Hallo,

zum Ende des Wochenendes gibt es ein auf den ersten Gedanken hin trockenes, auf den zweiten aber elementar wichtiges Thema: Die Bürokratie rund um die Hochzeit und die darauf folgende Ehe. Versicherungen wollen geändert, neue Dokumente für den Namenswechsler rechtzeitig beantragt und vielleicht eine gegenseitige Patientenverfügung aufgesetzt werden.

Die Hochzeit ist in Augen vieler ein zutiefst romantischer Akt. Nach der aufregenden Verlobung und anschließenden Planung des großen Tages kommen nach und nach die bürokratischen Hürden und Besonderheiten auf. Diesen gehe ich heute auf den Grund – nur Ausschnittsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, denn alles wissen wir rund 6 Wochen vor unserer Hochzeit noch nicht. Zu gegebener Zeit werden Updates folgen, die neue Erkenntnisse und persönliche Entscheidungen enthalten.

Mit diesem Artikel zählen wir den Countdown bis zu unserer Hochzeit weiter herunter: noch 4 Artikel in 4 Wochen bis zum großen Tag!

Diesen Artikel hat Marielle für dich verfasst.

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Was dich erwartet

Bürokratie der Eheschließung

Um zu heiraten steht einiges an Bürokratie im Vorfeld auf der Tagesordnung.

Bürokratie ist trocken, ätzend und verdirbt den Spaß – noch dazu führt kein Weg drumherum.

Umso wichtiger, dass ihr euch bewusst werdet, wie (lebens-)wichtig einige dieser Entscheidungen sind. Wenn du direkt ns Eingemachte eintauchen willst, lies bei den Versicherungen für eine ruhige Ehe weiter.

Standesamt

Um offiziell eine Ehe zu schließen, muss diese auf dem Standesamt geschlossen werden. Die Anmeldung und damit auch offizielle Terminsicherung kann in der Regel ab sechs Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen. Grundsätzlich könnt ihr bei jedem Standesamt heiraten – die erste Anmeldung sollte bei dem eures Heimatortes erfolgen und dieses leitet die Unterlagen an das Standesamt eurer Wahl weiter.

Um eure Ehe anzumelden, ist es empfehlenswert einen Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren. Denn es gibt einige Unterlagen, die geprüft und verschiedenste Punkte rund um den Ablauf, die besprochen werden müssen.

Beide Partner müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Nachweis des aktuellen Familienstandes (bei Heirat im Heimatort, liegt dies direkt im Standesamt vor)
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vom Standesamt des Geburtsortes

Weitere Unterlagen werden nötig, wenn einer von beiden schon einmal verheiratet war, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht in Deutschland geboren, adoptiert oder im Ausland geschieden wurde. Ebenso wenn minderjährige gemeinsame Kinder oder Kinder aus vorherigen Beziehungen existieren.

Was kostet der Spaß ?

Die Gebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und Standesamt zu Standesamt – Zusatzkosten gibt es für verschiedenste Dinge. Eine Beispielrechnung könnte wie folgt aussehen:

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen / Anmeldung zur Eheschließung: 42 €
  • Nachweis des Wohnsitzes: je 5 €
  • Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen während der allgemeinen Öffnungszeiten: 42 €
  • Eheurkunde: 11 €
  • Stammbuch: 18 €

Ergibt 123 Euro – genau der Betrag, den wir selbst im Standesamt Oberursel gezahlt haben. Hier wären Zusatzkosten für eine Trauung am Samstag oder generell außerhalb der normalen Öffnungszeiten, aber auch für eine andere Location (beispielsweise das Oberurseler Brauhaus oder das alte Rathaus).

Namensänderung

Durch die Ehe wird es Zeit für einen Familiennamen. In Deutschland ist es allerdings keine Pflicht den Namen zu ändern – es ist auch möglich, dass beide Partner weiterhin den Geburtsnamen führen. Alternativ kann die Wahl auf einen Doppelnamen fallen oder eben einer entscheidet sich den Nachnamen des anderen anzunehmen.

Falls ihr euch für eine Namensänderung entscheidet, gibt es einiges zu tun – manches kostet richtig Geld, manches nur etwas Zeit:

  • Neuen Personalausweis (ab 24 Jahren 28,80 €) und Reisepass (ab 24 Jahren 59 €) beantragen
  • KFZ-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle – hier kannst du dir ein neues Dokument ausstellen lassen, es besteht allerdings keine Pflicht!
  • Finanzamt und Arbeitgeber informieren
  • Banken für alle Konten und Kreditkarten informieren (die Ausstellung von neuen Karten kann eine Gebühr nach sich ziehen!)
  • Informieren der Post, des Telefon- und Internetanbieters, von Versicherungen, der Krankenkasse und ggf. Bausparkasse
  • Auch nicht den Hausverwalter / Vermieter sowie Gas- und Stromversorger vergessen
  • Vereinsmitgliedschaften und anderen laufende Verträge bspw. Zeitschriftenabonnoments umschreiben
  • Namensschilder ändern: Türschild, Klingelschild, Briefkasten, Visitenkarten, usw.
  • E-Mail-Adresse und Webseiten-Impressum (letzteres ist vor allem für Blogbetreiber wichtig :-P)

Eine lange Liste und sehr viel Arbeit für denjenigen mit der Namensänderung. Ob, und in welcher Form ihr diese Änderung vornehmt liegt bei euch. Wir haben uns für einen Familiennamen entschieden, da wir mit Blick auf die Zukunft als Familie wahrgenommen werden wollen. Wir finden es doof, wenn die Kinder anders heißen als einer der Ehepartner.

Versicherungen für eine ruhige Ehe

Schon vor über einem Jahr haben Mike und ich eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Auch andere Versicherungen wie die Hausratversicherung könnt Ihr als Paar abschließen ohne dass Ihr verheiratet sein müsst. Eine Lebensgemeinschaft reicht aus um hier zu „sparen“.

Neues Absicherungsbedürfnis

Mit der Ehe versprecht ihr zukünftig als Familie zu agieren, zusammenzuhalten und den anderen in guten wie in schlechten Zeiten zu unterstützen. Mit diesem Versprechen kann ein neues Absicherungsbedürfnis entstehen. Denn gesetzlich ist dies keine Floskel – selbst nach Scheidung und Tod seid ihr für einander verantwortlich.

Mögliche Szenarien umfassen die Arbeitslosigkeit oder die Berufsunfähigkeit eines Partner. Das absolute Horrorszenario ist der plötzliche Tod des Ehepartners. Neben der emotionalen Belastung, die in diesen Situationen eine große Herausforderung für beide Partner ist, gilt es die finanziellen Sorgen möglichst gering zu halten.

Denn sich zusätzlich überlegen zu müssen, wie die Familie (eventuell dann mit Kindern) zukünftig über die Runden kommen soll, kann die Ehe und auch die individuelle Gemütslage enorm belasten.

Versicherungen sind aufgrund ihrer Eigenschaft, verdammt ernst zu nehmen. Wenn ihr euch einen neuen TV kauft, merkt dass dieser nicht zu euch passt, könnt ihr ihn binnen 14 Tage zurückgeben. Ob eine Versicherung zu eurem Risikoprofil passt, merkt ihr allerdings erst, wenn die Katastrophe vorbei ist. Ein spontaner Wechsel ist nicht mehr möglich.

Gedanklicher Austausch in ruhigen Minuten

Viel besser könnt ihr mit solchen Extremsituationen umgehen, wenn ihr euch im Vorfeld – am besten in ruhigen und rationalen Minuten – Gedanken darüber gemacht habt, wie ihr hier agieren möchtet.

Durch Versicherungen, denen wir bisher keine Aufmerksamkeit haben zukommen lassen, ist es möglich für Entspannung im Fall der Fälle zu sorgen:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch eine Grundfähigkeitsversicherung kann dafür sorgen, dass im Falle einer eingeschränkten oder keiner Arbeitsfähigkeit statt dem Arbeitseinkommen eine monatliche Rente zum Familieneinkommen beiträgt.

Auch eine Lebensversicherung wird – gerade mit Kindern – interessanter. Denn die Entscheidung für eine Familie fällt in der Regel gemeinsam. Die Machbarkeitsüberlegungen, was die Finanzierung des Lebensunterhaltes, der Ausbildung und gemeinsamer Urlaube angeht, werden gemeinsam angestellt. Tritt der traurige Fall ein und einer steht plötzlich alleine da, kann dies ein finanzielles Disaster bedeuten.

Für all diese Versicherungen ist die individuelle Situation entscheidend. Überlegt euch, welche „Worst-Case-„Szenarien eintreten könnten und wie ihr damit umgehen könntet. Würde die Versicherung in eurer individuellen Situation helfen?

Wir machen uns derzeit noch Gedanken. Erst dachten wir, dass wir nach der Hochzeit erst einmal nichts ändern werden. Sondern erst, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind. Mit zunehmenden Gedankengut verändert sich unsere Haltung.

Versicherungen – auch ohne Kinder

Inzwischen fällt uns auf, dass auch ohne Kinder die Verpflichtungen der Ehe vermehrt Gedanken über die oben beschriebenen Fälle nötig werden lassen. Eine Lebensversicherung ist vielleicht noch nicht wichtig. Eine Grundfähigkeits- oder sogar Berufsunfähigkeit könnte auch ohne Kinder wichtig werden.

Denn weder Mike noch ich möchten, dass der andere dafür aufkommen muss, wenn man selbst plötzlich nicht mehr arbeiten kann. Das Leid des einen soll nicht das Wohl aller gefährden. Auch die gegenseitige Pflege und das Aufwachsen der Kinder wird erleichtert, wenn finanzielle Sorgen durch passende Versicherungen entfernt werden können.

Wenn einer plötzlich für zwei (oder mehr) alleine aufkommen müsste, würde diese Freiheit enorm eingeschränkt werden. Mike könnte seine unternehmerischen Pläne wahrscheinlich nicht mehr in der Form verfolgen, denn er müsste meinen Verdienstausfall kompensieren und kann weniger Risiken eingehen. Ich würde im umgekehrten Fall nicht mehr in der Form Reisen, wie es mir wichtig ist – denn mein Geld muss für uns beide und könnte nicht mehr für meine individuelle Horizonterweiterung ausreichen.

Die Wahrscheinlichkeit einer Extremsituation ist äußerst gering  – daher das Beiwort „extrem“. Dennoch stellen wir uns die Frage: „Können wir das Risiko alleine tragen oder wollen wir es verkaufen?“

Patientenverfügung und Testament, bis dass der Tod die Ehe scheidet

Füreinander da zu sein, bis dass der Tod euch scheidet, ist das Kernversprechen einer jeden Hochzeit. Um sich auch bis zum Ende im Sinne des anderen um den Partner kümmern zu können, können verschiedene Dokumente hilfreich sein.

Betreuungs- und Vorsorgevollmachten

Sollte der Fall eintreten, dass ein Mensch nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen kann, wird ein Betreuer nötig. Es kann sich nur um einzelne Lebensbereiche (bspw. die Finanzen) für die ein Betreuer bestellt wird, aber auch um eine allumfassende Betreuung handeln.

Solche Vollmachten können vom Betreuungsgericht, das feststellt, dass eine Person aufgrund von gesundheitlichen Rahmebedingungen (das können psychische, körperliche oder andere Vorfälle sein) nicht mehr in der Lage ist, selbst für sich zu entscheiden und zu sorgen, angeordnet werden.

Ein Betreuer kann eine fremde Person oder eine Person aus dem privaten Umfeld sein. Möchtet ihr der potentielle Betreuer füreinander sein, ist es empfehlenswert diesen Wunsch in gegenseitigen Vollmachten festzuhalten. Der Partner, kennt deine Wünsche und ist i.d.R. die Person, der du uneingeschränkt vertauen kannst. Er wird in deinem Sinne für dich entscheiden, wie du es auch für ihn tun würdest.

Patientenverfügungen

Eine besondere Form der Vollmacht ist die Patientenverfügung. Sie dient der Vorabentscheidung, wie Ärzte in medizinischen Notfällen agieren sollen, wenn du selbst den Willen nicht mehr äußern kannst.

Auch dies ist ein Thema, das mit dem Ehepartner besprochen werden sollte. Denn selbst wenn unterschiedliche Auffassung über manche Situationen herrschen, die Wünsche zu besprechen und den Partner einzubeziehen kann im Worst-case entscheidend sein. Es entstehen keine bösen Überraschungen und vor allem wird schlussendlich (hoffentlich) in deinem Sinne gehandelt!

Als Ehepaar macht es durchaus Sinn Patientenverfügungen zu erstellen und diese dem Partner zur Verwahrung zu geben. Das Dokument sollte im Notfall schnell greifbar sein und für Klarheit in der vielleicht undurchsichtigen Situation sorgen.

Testament

Am Ende wird einer der beiden Eheleute zuerst gehen müssen. Gibt es kein Testament wird die gesetzliche Erbfolge eintreten.

Vereinfacht bedeutet dies, dass neben dem Partner entweder die Eltern, Geschwister oder Kinder die andere Hälfte des Vermögens erben.

Gerade wenn ein gemeinsames Unternehmen den größten Vermögensteil ausmacht, kann dies zu Problemen führen. Denn einer könnte das Unternehmen alleine weiterführen – müsste dafür aber den/die Miterbe/n auszahlen. Wenn dies nicht möglich ist, kann das das Ende der Unternehmung bedeuten.

Auch Eltern junger Kinder möchten oft, dass diese nicht in jungen Jahren groß erben. Lieber soll der Partner alles erben und die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt der „Schlusserbe“ der Beziehung sein.

Um den Ehepartner als Alleinerben einzusetzen, bietet sich das „Berliner Testament“ an. Auch hier lassen sich andere Erben nicht völlig ausschließen – ein Pflichtteilanspruch besteht weiterhin. Dieser ist jedoch deutlich kleiner als der Anspruch aus der gesetzlichen Erbfolge.

Fazit

Harter Tobak dieser Artikel! Ist bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt die Bürokratie noch erträglich und sogar aufregend, sind die Versicherungs- und Vorsorge-Themen weniger schön. Dafür ein paar Zacken wichtiger!

Für dich bedeutet dies:

Setze dich mit deinem Partner aktiv auseinander;

Redet über eure Wünsche und Erwartungen;

Packt den Tod und sonsige Katastrophen auf den Tisch;

Und trefft Enscheidungen!

Ansonsten besteht eine reale Gefahr, dass Missverständnisse eure Lebenszufriedenheit und euren Vermögensaufbau negativ belasten!

Dass die Mehrheit der Menschen dies nicht verstanden haben, merken wir an dem unaufhörlichen Gejammer in den Medien und der Politik. Gut, dass ihr nicht dazu gehören werdet!

Jede Beziehung und Ehe ist individuell. Es kann gut sein, dass ihr keine neue Versicherung abschließen, keine Patientenverfügung und auch kein Testament erstellen müsst – das entbindet euch nicht davon, darüber zu sprechen. Am Ende sollte eine für euch passende Lösung stehen!

Viele Grüße
Marielle

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