
Wir unterstützen inzwischen sehr viele Paare bei der Elternzeitplanung. Manche finden uns bevor sie überhaupt schwanger sind, manche zu Beginn der Schwangerschaft und manche erst kurz vor der Geburt. Und eigentlich jedes Paar kommt neben den ersten Infos und persönlichen Wünschen, mit mindestens einem Denkfehler bzgl. der Elternzeit oder dem Elterngeld bei uns an.
In dieser Folge teilen wir die typischen Fehler, die uns regelmäßig begegnen und euch eine ganze Menge Geld kosten können:
1) Der zweite Elternteil nimmt die ersten zwei Monate Basiselterngeld, weil sie Mutterschaftsgeld bekommt – geht nicht!
2) Partnerschaftsbonus wird nicht genommen, weil man dachte er muss ans Ende oder weil direkt nach 12 Monaten keine Betreuung da ist. So werden 4 Monate Geld für beide Elternteile verschenkt!
3) Bei Elterngeld Plus wird 50 % gearbeitet, um keine Kürzungen zu kriegen. Klappt so einfach leider nicht!
4) Selbstständige denken, sie haben keinen Anspruch auf EG bzw. könnten nur die 300 Euro bekommen, weil sie ihre Selbstständigkeit ja nicht einfach einstellen können für mehrere Monate. Falsch, da ist mehr drin!
5) Steuerklasse während Elternzeit zurücktauschen, um dann mehr Netto vom arbeitenden Elternteil zu haben. Trugschluss, der die ganze Kalkulation auf den Kopf stellt!
6) Keine Gedanken an die Krankenversicherung verschwendet (obwohl man nicht gesetzlich pflichtversichert ist) – hohe Beiträge werden euch überraschen!
7) Im Autopiloten in die Rollentrennung ist fast immer die schlechtere finanzielle Alternative!
Hört jetzt rein und teilt die Folge vor allem mit allen, die diese Fehler nicht machen sollen! Oder du scrollst nach unten und liest die Details nach.
Wichtige Links
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Der zweite Elternteil nimmt die ersten zwei Monate Basiselterngeld, weil sie Mutterschaftsgeld bekommt – geht nicht!
Seit dem 01.04.2024 gilt, dass Paare nur noch einen Monat und nur noch im ersten Lebensjahr des Kindes parallel Basiselterngeld beziehen dürfen. Während des Mutterschaftsgeldes muss die Mutter Basiselterngeld beziehen. Dieses wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.
Damit ist ausgeschlossen, dass der zweite Elternteil ebenfalls den vollständigen Mutterschutz Basiselterngeld beziehen darf.
Was für den zweiten Elternteil möglich ist:
- Einen Monat Basiselterngeld und den Rest Elterngeld Plus beziehen.
- Alle Monate Elterngeld Plus beziehen.
- Restliche Zeit nach dem Basiselterngeld-Bezug durch Urlaub und/oder Überstunden abdecken.
- Restliche Zeit nach dem Basiselterngeldbezug Teilzeit in Elternzeit erwerbstätig sein.
In der Regel beträgt der Mutterschutz acht Wochen. Doch bei Mehrlings- oder Frühgeburten wird der Mutterschutz verlängert. Aus diesem Grund schreiben wir hier von „restlichen Monaten“.
Partnerschaftsbonus wird nicht genommen, weil man dachte er muss ans Ende oder weil direkt nach 12 Monaten keine Betreuung da ist. So werden 4 Monate Geld für beide Elternteile verschenkt!
Ihr könnt den Partnerschaftsbonus für zwei bis vier Monate nutzen, wenn ihr beide parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig seid.
Dafür erhaltet ihr jeweils in den entsprechenden Monaten zusätzliches Elterngeld Plus.
Der Partnerschaftsbonus kann am Ende des Bezugszeitraumes, aber auch zwischen anderen Elterngeldmonaten genutzt werden. Wichtig ist nur, dass nach dem 14. Lebensmonat keine Lücke in eurem Elterngeldbezug entstehen darf – deshalb: klug und am Besten von hinten planen!
Wichtig:
- Hierbei kommt es voraussichtlich zu Kürzungen beim Elterngeld Plus, da ihr mehr als die Hälfte eures vorherigen, durchschnittlichen Nettogehaltes bekommt.
- Die Partnerschaftsbonusmonate werden mit euren restlichen Elterngeld-Plus-Monaten mit Hinzuverdienst verrechnet.
Ihr könnt also die Kürzungen im Partnerschaftsbonus mindern, indem ihr vorher Elterngeld-Plus-Monate mit einem Hinzuverdienst unterhalb eures halben, vorherigen Nettogehaltes bezieht.
Klingt kompliziert? Ist es. Deshalb bieten wir unseren kostenlosen Vortrag an.
Bei Elterngeld Plus wird 50 % gearbeitet, um keine Kürzungen zu kriegen. Klappt so einfach leider nicht!
Die Kürzungen beim Elterngeld Plus orientieren sich leider nicht an den Erwerbsstunden vor und während der Elternzeit, sondern an eurem jeweiligen Netto. Erlaubt ist ein Hinzuverdienst von 50 % des vorherigen, durchschnittlichen Nettogehaltes. Als das Nettogehalt, was die Elterngeldstelle zur Berechnung eures Elterngeldes verwendet.
Angenommen die Elterngeldstelle berechnet für dich ein Netto von 1.600 Euro. Dann kannst du im Elterngeld Plus bis zu 800 Euro hinzuverdienen, ohne, dass dir das Elterngeld Plus gekürzt wird. Ab dem 801. Euro wird dein Elterngeld Plus gekürzt.
Zwei Faktoren sorgen nun dafür, dass dies nicht 50 % deines vorherigen Stundenumfangs entspricht:
- Steuerprogression. Bei 40 Wochenstunden vor der Elternzeit, kannst du während der Elternzeit in etwa 18 Stunden erwerbstätig sein, ohne Kürzungen zu bekommen.
- Höchstsatz im Elterngeld. Liegt dein Netto über den 2.770 Euro, die es für den Höchstsatz benötigt, dann darfst du maximal ~1.350 Euro hinzuverdienen. Je nach Höhe deines Gehaltes, kannst du diese Grenze bereits mit wenigen Stunden erreichen.
Selbstständige denken, sie haben keinen Anspruch auf EG bzw. könnten nur die 300 Euro bekommen, weil sie ihre Selbstständigkeit ja nicht einfach einstellen können für mehrere Monate. Falsch, da ist mehr drin!
Je nach Unternehmensform und Art der Selbstständigkeit hast du einige Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel, wann du welche Rechnung stellst, wie viele Stunden du erwerbstätig bist oder ob und wie hoch du dein Gehalt auszahlst.
Und selbst, wenn du auf den Mindestsatz herunter gekürzt werden würdest, können die 300 Euro Entlastung bringen. Denn der größte Fehler an der Stelle lautet: gar kein Elterngeld zu beantragen.
Steuerklasse während Elternzeit zurücktauschen, um dann mehr Netto vom arbeitenden Elternteil zu haben. Ein Trugschluss, der die ganze Kalkulation auf den Kopf stellt!
Wenn ein Elternteil in Elternzeit ist und der andere arbeiten geht, klingt es verlockend, die Steuerklassen wieder zu tauschen: Der Arbeitende bekommt dadurch ein höheres Nettogehalt, und man hat mehr Geld in der Hand.
Für die Elterngeldstelle ist die Steuerklasse im Bemessungszeitraum entscheidend. Du hast durch den Wechsel in Steuerklasse 5 dann gegebenenfalls das niedrigere Netto auf der Gehaltsabrechnung, aber die Elterngeldstelle verwendet den vorherigen Zustand, was eben zu Kürzungen im Elterngeld Plus führen kann.
Das wiederum bedeutet, dass ihr gegebenenfalls Elterngeld zurückzahlen müsst. Lasst euch dies gerne von der Steuerberatung durchrechnen. Achtet darauf, dass diese sich mit Elterngeld und Care-Verantwortung auskennen, da dies sonst nicht berücksichtigt wird.
Keine Gedanken an die Krankenversicherung verschwendet (obwohl man nicht gesetzlich pflichtversichert ist)
Wer gesetzlich pflichtversichert ist, kann diesen Punkt überspringen. Alle anderen müssen sich Gedanken über die Krankenversicherung machen. Hier müssen in der Regel die Krankenkassenbeiträge weitergezahlt werden. Es lohnt sich, mit der Krankenkasse frühzeitig Kontakt aufzunehmen und die eigene Situation und die Pläne für die Elternzeit zu erklären. Dies kann z. B. dazuführen, dass ihr für einen gewissen Zeitraum nur den Mindestbeitrag zahlen müsst.
Im Autopiloten in die Rollentrennung ist fast immer die schlechtere finanzielle Alternative!
Dieser Punkt ist uns besonders wichtig. Das klassische Modell – Mutter bleibt lange zu Hause, Vater geht schnell wieder Vollzeit erwerbsarbeiten – ist oft nicht nur die schlechtere Wahl für die Gleichberechtigung. Es ist auch finanziell fast immer die schlechtere Alternative.
Warum? Weil dabei langfristige Kosten entstehen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind: eine geringere Rente für die Mutter, eine einseitige finanzielle Abhängigkeit, ein höheres Risiko für Altersarmut und oft auch eine Beziehungsdynamik, die sich auf Dauer als belastend erweist.
Wer bewusst plant, findet fast immer ein Modell, das für beide Elternteile fairer ist und gleichzeitig finanziell mehr Sinn ergibt.
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