verpasster Termine ergehen kann) bestraft ohne Urteil und trifft mittelbar Kinder und Partnerinnen der Betroffenen.
Punkt 14: „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ (DSGVO-Ausnahmen, weniger Aufsicht, weniger DSB)
Was bedeutet das?
Nationale Spielräume der DSGVO maximal „nutzen“; auf EU-Ebene sollen Vereine, KMU und „risikoarme“ Verarbeitungen (Beispiel: Kund*innenlisten von Handwerker*innen) ganz aus der DSGVO fallen; ein „Datengesetzbuch“; verschlankte Verfahren, gebündelte Aufsicht beim BfDI, gesetzlich verankerte DSK; weniger betriebliche Datenschutzbeauftragte in KMU.
Was soll erreicht werden? Bürokratieabbau, Rechtssicherheit, „Datennutzung fördern“.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Weniger Datenschutz: Erstens sind die genannten Beispiele (Vereinsweihnachtsfeierliste) schon heute unproblematisch; die gefühlte DSGVO-Last ist überwiegend ein Beratungs- und Abmahnangst-Problem, kein Rechtsproblem. Zweitens: Wer ganze Verarbeitungskategorien aus dem Anwendungsbereich nimmt, nimmt Betroffenen auch Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsrechte. Kund*innenlisten von Handwerker*innen enthalten Namen, Adressen, Wohnsituation, Zahlungsverhalten für Stalker, gewalttätige Ex-Partner oder Menschen, die anderes böses vorhaben hochsensibel. Eine Bündelung der Aufsicht ist für sich genommen vernünftig; im Kontext von Punkt 13 (maximaler staatlicher Datenaustausch) und Punkt 32 (weniger Informationsfreiheit) ergibt sich aber ein klares Muster: weniger Schutz der Bürger*innen vor Staat und Wirtschaft, weniger Kontrolle des Staates durch Bürger*innen.
Unsere Einschätzung: Datenschutz ist praktischer Gewaltschutz (Adressdaten, Standortdaten, Gesundheitsdaten inkl. reproduktiver Gesundheit). Weniger betriebliche Datenschutzbeauftragte heißt weniger interne Kontrolle genau dort, wo Beschäftigtendaten (Krankheitszeiten, Schwangerschaften) verarbeitet werden.
Punkt 18: Wohnungsbaugesellschaft des Bundes, Abschaffung Kapitalpuffer, Verbot der Vergesellschaftung
Was bedeutet das?
Drei sehr unterschiedliche Dinge:
(a) Eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft (WBG) für bezahlbares, serielles, soziales Bauen in Mangelregionen.
(b) Abschaffung der zusätzlichen nationalen Kapitalpuffer für Immobilienkredite ab 2027 (Banken müssen weniger Eigenkapital vorhalten → mehr Kreditvolumen).
(c) Ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungsgesetze der Länder für private Mietwohnungsbestände unmöglich macht.
Was soll erreicht werden?
(a) Staatlicher Beitrag gegen Wohnungsnot;
(b) Baufinanzierung ankurbeln;
(c) Investor*innen „Rechtssicherheit“ geben. Konkret: den Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ (2021 mit 59 % angenommen) dauerhaft blockieren.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
(a) Ob die WBG mit relevantem Kapital ausgestattet wird, steht nirgends; ohne zweistellige Milliardensumme bleibt sie symbolisch.
(b) Die Lockerung der Puffer, die die BaFin wegen realer Risiken am Immobilienmarkt eingeführt hatte, tauscht Finanzstabilität gegen kurzfristiges Kreditwachstum. Die Lehre von 2008 wird rückabgewickelt.
(c) Politisch werden hier Großkonzerne geschützt und können noch höhere Mieten verlangen; juristisch ist der Punkt zudem hochproblematisch: Art. 15 GG sieht Vergesellschaftung ausdrücklich vor, und die Gesetzgebungskompetenz der Länder dafür einfachgesetzlich auszuhebeln, dürfte verfassungswidrig sein. Die vom Berliner Senat eingesetzte Expert*innenkommission hatte 2023 die grundsätzliche Zulässigkeit einer Vergesellschaftung bejaht. Hier wird ein direktdemokratisches Votum von über einer Million Menschen per Bundesgesetz entsorgt.
Unsere Einschätzung: Wohnungsnot ist eine Gleichstellungsfrage: Alleinerziehende (>80 % Frauen) sind die am stärksten von Wohnkostenüberlastung betroffene Haushaltsform; für gewaltbetroffene Frauen ist fehlender bezahlbarer Wohnraum der häufigste Grund, in Gewaltbeziehungen zurückzukehren oder Frauenhäuser zu blockieren. Die WBG ist deshalb im Ansatz richtig. Aber: Das Vergesellschaftungsverbot entzieht den Ländern ein grundgesetzlich vorgesehenes Instrument, ausgerechnet zugunsten renditegetriebener Konzerne, und die Demokratie-Missachtung (Volksentscheid) wiegt schwer. Hier werden also systematisch Großkonzerne geschützt, durch fadenscheinige Argumente. Der Wohnungsbau könnte auch angekurbelt werden UND Vonvoia und Co. weiterhin enteignet werden.
Punkt 20: Tarifliche Abweichung von Gesetzen (Arbeitsschutz!) und beschleunigte KI-Einführung
Was bedeutet das?
Die Tarifparteien sollen bis Oktober 2026 Bereiche benennen, in denen Tarifverträge von geltenden Gesetzen abweichen dürfen. Ausdrücklich genannt: Sachgrundbefristung, Arbeitsschutz, Berichts- und Sorgfaltspflichten. Zudem sollen Software/KI-Systeme „vereinfacht und schneller“ an den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats „im Einklang“ vorbei eingeführt werden können (Betriebsverfassungsrecht wird angepasst).
Was soll erreicht werden?
Flexibilisierung als Tarifbindungs-Anreiz („wer Tarifvertrag hat, darf mehr“); schnellere Digitalisierung ohne monatelange Betriebsrats-Verhandlungen.
Was wird vermutlich wirklich erreicht? Bisher gilt im Arbeitsrecht das Günstigkeitsprinzip: Tarifverträge dürfen Gesetze zugunsten der Beschäftigten überbieten, nicht unterbieten (von eng definierten Öffnungsklauseln abgesehen). Hier wird die Tür geöffnet, gesetzliche Schutzstandards – ausdrücklich auch Arbeitsschutz – per Tarifvertrag abzusenken. In Krisenbranchen mit Standortdrohungen („Zustimmung zur Abweichung oder Verlagerung“) ist absehbar, dass Gewerkschaften unter Druck Schutzrechte gegen Beschäftigungszusagen tauschen.
Unsere Einschätzung:
Arbeitsschutz ist nicht verhandelbare Schutzpflicht des Staates (auch aus Art. 2 GG, ILO-Übereinkommen); ihn zur Tarifdisposition zu stellen, ist ein Dammbruch. Kurzum wird hier dazu aufgerufen, die Arbeitsbedingungen und die Position der Arbeitnehmer*innen zu verschlechtern.
Punkt 23: Begrenzung der Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen/Jahr
Was bedeutet das?
Die Westbalkan-Regelung (unbürokratischer Arbeitsmarktzugang für Staatsangehörige der sechs Westbalkanländer, 2024 auf 50.000 erhöht) wird ab 2027 halbiert.
Was soll erreicht werden? Signal „Migrationsbegrenzung“ in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit.
Was wird vermutlich wirklich erreicht? Die Regelung gilt als migrationspolitisches Erfolgsmodell (legale, bedarfsgesteuerte, missbrauchsarme Arbeitsmigration mit Arbeitsvertrags-Voraussetzung). Die Halbierung verknappt Arbeitskräfte in genau den Branchen, die sie nutzen – Bau, Gastgewerbe, Pflege – und verschiebt Migration teilweise in irreguläre Kanäle.
Unsere Einschätzung: Symbolpolitik auf dem Rücken von Migrant*innen; die Verknappung legaler Wege erhöht Ausbeutungsrisiken (irreguläre Beschäftigung in Privathaushalten und Pflege trifft besonders migrantische Frauen, die dann ohne Arbeitsrechte und Gewaltschutz dastehen). Der Widerspruch zum eigenen Fachkräfte-Narrativ des Papiers ist offensichtlich.
Bürokratierückbau
Punkt 25: Berichtsentlastungsgesetz mit Beweislastumkehr, „Berichtspflichten-Bremse“, 25 % Dokumentationspflichten streichen
Was bedeutet das?
Alle gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen werden pauschal aufgehoben; nur was ein Ministerium explizit begründet, bleibt (Beweislastumkehr). Neue Berichtspflichten sollen grundsätzlich vermieden werden. Zusätzlich soll binnen 12 Monaten mindestens jede vierte Dokumentationspflicht außerhalb von EU-/Verfassungsvorgaben fallen; Standards zu Menschen-, Bürger*innen-, Verbraucher*innen-, Arbeitnehmer*innenrechten und Steuerbetrug sollen „nicht abgesenkt“ werden.
Was soll erreicht werden? Der große symbolische Bürokratie-Kahlschlag.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Nicht die Streichung muss begründet werden, sondern der Erhalt und zwar vom jeweiligen Ministerium unter Zeitdruck. Berichtspflichten sind aber nicht nur Lästigkeit, sondern Wissensinfrastruktur der Demokratie: Ohne Berichte keine Statistik, ohne Statistik keine Kontrolle, keine Evaluation, keine Skandalaufdeckung. Konkret gefährdet sind potenziell z. B. Berichtspflichten, aus denen Gleichstellungs-, Arbeitsschutz- und Entgeltdaten gespeist werden (die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 umzusetzen war und Unternehmen neue Berichtspflichten zu Gender Pay Gaps auferlegt, kollidiert frontal mit der „Berichtspflichten-Bremse“).
Unsere Einschätzung:
Was nicht gemessen wird, wird nicht gesteuert. Gleichstellungspolitik lebt von Berichtsdaten (Entgelttransparenz, Führungspositionen-Gesetz, Arbeitsschutzstatistik). Ein pauschaler Streichmechanismus mit ministerieller Beweislast ist eine Einladung, unbequeme Transparenz still zu entsorgen.
Punkt 26: Abschaffung betrieblicher Beauftragter (ohne EU-Grundlage)
Was bedeutet das?
Betriebliche Beauftragte ohne EU-Rechtsgrundlage (z. B. bestimmte Sicherheits-, Abfall-, Immissionsschutz-, Störfallbeauftragte) entfallen; stattdessen „Eigenverantwortung“ der Unternehmen plus hohe Strafen bei Verstößen.
Was soll erreicht werden? Kostenentlastung.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Abschreckung durch Strafen funktioniert nur bei realer Entdeckungswahrscheinlichkeit. Beauftragte sind das innerbetriebliche Frühwarnsystem; staatliche Kontrollen sind bereits heute so ausgedünnt, dass ein Betrieb statistisch nur alle zwei bis drei Jahrzehnte eine Arbeitsschutzkontrolle sieht und Punkt 31 baut das Kontrollpersonal weiter ab. „Erhalt des Schutzniveaus“ bei gleichzeitigem Abbau von interner UND externer Kontrolle ist eine Farce. Hier hätte man auch schreiben können, dass Unternehmen tun und lassen können, was sie wollen. Es wird niemand mehr ernsthaft überprüfen.
Unsere Einschätzung: Schwächung präventiver Schutzstrukturen trifft die Schwächsten im Betrieb zuerst. Beschäftigte ohne Verhandlungsmacht, in prekären Verhältnissen, ohne Betriebsrat.
Punkt 28: Steuervereinfachung, vorausgefüllte Erklärung, freie Nutzung der Steuer-ID durch Sozialversicherungsträger
Was bedeutet das?
Steuervereinfachungsgesetz bis Herbst 2026; automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung; Steuernummern-Vergabe an Unternehmen binnen vier Wochen; die steuerliche Identifikationsnummer soll „künftig ohne Einschränkung durch Sozialversicherungsträger genutzt und verarbeitet werden können“ (Gesetzesänderung bis 1.1.2027).
Was soll erreicht werden?
Entlastung, Automatisierung, Missbrauchsbekämpfung auf Seiten der Bürger*innen. Vorausgefüllte Erklärungen sind in Österreich, Skandinavien etc. Standard.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Die Steuer-ID wurde verfassungsrechtlich nur unter strikter Zweckbindung akzeptiert, gerade um kein einheitliches Personenkennzeichen zu schaffen. „Ohne Einschränkung“ durch Sozialversicherungsträger nutzbar zu sein, macht die Steuer-ID faktisch zum Generalschlüssel über Steuer- und Sozialdaten hinweg.
Unsere Einschätzung: Verknüpfte Sozial- & Steuerdaten enthalten hochsensible Informationen (Krankheit, Schwangerschaftszeiten, Unterhalt, Getrenntleben) deren Verkettung ohne enge Zweckbindung gefährdet insbesondere Menschen, die ohnehin schon von Diskriminierung betroffen sind. Das öffnet alle Schleusen, um trans, inter und nicht-binäre Menschen, Behinderte, Kranke und viele mehr katalogisieren zu können.
Punkt 29: „1:1″-Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie
Was bedeutet das?
Die CSDDD wird umgesetzt, aber der Anwendungsbereich im Herbst 2026 auf Unternehmen mit ≥5.000 Beschäftigten UND >1,5 Mrd. € Umsatz beschränkt; Sorgfaltspflichten „risikobasiert“, Prüfpflichten gegenüber kleineren Zulieferern reduziert. Menschenrechtsschutz soll ein „ambitionierter, unternehmensfreundlich ausgestalteter“ Nationaler Aktionsplan (NAP) 2026–2031 sichern; Vollzug beim BMAS(-Geschäftsbereich, d. h. BAFA).
Was soll erreicht werden?
Entlastung der Wirtschaft von Lieferketten-Compliance; das deutsche LkSG (bisher ab 1.000 Beschäftigte) wird faktisch zurückgeschnitten.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Von mehreren tausend bisher erfassten Unternehmen bleiben nur noch wenige hundert Großkonzerne im Anwendungsbereich. Die Formel „unternehmensfreundlicher NAP“ ist ein Offenbarungseid: Der erste NAP (2016–2020) setzte auf Freiwilligkeit – und scheiterte messbar (das regierungseigene Monitoring 2020 ergab, dass nicht einmal ein Fünftel der Unternehmen die Anforderungen erfüllte; genau deshalb kam das LkSG). Die Rückkehr zur Freiwilligkeit als „Schutzniveau-Sicherung“ zu verkaufen, widerspricht der eigenen Empirie der Bundesregierung.
Unsere Einschätzung: Entweder schützt ein Gesetz Menschenrechte oder es ist unternehmensfreundlich. Beides funktioniert nicht. Im Kapitalismus sind Unternehmen quasi darauf angesetzt, Menschen maximal auszubeuten und als reine Ressource zu sehen. Die Menschen am Ende globaler Lieferketten – Textil, Agrar, Elektronik, Rohstoffe – sind überwiegend Frauen UND Kinder, die geschlechtsspezifischen Risiken ausgesetzt sind: Hungerlöhne, sexualisierte Gewalt in Fabriken, fehlender Mutterschutz, Gewerkschaftsverbote. Sorgfaltspflichten sind derzeit das einzige rechtliche Instrument, das deutschen Konzernen Verantwortung dafür zuweist. Die Entkernung verschiebt die Kosten der Deregulierung auf die Verletzlichsten außerhalb des deutschen Wahlvolks. Das ist die menschenrechtlich zynischste Maßnahme des Pakets.
Punkt 32: Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
Was bedeutet das? Das Bundes-IFG wird „weiterentwickelt“: Auskunftsrechte künftig fokussiert auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse, die die Information nicht anderweitig erhalten können; Prüfung einer Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger; Schwärzung von Mitarbeiter*innennamen; erweiterte Ausnahmen für KRITIS, Spionageabwehr, Terrorbekämpfung, Forschung; Gebühren rauf („Kostendeckungsprinzip“).
Was soll erreicht werden?
Offiziell: Beschäftigtenschutz und staatliche Resilienz. Faktisch: Entlastung der Verwaltung von unbequemen Anfragen.
Was wird vermutlich wirklich erreicht?
Ein Systemwechsel, keine Weiterentwicklung. Der Kern des IFG ist der voraussetzungslose Anspruch: alle dürfen fragen, die Behörde muss die Ablehnung begründen. „Berechtigtes Interesse“ kehrt das um und schließt zugleich juristische Personen aus: NGOs, Redaktionen, FragDenStaat, Transparency – die Hauptnutzer und wirksamsten Kontrolleure – verlieren ihr Antragsrecht. Wie so etwas praktisch wirkt, zeigt gerade Berlin: Die dortige IFG-Entkernung (Bereichsausnahmen u. a. für Energie, Gesundheit, Medien, Kultur) wurde im März 2026 gegen den Protest von 38 Organisationen, der Datenschutzbeauftragten und Amnesty International durchgesetzt; FragDenStaat dokumentiert seither pauschale Ablehnungen, die politische Entscheidungen unnachvollziehbar machen. Dieselbe Plattform hatte per IFG die Berliner CDU-Fördermittelaffäre aufgedeckt. Der Verfassungsblog beschreibt das Muster als „Versicherheitlichung“: Sicherheitsrhetorik als Vehikel zum Abbau von Kontrollrechten. Nun wird dieses Modell auf den Bund übertragen.
Unsere Einschätzung:
Das ist das Ende eines transparenten Staates. Das Ende Schmiergeldaffären, geheime Lobbyarbeiten und andere Bestechungen oder Bestechlichkeiten aufzudecken. Mit dieser Änderung gibt sich die Union selbst die Möglichkeit die eigene Korruption weiter auszubauen und wird dabei von der SPD geschützt. Wir können hier nur fassungslos den Kopf schütteln. Mehr dazu findet ihr bei Frag den Staat.
Punkt 34: Aufhebung des Schriftformerfordernisses bei Befristungen
Was bedeutet das?
Befristungsabreden müssen ab 2027 nicht mehr schriftlich (eigenhändige Unterschrift, § 14 Abs. 4 TzBfG) vereinbart werden – vermutlich genügt Textform (E-Mail).
Was soll erreicht werden? Digitalisierung des Personalwesens.
Was wird vermutlich wirklich erreicht? Die Schriftform ist keine Formalie, sondern Warn- und Beweisfunktion: Ohne sie gilt der Vertrag heute als unbefristet. Das schützt Beschäftigte vor untergeschobenen Befristungen. Künftig drohen Streitfälle über per Mail „vereinbarte“ Befristungen, deren Zugang und Inhalt Beschäftigte beweisen müssen. In Kombination mit Punkt 5 (48 Monate sachgrundlos, wiederholte Ersteinstellung) komplettiert dies den Umbau der Befristung vom Ausnahme- zum bequemen Regelinstrument.
Unsere Einschätzung: Beweislastprobleme treffen die Verhandlungsschwächeren. Gerade bei der Vorbereitung auf die oder die Rückkehr nach der Elternzeit kann dies zu einem missbräuchlichen Instrument werden.
Abschließende Bewertung
1. Das Muster: Zieht man die Einzelpunkte zusammen, ergibt sich ein kohärentes Programm mit drei Stoßrichtungen: (a) Deregulierung von Schutzstandards (Befristung, Arbeitsschutz-Tariföffnung, Beauftragte, Anlagengenehmigungen, Lieferkette, Kontrollabbau), (b) Ausbau staatlicher Datenmacht über Schwache bei gleichzeitigem Abbau der Kontrolle über den Staat (Sozialdaten-Verbund, Steuer-ID-Entgrenzung, DSGVO-Aufweichung, gegen IFG-Entkernung, Berichtspflichten-Streichung), und (c) moderate, teils ohnehin geschuldete Entlastungen als sozialer Anstrich (Steuerreform, Zuschläge).
2. Die gleichstellungspolitische Bilanz: Das Papier enthält keine einzige explizit gleichstellungsfördernde Maßnahme. Die wirksamsten bekannten Hebel – Ehegattensplitting-Reform, Kindergrundsicherung, Betreuungsausbau, Investitionen in die Care-Ökonomie, Entgelttransparenz, Gewaltschutzfinanzierung – fehlen sämtlich, während mehrere Maßnahmen (Befristungsausweitung, AU-Pflicht ab Tag 1, beitragsfreie Zuschläge, Sozialdaten-Überwachung, Lieferketten-Entkernung) absehbar geschlechtsspezifisch negativ wirken.
3. Menschenrechte und Demokratie: Drei Punkte verdienen besondere Wachsamkeit im Gesetzgebungsverfahren, weil sie rechtsstaatliche Grundprinzipien berühren: Punkt 13 (Existenzminimum, Sozialgeheimnis, Gewaltschutz), Punkt 29 (extraterritoriale Menschenrechtsverantwortung) und Punkt 32 (Informationsfreiheit als demokratisches Kontrollrecht, mit offen diskriminierender Staatsangehörigkeits-Komponente). Hinzu kommt die demokratietheoretische Schlagseite: Zwei Kommissionsberichte werden pauschal zur Umsetzung freigegeben (Punkte 1, 10), ein Volksentscheid wird per Bundesgesetz neutralisiert (Punkt 18), und die parlamentarische wie zivilgesellschaftliche Kontrolle wird an mehreren Stellen gleichzeitig geschwächt (Punkte 25, 26, 30, 31, 32).
4. Was jetzt zählt: Fast alles in diesem Papier ist noch Absichtserklärung. Die Gesetzentwürfe kommen zwischen Herbst 2026 und 2027. Hier heißt es nun möglichst laut. Bundestagsabgeordneten schreiben. Petitionen unterschreiben. Auf politischen Veranstaltungen die eigene Stimme hören. Auf Demos gehen. Alles unter Berücksichtigung der eigenen Ressourcen und Möglichkeiten.
Das Papier ist im Grundsatz pro Unternehmen, pro Intransparenz und anti Arbeitnehmer*innen, anti Menschenwürde, anti geltendes Recht.
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