Familienplanung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen! Welches Elternzeit- Modell passt am Besten zu dir?
Vielleicht ist ja eine Elternzeit mit einer Teilzeitbeschäftigung das Passende für dich oder deinen Lieblingsmenschen, aber du bist unsicher, welche Einigungen mit den Arbeitgebern möglich sind? Oder mit welcher Wochenarbeitszeit du wieder einsteigen möchtest?
Diese und mehr spannende Fragen zum Thema Elternteilzeit klären wir mit Expertin Smaro.
Smaro Sideri ist Anwältin im Bereich Elternzeit. Sie gibt Informationen um rechtlich gut vorbereitet in die Elternzeit zu gehen oder den Wiedereinstieg zu starten.
Was dich erwartet
Wichtige Links
- Webseite von Smaro: teilzeit-anspruch.de
- Instagram von Smaro Sideri
- Workbook: Finanzüberblick für Paare
- Finanzplaner für Paare – Version 2023
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Anwältin für Arbeitsrecht- online und offline
Schön, dass du unser Gast bist. Stell dich doch gerne nochmal vor. Wer bist du und was machst du?
Ich bin Smaro Sideri, arbeite seit 17 Jahren als Anwältin und habe einen zehnjährigen Sohn. Aufgewachsen bin ich im Großraum Stuttgart. Studiert habe ich in Tübingen und habe mich während des Jura Studiums relativ schnell für das Gebiet Arbeitsrecht entschieden. Ich finde, das ist ein spannendes Feld.
Die Bereiche im Arbeitsrecht sind an sich sehr umfangreich und ich mache dahingehend alles was anfällt. Aber mein Herzensthema ist die Elternzeit beziehungsweise der Wiedereinstieg nach der Elternzeit, sowie der Bereich Teilzeitbeschäftigung. Das betrifft hauptsächlich Mütter. Mittlerweile betrifft es auch Väter, doch hauptsächlich Mütter. Da sehe ich meine Aufgabe, vorab aufzuklären und zu zeigen welche Rechte und welche Möglichkeiten man hat.
Du machst einen Podcast und bist auf Instagram aktiv. Wie bist du in die Onlinewelt gekommen?
Ich habe mich gefragt, wie ich noch mehr Menschen erreichen kann und zwar möglichst frühzeitig? Leider werde ich in meinem Beruf häufig erst herangezogen, wenn schon viel schiefgelaufen ist und man den einen oder anderen Fall erst vor Gericht ausstreiten muss. Ich denke, es wäre besser, einige Dinge vorher schon zu wissen, damit es nicht erst schief geht. Zum Beispiel, wenn eine Schwangerschaft da ist, sollte man sich Gedanken machen, wie es mit dem Job weitergeht. Da sollte man frühzeitig einiges wissen. Da kam ich auf die Idee einen Podcast zu machen. Und die Idee wird auch gut angenommen.
Mike: Damit haben wir auch schon den Verknüpfungspunkt zwischen uns hergestellt, nämlich die Aufklärungsarbeit und was alles möglich ist, wenn man sich vorher darum kümmert und vorher ein bisschen plant und nicht wartet, bis das Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist.
Was begeistert dich als Anwältin und bei deinen online Aktivitäten? Was sorgt dafür, dass du morgens aus dem Bett hüpfst und sagst, jawoll das mach ich jetzt?
Es begeistert mich zu unterstützen und Aha- Effekte bei meinen Beratungen auszulösen. Und dass ich neues Wissen und Erkenntnisse vermitteln kann. Dass meine Klienten*innen sagen, „super das habe ich vorher wirklich nicht gewusst und da tut sich bei mir jetzt eine ganz neue Welt auf, weil man einfach in andere Richtungen denken kann, die man halt vorher nicht bedacht hat.“ Es geht darum, dass es vielleicht doch noch die ein oder andere Möglichkeit gibt. Es gefällt mir sehr gut, wenn ich das Fachwissen meines Gebiets weitergeben darf und anderen damit helfen und sie unterstützen kann.
Die spannenden Aha- Momente der Teilzeitbeschäftigung
Du hast ein spannendes Wort gesagt, nämlich Aha- Moment. Was ist ein typischer Aha- Moment?
Für viele ist zum Beispiel nicht klar, dass sie ihren Arbeitsvertrag, wenn sie in Elternzeit gehen, genauso haben wie vor der Elternzeit. Manche gehen davon aus, sie müssten nach der Elternzeit nochmal neu starten oder sich nochmal neu bewerben oder neu anmelden. Das ist für viele schon ein Aha- Moment. Von wegen „Ach so, das habe ich nicht gewusst und das steht mir alles zu?“ Was aus meiner Sicht selbstverständlich ist und ich erst durch die Rückmeldungen merke, dass es für andere eben nicht selbstverständlich ist.
Marielle: Und dass die Konditionen auch erhalten bleiben. Wenn man in einer Teilzeitbeschäftigung zurückkommt, in der Elternzeit, man dieselben Konditionen bekommt, die einfach runter gerechnet werden auf die Teilzeitstunden.
Smaro: Genau, dass man nicht erst nach einer passenden Teilzeitstelle suchen muss, sondern man geht von seinem Arbeitsvertrag, mit der Tätigkeit und dem Gehalt das man hat, aus.
Würde man beispielsweise sagen, ich möchte mit dreißig Stunden wiederkommen, dann heißt das nicht, dass es eine komplett neue Stelle wird. Das sind die häufigsten Aha- Momente.
Muss die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gleichwertig zu den vorherigen Aufgaben angeboten werden?
Geht es speziell um Teilzeit in der Elternzeit, wird tatsächlich rechtlich unterschieden. Es gibt verschiedene Phasen und für die Teilzeit in der Elternzeit ist es so, dass der Arbeitgeber auch etwas andere Aufgaben anbieten kann. Für die Teilzeit nach der Elternzeit sieht es anders aus, da ist der Arbeitsvertrag so, wie er war mit den Aufgaben und Tätigkeiten. Während der Elternzeit wird dem Arbeitgeber etwas mehr Flexibilität zugestanden.
Der Arbeitsvertrag bleibt nach der Elternzeit genauso bestehen, das ist exakt der gleiche Vertrag. Gilt das dann auch für das Arbeitszeitkonto, mit dem man in Elternzeit gegangen ist? Beispielsweise habe ich noch fünf Urlaubstage und 25 Überstunden übrig. Was passiert damit?
Das ist ein häufiges Thema, das gesetzlich geregelt ist. Speziell beim Thema Urlaub gibt es Sonderregelungen, der Urlaub, der noch offen ist, da er nicht vor der Elternzeit genommen wurde, kann nach der Elternzeit genommen werden. Auch noch ein Urlaubsjahr danach, also anders als bei normalen Urlaubsansprüchen, die man sonst im Arbeitsverhältnis hat.
In Bezug auf das Arbeitszeitkonto, würde es genauso gelten, es sei denn, man hat einen Tarifvertrag mit Sonderregelungen zum Arbeitszeitkonto in Zusammenhang mit der Elternzeit. Dann gilt, was der Tarifvertrag sagt. Auch hier ist wichtig, dass nicht jedes Arbeitsverhältnis verschiedener Branchen vergleichbar ist. Zum Beispiel können Tarifverträge eine Rolle spielen, die spezielle Dinge regeln oder es können Betriebsvereinbarungen bestehen, die für einen bestimmten Betrieb gelten und deshalb wird das doch ein bisschen spezieller. Man kann nicht sagen, „das habe ich da einmal gehört, so gilt das allgemein und für immer und überall“. Es kann auch Sonderregelungen geben.
Mike: Wenn nichts Besonderes geregelt ist, dann heißt das mein Arbeitsvertrag ist während der Elternzeit eingefroren mit allem was dazu gehört, aber man muss prüfen, ob irgendwelche Sonderregeln zu beachten sind.
Familienplanung- Elternteilzeitplanung
Es gibt Teilzeit in Elternzeit und es gibt Teilzeit nach der Elternzeit. Was ist der Unterschied?
Erstmal ist es so, dass diese unterschiedlichen Teilzeitregelungen in anderen Gesetzen geregelt sind und somit die Voraussetzungen anders sind. Wenn man Elternzeit beantragt, teilt man dem Arbeitgeber mit, dass man für eine bestimmte Zeit aus diesem Arbeitsverhältnis zeitweise aussteigt, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden und das ist eine Sondersituation. Eine absolute Sonderregelung, die es in Deutschland gibt. Das ist das eine, dieses man ist raus aus dem Arbeitsverhältnis, sagen wir mal für ein Jahr oder für Zwei, so lange wie man Elternzeit beantragt hat.
Wenn man während dieser Zeit, in der man eigentlich gar nicht da ist, Teilzeit beantragen möchte, dann muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie zum Beispiel eine Frist einhalten, die in diesem Zeitraum sieben Wochen wäre und der Arbeitgeber darf keine dringenden betrieblichen Gründe haben, um die Teilzeit während der Elternzeit abzulehnen. Deshalb macht es Sinn, wenn man den Gedanken hat, während der Elternzeit schon Teilzeit arbeiten zu wollen, dass durchaus auch schon zu Beginn zu kommunizieren. Zumindest mitzuteilen, ich möchte vielleicht im zweiten Jahr der Elternzeit in Teilzeit wieder kommen. Das kann der Arbeitgeber in seiner Planung berücksichtigen, inwiefern er eine Elternzeitvertretung einstellt.
Deshalb ist es wichtig solche Dinge zu wissen, also aus welchen Gründen könnte der Arbeitgeber einen Teilzeitwunsch während der Elternzeit ablehnen? Um da von vornherein möglichst vorwegzugreifen, damit der Arbeitgeber nachher nicht sagen kann, jetzt habe ich aber für zwei Jahre eine Elternzeitvertretung eingestellt, du hast ja nie was erwähnt, dass du in Teilzeit in der Elternzeit kommen möchtest. Allein das zu wissen, hilft schon weiter, da man so schon zu Beginn diese generelle Mitteilung machen kann.
Die Besonderheit bei Teilzeit in Elternzeit ist, dass diese Teilzeit begrenzt ist, durch die Elternzeit. Man könnte theoretisch im zweiten Jahr der Elternzeit mit zwanzig Stunden in der Woche arbeiten und wenn die Elternzeit zu Ende geht, dann lebt der ursprüngliche Arbeitsvertrag wieder auf und wenn der Vollzeit war, dann kommt man wieder in die Vollzeit rein. Es ist diese Besonderheit, dass man weiß Teilzeit in Elternzeit ist begrenzt durch die Dauer der Elternzeit.
Es gibt Sicherheit, dass man weiß, man kann jederzeit wieder auf den Vollzeitvertrag gehen, wenn man das möchte.
So ist es, es ist häufig so, wenn die Kinder klein sind, dass man noch nicht voll wieder einsteigt und das dann nach Ablauf der Elternzeit automatisch der Fall wäre.
Marielle: Genau deshalb lohnt es sich dann tatsächlich die ganzen drei Jahre zu nehmen, weil man dann entspannt, wenn das Kind drei ist, entscheiden, möchte ich in Teilzeit außerhalb der Elternzeit arbeiten oder komm ich doch in Vollzeit zurück und muss das eben nicht schon mit der Geburt entscheiden.
Smaro: Genau das kann man verändern, weil es Fristen gibt, die nicht so lange sind, nur wie gesagt das Gespräch mit dem Arbeitgeber kann man ja lose, ohne dass man das genaue Datum angibt, führen. Nur sollte man es frühzeitig angehen.
Was auch wichtig zu wissen ist, dass man während dieser ganzen Zeit der Elternzeit mit Antragstellung, schon Sonderkündigungsschutz hat. Es passiert viel in diesen zwei, drei Jahren, auch im Unternehmen, Umstrukturierungen oder Verlagerungen und da ist man durch die Elternzeit geschützt vor Kündigungen, also vor einer ordentlichen Kündigung.
Wenn man in der Zeit gestohlen hat, in der man Teilzeit arbeitet, dann bringt dieser Schutz auch nicht so viel.
Kündigungsschutz mit Antragstellung, das gilt natürlich nur für die Frauen, bei den Männern sieht das etwas anders aus. Da ist der Kündigungsschutz erst acht Wochen vor Antritt der Elternzeit aktiv und man muss aber sieben Wochen vorher diesen Antrag schon abgegeben haben. Da ist das Zeitfenster deutlich knapper.
Smaro: Bei den Frauen ist die Situation anders, weil sie vor der Elternzeit Mutterschutz haben und somit Sonderkündigungsschutz aufgrund des Mutterschutzgesetz gilt. Somit sind sie schon während der ganzen Schwangerschaft geschützt. Vor allem für die Väter ist dieser Sonderkündigungsschutz mit Antragstellung für die Elternzeit relevant, der acht Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit greift.
Für diese erste Elternzeit, da ist es möglich einen Teil der Elternzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes einen Zeitabschnitt zu nehmen. Dann ist die Frist länger. Ich weiß nicht, ob das nicht ein bisschen verwirrend ist.
Da geht es schon ins Detail. Du hast gesagt, es kann sein, der Arbeitgeber hat besondere betriebliche Gründe, warum eine Teilzeit in Elternzeit nicht möglich ist. Nun möchte ich aber Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Habe ich dann noch eine andere Möglichkeit mir, beispielsweise um die Ecke im Supermarkt einen Job zu suchen und dann da Teilzeit zu arbeiten. Würde sowas gehen?
Das ist auch ausdrücklich geregelt im Bundeselterngeld Elternzeitgesetz. Eine Nebentätigkeit während der Elternzeit ist möglich, dafür braucht man die Zustimmung des eigenen Arbeitgebers. Die Zustimmung kann der Arbeitgeber nicht einfach so verwehren, sondern es wäre nur dann möglich, wenn das eine direkte Konkurrenztätigkeit ist, also der direkte Wettbewerber.
Ansonsten wenn er die Teilzeit im eigenen Unternehmen abgelehnt hat, ist er verpflichtet die Zustimmung zur Teilzeit in der Elternzeit als Nebentätigkeit woanders zu gewähren. Das ist auch eine mögliche Variante. In der Praxis habe ich eigentlich nie ein Problem gehabt, dass eine Teilzeit in der Elternzeit woanders problematisch geworden ist.
Mike: Das ist sehr gut zu hören und das macht auch Mut, wenn da eine Sache so wunderbar reibungslos läuft, zu mindestens in deiner Wahrnehmung.
Was sind aus deiner Erfahrung die größten Fallstricke, die werdende Eltern kennen sollten, rund um Familienplanung und Elternzeit, aber auch bei der Wiedereinstiegsplanung?
Smaro: Allgemein die Infos zu haben, wie die Regelungen sind und in diesen gesetzlichen Regelungen sind das Ansprüche, sodass man sich klarmachen muss, wir haben grundsätzlich in Deutschland ein Arbeitnehmerschutzrecht und es gibt in vielen gesetzliche Regelungen Ansprüche für Arbeitnehmer und allein zu wissen, da habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf etwas, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Und die Voraussetzungen sind häufig erfüllt.
Zum Beispiel bei der Teilzeit in Elternzeit besagt die gesetzliche Regelung, es muss ein Arbeitgeber sein, der mehr als fünfzehn Mitarbeiter beschäftigt. Wobei es freiwillig und einvernehmlich auch bei kleineren Arbeitgebern gehen würde.
Aus meiner Sicht allein diese Kenntnis über verschiedene Ansprüche zu haben, ist schon mal sehr hilfreich und idealerweise informiert man sich darüber zu einem Zeitpunkt, wenn das erste Kind noch nicht auf der Welt ist, sondern während der Schwangerschaft oder des Mutterschutzes. Wenn man sich noch nicht um das Baby kümmern muss. Das hilft schonmal enorm, dass man sich frühzeitig damit beschäftigt. Idealerweise zu zweit, also das sind mir die Liebsten, werdende Mamas und werdende Papas, die sich gemeinsam informieren um gemeinsam planen, was sie wann wie machen können.
Damit ist schon viel gewonnen und auch die Kommunikation mit dem Arbeitgeber frühzeitig anzugehen. Da muss man sich nicht gleich festlegen, manche sagen ja ich weiß noch gar nicht wie das nachher sein wird, gerade wenn das erste Kind ist. Darum geht es auch gar nicht, aber dem Arbeitgeber zu signalisieren, wann man denn meint, dass man wieder einsteigen möchte. Ob das nach drei Jahren ist oder vielleicht nach einem halben Jahr, das ist ja schon mal eine Richtung, die man dem Arbeitgeber schon mal geben kann.
Mike: Das sehen wir ganz genauso. Das machen wir mit den Leuten, mit denen wir in unserem Mentoring zusammenarbeiten auch, dass wir sagen es ist wichtig, frühzeitig mit dem Kommunizieren anzufangen und frühzeitig zu gucken was sind denn die Wünsche und Bedürfnisse auf beiden Seiten, um dann Lösungen finden zu können.
Das ist eine wichtige Komponente, sofern man einen Arbeitgeber hat, mit dem man gut reden kann. Es gibt bestimmt auch Fälle, da kann man überhaupt nicht reden, dann findet man leider keine Einigung und sitzt direkt an dem Gesetzestext fest. Das finde ich sehr schade, aber ich hoffe doch, dass es bei möglichst vielen über eine offene Kommunikation funktionieren kann.
Ich komme zurück aus der Elternzeit, ich habe auch keine Elternzeit mehr die ich verwenden könnte, die drei Jahre sind rum und ich möchte in Teilzeit arbeiten. Ist es dann eine Vertragsänderung?
Wenn es um die Teilzeit nach der Elternzeit geht, ist das die normale Teilzeit, die in einem anderen Gesetz geregelt ist, in dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist es überhaupt keine Voraussetzung, dass man Kinder hat.
Es kann theoretisch jede*r die / der eine Viertagewoche haben möchte, eine solche Viertagewoche bei seinem Arbeitgeber beantragen. Da muss auch wieder eine Betriebsgröße von mehr als fünfzehn Mitarbeiter*innen gegeben sein und das kann man auch nicht gleich zu Beginn nach drei Monaten in einem neuen Job machen, sondern erst nach bspw. sechs Monaten. Das heißt dennoch, rein rechtlich gibt es solche Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer. In der Praxis ist es so, dass sie am häufigsten doch von Eltern und insbesondere von Müttern eingesetzt werden.
Diese Ansprüche auf Reduzierung der Arbeitszeit sehen auch vor, dass man beantragt, wieviel man reduzieren möchte. Da gibt es keinen festen Rahmen, da ist man flexibel. Es muss in die betrieblichen Abläufe passen. Wenn ich einen Einzelhandelsbetrieb habe und der Laden öffnet um zehn Uhr, dann kann ich nicht beantragen, dass ich um acht Uhr beginnen will. Es muss natürlich passen. Ansonsten ist es ein gesetzlicher Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, bezogen auf den bestehenden Arbeitsvertrag.
Wenn ich in diesem Umfeld die Reduzierung mache, habe ich dann noch einen Anspruch wieder auf die Vollzeittätigkeit zu gehen oder ist das an der Stelle komplizierter?
Vor inzwischen drei Jahren hat es eine weitere Regelung gegeben, für einen weiteren Anspruch, der ist bekannt geworden unter dem Begriff Brückenteilzeit, dass man sich aussuchen kann, zumindest wenn der Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter hat, ob ich eine Teilzeit beantragen möchte, die für immer sein soll oder ob ich von vornherein sage, ich möchte zum Beispiel nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, aber das soll für zwei oder drei Jahre sein.
Da gibt es die Möglichkeit, Brückenteilzeit zu beantragen. Dann kann man einen Zeitraum zwischen einem Jahr und fünf Jahren, wählen, indem man befristet diese Teilzeit beantragt und nach Ablauf dieser Zeit auf den ursprünglichen Vollzeitarbeitsvertrag zurückkommt.
Das ist eine gute Möglichkeit, die für diejenigen da ist, die sonst eine Teilzeit eher nicht beantragt hätten, weil sie befürchten, dass sie für immer drin hängen bleiben. Um aus dieser Teilzeitfalle herauszuhelfen, wurde diese Brückenteilzeit 2019 eingeführt.
Marielle: Ich habe noch eine ganz wichtige persönliche Frage. Arbeitest du selbst auch in Teilzeit?
Ja, natürlich. Ja das ist der Fall, wobei man sagen muss, Teilzeit ist so vielfältig. Meine Teilzeit sieht so aus, dass ich durchaus Wochen habe, in denen ich an fünf Tagen arbeite, dann aber eben andere Wochen habe, in denen ich vielleicht nur an zwei oder drei Tagen arbeite. Die Teilzeit kann man auf den Monat bezogen sehen oder aufs Jahr bezogen.
Es hat jemand mal eine Brückenteilzeit beantragt, so dass er gesagt hat ich möchte neun Monate voll arbeiten aufs Jahr bezogen und drei Monate nicht. Dieser Fall musste dann über das Arbeitsgericht entschieden werden. Das Arbeitsgericht hat zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Da muss man raus aus der aus der Norm, nur so auf die Woche bezogen. Das kann man auch monatsweise oder sogar jahresbezogen sehen.
Mike: Den letzten fall hatte ich bei mir auch in meinem angestellten Arbeitsverhältnis, dass da jemand war, der parallel noch reisen wollte, da haben wir das dann auch ermöglicht, dass außerhalb der Reisen mehr gearbeitet wurde und dann auch frei war. Das ist auch ein solches Modell, das war super für beide Parteien und das ist schön, wenn es diese Möglichkeit gibt und die Leute vor allem auch so kreativ werden diese Modelle zu finden.
Smaro: Ja unbedingt. Manche, die jetzt das Interview lesen oder den Podcast hören, denken, das geht bei mir auf keinen Fall. Dass man sich selbst diese Schranke setzt, ich glaube es lohnt sich in diese Gespräche zu gehen und der anderen Seite den Anstoß zu geben, in diese Richtung zu denken. Konkrete Lösungsmöglichkeiten anbieten, so und so könnte es doch auch gehen und wenn ansonsten das Miteinander passt, findet man in der Regel Lösungen.
Fragen aus der Community
Wir haben von unserer Community vorher noch ein paar Fragen gesammelt und wir würden gerne zwei davon mit dir beantworten. Zum einen, welche Rechte habe ich bezüglich der Elternzeit, wenn ich den Job erst vier Monate habe?
Das ist auch sehr wichtig zu wissen. Den Anspruch auf Elternzeit hat man auch in einem neuen Job, sofort. Sofort mit dem ersten Tag. Das heißt für die Elternzeit an sich, braucht man keine bestimmte Betriebszugehörigkeit. Man muss die Probezeit, noch nicht überstanden haben. Man könnte die Elternzeit auch schon nach vier Monaten oder auch schon früher beantragen.
Was nicht geht, ist eine Teilzeit in der Elternzeit, die setzt tatsächlich sechs Monate Betriebszugehörigkeit voraus. Aber die Elternzeit an sich, geht schon.
Gilt das sowohl für Mütter als auch für Väter?
Genau, es ist besonders spannend für Väter, bei den Müttern ist es normalerweise so, dass eine Schwangerschaft vorher dran ist, es sei denn es ist eine Elternzeit die später vorkommt. Das ist auch möglich. Das gilt für beide und da ist es wichtig zu wissen, dass mit Antragstellung, der Sonderkündigungsschutz aufgreift. Das sind besonders spannende Konstellationen.
Marielle: Besonders wenn man noch in der Probezeit ist und trotzdem einen Kündigungsschutz bekommen kann.
Die andere Frage lautet: Ich bin Beamtin mit circa sechs Monaten Überstunden, die ich angesammelt habe. Mein Plan wäre, die Elternzeit damit zu verlängern. Welche rechtlichen Optionen habe ich und geht das überhaupt?
Mit den Beamten ist das Thema, dass da der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt und man in diesem Tarifvertrag nachschauen müsste, inwiefern Regelungen zu diesen Arbeitszeitkonten da sind und wie das geregelt ist. Wie gesagt, das ist ein spezieller Bereich und da spielen die Tarifverträge eine Rolle.
Grundsätzlich kann man ein Arbeitszeitkonto im Anschluss an eine Elternzeit nehmen. Da hatte ich schon Fälle, bei denen es darum ging, dass der Wiedereinstieg nicht so durchgeführt wurde, wie es von der Frau gewünscht war. Man erstmal einen Puffer reingelegt hat über Urlaubstage und Arbeitszeitkonto. Das ist auch möglich und ein gängiges Modell, nur wie gesagt gerade als Beamtin, braucht man den speziellen Tarifvertrag und da kann es sein, dass es Regelungen gibt zum Umgang mit Überstunden und Arbeitszeitkonto. Öffentlicher Dienst ist nicht mein Spezialgebiet.
Marielle: Ich kenne auch jemanden, bei ihr war es so, sie hat nach der Geburt erst mal den Mutterschutz gemacht und danach hat sie dann erstmal Überstunden abgebaut. Sie hat somit das volle Gehalt für ein paar Monate bekommen und ist dann erst offiziell in die Elternzeit gestartet. Sie haben dann erst Elterngeld, was ja ein geringerer Betrag ist, bezogen. Da kann man viel machen, man muss die Regelungen genau kennen.
Wie erreicht man dich am besten?
Am besten über meine Website www.teilzeit-anspruch.de. Da kann man mich direkt kontaktieren. Auf Instagram bin ich auch immer wieder unterwegs unter smarosideri und ich habe einige Themen, die immer wieder vorkommen inzwischen in kleinen Videos aufbereitet. Diese kann man auch auf meiner Website finden.
Ich habe festgestellt, dass man Anwälte nicht so gerne kontaktiert, wenn man keinen Rechtsstreit hat. Ich dachte das ist doch gut, einfach die wichtigsten Infos und Fragen, die regelmäßig kommen, aufzubereiten.
Deshalb gerne vorbeischauen auf meiner Webseite und da findet ihr eine kleine online Akademie, mit Videos über die wichtigsten Infos. Da kann man auch immer schön vor und zurück spulen und sich alles nochmal angucken.
Ist das auch einer deiner abschließenden Top Tipps, nämlich sich informieren?
Ja das kann man so sagen. Das haben wir schon angesprochen und ich habe den Eindruck, dass es so unbeliebte Themen sind. Da muss ich mich mit irgendwelchen Gesetzen oder solchen Dingen auseinandersetzen, das macht man nicht so gern.
Und ja deshalb habe ich eben auch meine Aufgabe darin gesehen, zum Beispiel über meinen Podcast etwas aufzuklären und verständlich aufzubereiten. Bislang habe ich die Rückmeldung bekommen, dass man alles super verstanden hat und immer wieder diese Aha- Effekte da sind. Das ist tatsächlich mein Tipp, sich zu informieren und sich die Infos komprimiert zu holen. Klar man kann alles Mögliche googlen, aber da hat man nur einen Punkt zu der einen Frage, die man gestellt hat und nicht den Gesamtzusammenhang, der aber so wichtig ist.
Marielle: Das kann ich nur bestätigen, du warst bei unserer letzten Elternzeit Mentoringgruppe mit in einem der Calls dabei und hast Fragen beantwortet, da war auch das Feedback der Teilnehmer*innen, dass es gut ist, dass nochmal so komprimiert und gut zusammengefasst zu hören.
Smaro: Ich habe versucht die Hürde, die ich häufig sehe, dass man keine anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt, soweit es irgendwie geht nach unten zu setzen, ohne dass man denkt, „das kostet mich jetzt Tausende von Euro.“ Sondern dass man mit einem kleinen Betrag komprimierte Infos bekommt.
Vielen Dank für all die Informationen die du uns gegeben hast. Es ist sehr spannend, was du erzählst, besonders für alle, die sich Wissen über Teilzeitarbeit komprimiert und gut zusammengefasst aneignen wollen. Danke dafür!
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Für Beamte gilt gerade KEIN Tarifvertrag!!! Da ist alles über Gesetze und Verordnungen geregelt. Die Regelungen sind in verschiedenen Bundesländern und bei Bundesbeamten teilweise sehr unterschiedlich.